Homo-Aktivisten müssen in den nächsten Jahren wohl nicht mehr gegen Auftritte des Homo-Hassers protestieren
Der jamaikanische Reggae-Sänger Buju Banton, der in Liedern zur Ermordung von Schwulen aufruft, ist in den USA wegen Drogendelikten zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Ein Bundesrichter im US-Staat Florida verhängte das Urteil gegen den 37-jährigen Mark Anthony Myrie, wie Buju Banton bürgerlich heißt. Bereits im Februar hatte eine Jury den Musiker wegen des Besitzes von mehr als fünf Kilogramm Kokain schuldig gesprochen. Banton wollte offenbar in den USA Drogen im großen Stil verkaufen. Er flog auf, weil er 2009 einem verdeckten Ermittler der Bundesdrogenbehörde DEA Kokain im Wert von 125.000 Dollar angeboten hatte. Nach seiner Entlassung wird Banton auf Anweisung des Richters noch fünf Jahre unter Aufsicht der US-Justiz stehen.
Der Verteidiger argumentierte, die Drogenbehörde habe Banton eine Falle gestellt. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, dass der Sänger bereits länger mit Drogen gehandelt habe und seine Aktivitäten in den USA noch ausweiten wollte.
Banton wurde 2011 mit dem Grammy als bester Reggae-Künstler ausgezeichnet. Das führte zu Protesten unter Homo-Gruppen, weil der Sänger in seinen Liedern dazu aufruft, Homosexuelle zu ermorden. So heißt es im Song "Boom Bye Bye", dass Schwule durch Kopfschuss, Säure- oder Brandanschläge getötet werden sollten. Dieses und andere homofeindliche Songs hat er wiederholt aufgeführt, insbesondere in seinem Heimatland Jamaika. 2009 bekräftigte er in einem Interview seinen Hass auf Schwule: Es gebe "kein Ende im Krieg zwischen mir und Schwuchteln", sagte Buju Banton. Wegen seiner "Kultur und Erziehung" werde er in tausend Jahren noch Homosexuelle verurteilen (queer.de berichtete).
Am Ende des Verfahrens verlas Bantons Verteidiger eine Erklärung des Künstlers, in der er seinen Fans dankte und erklärte, er werde seine Karriere weiterführen: "Die Tage, die vor mir liegen, sind voller Hoffnungslosigkeit, aber ich habe den Mut, sie durchzustehen." Und trotzig fügte er an: "Dieser Mann ist nicht tot, also nennt ihn nicht einen Geist." (dk)