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- 27. Juni 2011 2 Min.

Aktueller denn je: CDU-Plakat gegen Homo-Rechte aus dem Jahr 2000
Die schwarz-gelbe Bundesregierung weigert sich, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Homo-Rechte umzusetzen - die FDP schiebt dabei die Schuld auf die Union.
Das geplante "Gesetz zur Übertragung ehebzogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften" soll am 30. Juni abschließend im Bundestag beraten werden. Damit sollen verpartnerte Beamte mit ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt werden, etwa bei der Krankenversicherung oder bei Familienzuschlägen. Der LSVD-Rechtsexperte Manfred Bruns beklagt jedoch, dass die Gleichstellung nur auf Sparflamme erfolge - und die Bundesregierung damit sogar Europarecht breche.
Denn laut dem Gesetz sollen Schwule und Lesben erst zum 1. Januar 2009 die gleichen Rechte erhalten wie Heterosexuelle. Dabei hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erst im Mai in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Ungleichbehandlung von verpartnerten Beamten in Deutschland gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 verstoße (queer.de berichtete). Diese ist bereits am 3. Dezember 2003 in Kraft getreten und besagt ausdrücklich, dass niemand wegen seines Geschlechts oder seiner sexuellen Ausrichtung im Arbeitsleben benachteiligt werden darf. Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht aber vor, diese Benachteiligung von 2003 bis 2008 fortzuführen.
Bundesjustizministerin: Klagt doch!

"Zynisch" nennt der LSVD Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), weil ihr die Koalitionstreue wichtiger ist als Minderheitenrechte (Bild: freiheitsfreund / flickr / by-sa 2.0)
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erkennt diese Benachteiligung in einer Stellungnahme gegenüber dem LSVD zwar an, sieht aber "keine Aussicht, hierüber im bereits seit längerer Zeit laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielen zu können." Betroffenen empfiehlt die Juristin daher, den teuren Klageweg zu wählen.
"Die Koalition wird also am kommenden Donnerstag ganz bewusst das Recht brechen", resümiert Bruns. "Die CDU/CSU, weil für sie Lesben und Schwule keine vollwertigen Staatsbürger sind, und die FDP, weil sie wegen der Lesben und Schwulen mit der CDU/CSU keinen Koalitionskrach beginnen will. Er bezeichnete die Aufforderung der Justizministerin, gegen das eigene zu klagen, als "zynisch": "Soll das ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Gerichte sein?", fragt der frühere Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. (dk)














