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- 01. Juli 2011 1 Min.

Statt "Just Married" wie in Teilen der USA heißt es in Deutschland nur "Just Partnered" (Bild: nerdcoregirl / flickr / by-sa 2.0)
Wenn schwule oder lesbische Paare im Ausland heiraten, muss das in Deutschland als eingetragene Partnerschaft anerkannt werden. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken entschieden.
Geklagt hatte ein Mann, der 2008 in San Francisco nach dem damals gültigen kalifornischen Recht geheiratet hatte. Als er die Anerkennung seiner Partnerschaft im Standesamt seines Wohnortes beantragte, erlebte er eine Überraschung: Die Beamten erklärten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland nicht anerkannt werde. Daher könne man die Verbindung auch nicht als eingetragene Partnerschaft anerkennen, da es sich dabei um eine andere Institution handele.
Das Oberlandesgericht stellte nun fest, dass die Standesbeamten zu spitzfindig gewesen seien. Die im Ausland geschlossene Ehe entspreche in Deutschland einer Lebenspartnerschaft, deshalb sei sie auch als solche anzuerkennen. Die Richter legten aber fest, dass nur deutsche Staatsbürger hierzulande den Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Ehe stellen könnten. In deutschen Formularen dürfe man dann allerdings nicht das Kästchen "Ehe" ankreuzen, sondern nur "Eingetragene Partnerschaften".
Weltweit erkennen nur zehn Staaten die Ehe für Schwule und Lesben an, zudem sind Eheschließungen in Teilen der Vereinigten Staaten und Mexikos möglich. In Deutschland ist die Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare jedoch weiterhin verboten. (dk)
(Az: 3 W 170/10)














