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  • 01. Juli 2011 7 1 Min.

Statt "Just Married" wie in Teilen der USA heißt es in Deutschland nur "Just Partnered" (Bild: nerdcoregirl / flickr / by-sa 2.0)

Wenn schwule oder lesbische Paare im Ausland heiraten, muss das in Deutschland als eingetragene Partnerschaft anerkannt werden. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken entschieden.

Geklagt hatte ein Mann, der 2008 in San Francisco nach dem damals gültigen kalifornischen Recht geheiratet hatte. Als er die Anerkennung seiner Partnerschaft im Standesamt seines Wohnortes beantragte, erlebte er eine Überraschung: Die Beamten erklärten, dass die gleich­geschlechtliche Ehe in Deutschland nicht anerkannt werde. Daher könne man die Verbindung auch nicht als eingetragene Partnerschaft anerkennen, da es sich dabei um eine andere Institution handele.

Das Oberlandesgericht stellte nun fest, dass die Standesbeamten zu spitzfindig gewesen seien. Die im Ausland geschlossene Ehe entspreche in Deutschland einer Lebenspartnerschaft, deshalb sei sie auch als solche anzuerkennen. Die Richter legten aber fest, dass nur deutsche Staatsbürger hierzulande den Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Ehe stellen könnten. In deutschen Formularen dürfe man dann allerdings nicht das Kästchen "Ehe" ankreuzen, sondern nur "Eingetragene Partnerschaften".

Weltweit erkennen nur zehn Staaten die Ehe für Schwule und Lesben an, zudem sind Eheschließungen in Teilen der Vereinigten Staaten und Mexikos möglich. In Deutschland ist die Eheschließung für gleich­geschlechtliche Paare jedoch weiterhin verboten. (dk)

(Az: 3 W 170/10)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 01.07.2011, 14:13h
  • Das Urteil des OLG Zweibrücken ist ein grandioser Erfolg für die beiden Männer! Da sieht man einmal, daß Beamte auch nicht alles wissen!
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#2 VolumePro
  • 01.07.2011, 14:28hMönchengladbach
  • Antwort auf #1 von FoXXXyness
  • Das war ein Rechtsauslegungsfehler. Ich glaube, dass der Sachbearbeiter bei der Recherche für diesen Fall auf sich widersprechende Literatur und Urteile gestoßen ist und hat daher die Anerkennung verweigert, damit er im Falle einer Nichtanerkennbarkeit als Eingetragene Lebenspartnerschaft keine dienstrechtlichen Probleme bekommt. Die Ablehnung kann man daher nachvollziehen.

    Aber rechtssystematisch ist es schon richtig, dass eine ausländische Ehe hier in Deutschland als Eingetragene Lebenspartnerschaft anerkannt wird.
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#3 Stefan RuderAnonym
  • 01.07.2011, 15:54h
  • Hallo,
    die Standesämter versuchen alles um nur keine gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen.
    Normalerweise gewähren Sie gerne nur die eingetragene Lebenspartnerschaft, denn dann haben sie für die Betroffenen nach aussen hin erstmal angeblich alles mögliche getan. Die Betroffenen müssen dann nicht klagen und die Ehe ist dann erstmal vom Tisch.
    Traurig dass in Deutschland noch immer nicht im Ausland geschlossene Ehe als Ehen anerkannt werden. Deutschland und seine Richter können nicht verlangen dass gleichgeschlechtliche Ehepaare warten bis CDU und FDP nicht mehr regieren.
    Das OLG Köln hat zu dem Thema gleichgeschlechtliche Ehe ein seltsames Urteil gefällt, indem es sogar das Urteil des EMGR verzerrt hat. Das Amtsgericht Köln hat den schwarzen Peter sogar an die Politik weitergegeben, dass die sich doch kümmern solle, man muss sich vorstellen es waren doch die Richter die zementiert haben dass eine Ehe angeblich nur aus Frau und Mann bestehen kann!
    Es liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG Köln, 05.07.2010 - 16 Wx 64/10 beim Bundesverfassungsbericht.
    Die Verfassungsbeschwerde hat das Aktenzeichen 1 BvR 2401/10 .
    Mal sehen was unsere Verfassungsrichter zu der Ehe schreiben.
    Vielleicht gibt es ja zwischenzeitlich andere Gerichtsentscheidungen die weniger homophob geprägt sind und mit dem Unsinn aufhören.
    Viele Grüße
    Stöbi
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