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- 20. Juni 2011 2 Min.

Die CDU-Blockade im Bundesrat wird zum Dauerthema... (Bild: MontyPython / flickr / by 2.0)
Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten haben die CDU-geführten Länder im Bundesrat die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Steuerrecht verhindert.
Am Freitag haben unionsgeführte Regierungen eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Der Vorstoß sollte es eingetragenen Lebenspartnern ermöglichen, in der Steuererklärung auch das Steuersplitting in Anspruch zu nehmen. Diese Subvention steht allen verheirateten Eheleuten offen, unabhängig davon, ob sie Kinder erziehen. Verpartnerte Paare werden im Einkommensteuerrecht hingegeben wie Fremde behandelt - und müssen daher im schlimmsten Fall Jahr für Jahr tausende Euro mehr an den Fiskus abführen als ihre heterosexuell verheirateten Nachbarn.
Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zeigte sich empört über die Ablehnung durch CDU und CSU: "Das ist eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und richtet sich gegen den Geist des Gesetzes", erklärte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD). Er kritisierte, dass insbesondere gleichgeschlechtliche Familien mit Kindern wegen der bestehenden Rechtslage erhebliche Benachteiligungen hinnehmen.
Rechtliche Unsicherheiten bleiben bestehen
Zuvor hatte der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat empfohlen, die Vorlage anzunehmen (queer.de berichtete). Demnach könnten mit einer Gesetzesänderung erhebliche rechtliche Unsicherheiten für gleichgeschlechtliche Paare beseitigt werden. Manche Finanzämter erkennen nach Klagen von eingetragenen Lebenspartnern die gemeinsame Steuererklärung inzwischen an, meist wird der Antrag jedoch abgelehnt. Dabei hat das Niedersächsische Finanzgericht erst Ende letzten Jahres erklärt, dass die Ungleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Steuerrecht gegen den Gleichheitsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt (queer.de berichtete). Im Mai hat auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern in Deutschland nicht mehr mit EU-Recht im Einklang steht (queer.de berichtete).
CDU und CSU argumentieren, dass Schwule und Lesben grundsätzlich kein Anspruch auf das Ehegattensplitting haben sollten, weil die heterosexuelle Familie besonders geschützt werden müsse. Die Schlechterbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist etwa nach Ansicht von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) richtig, weil es dafür besondere Gründe gebe: "Ein solcher Differenzierungsgrund ist beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern", sagte Schäuble im August 2010 (queer.de berichtete). Die unionsregierten Länder hatten bereits im April einen Antrag auf Gleichstellung im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht abgelehnt (queer.de berichtete).
Regierungen mit Unionsbeteiligung verfügen im Bundesrat über 39 von 69 Stimmen (insgesamt sind CDU und CSU an neun von 16 Landesregierungen beteiligt). Da sich ein Land bei verschiedenen Ansichten innerhalb einer Koalition der Stimme enthält - und im Bundesrat die Stimmenthaltung als "Nein"-Stimme gilt - passiert die Länderkammer kein Gesetz ohne die Zustimmung der Union. (dk)
Links zum Thema:
» Empfehlung der Ausschüsse (PDF-Datei)















Hm. BaWue ist doch jetzt grün/rot geführt. Warum gibt's denn immer noch eine schwarz-gelbe Mehrheit?? Klär mich einer auf!
Da muss Merkel/Westerwelle wohl noch viele Landtagswahlen verlieren, bis es endlich steuerliche Gleichberechtigung gibt! Da ist ja selbst Liechtenstein mittlerweile weiter!