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- 01. Juli 2011 3 Min.

Im Parlament ist die Gleichstellung von Schwulen und Lesben am Donnerstag nicht weitergekommen (Bild: Norbert Blech)
Die Union wehrt sich im Bundestag mit Händen und Füßen gegen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben - und findet in der FDP einen willigen Vollstrecker.
Von Dennis Klein
Wir sind ja inzwischen daran gewöhnt, dass die unionsgeführte Bundesregierung beim Thema Homo-Rechte eine - nett formuliert - eher abwartende Rolle spielt. Das war am Donnerstag im Reichstagsgebäude wieder zu sehen: Zwei Debatten zum Thema waren im Plenum angesetzt, eine zur Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen, eine zur Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in den Antidiskriminierungsartikel des Grundgesetzes. Bislang schützt Artikel 3 ausdrücklich nur Merkmale wie Rasse, Geschlecht, Religion oder Behinderung.
Das Ergebnis war ernüchternd: Zunächst einmal debattierte der Bundestag aus Zeitdruck gar nicht zum Thema - die Abgeordneten gaben ihre Reden lediglich zu Protokoll. Zum anderen lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP den Diskriminierungsschutz von Schwulen und Lesben im Grundgesetz ab. Beim Thema Beamtenrecht verhielt sich die Bundesregierung besonders schäbig: Im eigenen Gesetzentwurf versprach sie zwar die Gleichstellung ab 2009. Dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass schwule und lesbische Beamte bereits seit 2003 benachteiligt werden und deshalb auch ab diesem Zeitpunkt gleichgestellt werden müssen, scherte niemand bei Schwarz-Gelb. So brachte die Bundesregierung frech ein Gesetz ins Parlament ein, das gegen europäisches Recht verstößt (queer.de berichtete).
Die Union will sich offenbar mit diesen homofeindlichen Aktionen als konservative Partei profilieren. Es ist bezeichnend, dass dieser Verstoß gegen europäische Richtlinien an dem Tag kommt, an dem CDU/CSU und FDP in der Frage der Atompolitik auf den rot-grünen Kurs eingeschwenkt sind. Auch bei anderen Themen - Stichwort: Wehrpflicht - hat die Union voll die Forderungen der Mitte-Links-Opposition erfüllt. Nur mit 175ern scheinen die Christdemokraten und Christsozialen noch immer ihre Probleme zu haben: Die Abneigung gegenüber Homosexuellen wird so offenbar zum zentralen konservativen Kern der C-Parteien. Der Appell von Volker Beck in seiner zu Protokoll gegebenen Rede verhallte da ungehört: "Noch ein Richtungswechsel hin zu richtigen Weichenstellungen kann Ihnen doch nicht mehr viel ausmachen", erklärte er in Richtung Union.
Die FDP ist zufrieden

Stefan Ruppert (FDP) hält die Neuregelung im Beamtenrecht allen Ernstes für fair
Besonders zynisch verhält sich die FDP. Anstatt den Koalitionspartner daran zu erinnern, dass man sich als gute Europäer doch an die in der EU vereinbarten Regeln halten sollte, beriefen sich die Liberalen auf die Koalitionsdisziplin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist zwar bewusst, dass man damit Unrecht ins Gesetz schreibt. Schwulen und Lesben, die so diskriminiert werden, empfahl sie, einfach gegen das Gesetz zu klagen - wohlgemerkt gegen ein Gesetz, das sie selbst mitbeschlossen hat.
Mit ihren Pressemitteilungen verhöhnen die Liberalen auch noch ihre schwul-lesbische Klientel. So erklärte der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert allen Ernstes, dass die FDP mit dem Gesetz "ein wichtiges Ziel zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften" erreichen konnte. Und auch Michael Kauch war sichtlich zufrieden über sich: "Was wir beschlossen haben, war längst überfällig", sagte er über das Gesetz, das EU-Recht bricht.
Der Lesben- und Schwulenverband ist verständlicherweise über die Entscheidung der Bundesregierung enttäuscht. Der Bruch des EU-Rechts durch CDU/CSU und FDP zeige, wie wichtig der Homo-Schutz in der deutschen Verfassung ist: "Ein grundgesetzliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität würde solcher Willkür endlich einen Riegel vorschieben", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Bis sich die Regierung aber dazu bequemt, faire Gesetze zu erlassen, müssen betroffene Schwule und Lesben weiter den teuren Klageweg gegen gesetzlich festgelegte Diskriminierung wählen.














