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  • 06. Juli 2011 41 3 Min.

Schwarz-Gelb in Berlin als Vorbild? Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne, rechts) und sein Vize Nils Schmid (SPD) (Bild: Pressestelle der Landesregierung)

Baden-Württembergs Kabinett hat keine zwei Monate nach der Amtsübernahme von Grünen und SPD die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Landesrecht beschlossen - allerdings nicht rückwirkend zum 3. Dezember 2003.

Von Dennis Klein

Es geht schnell voran in Baden-Württemberg, wenn auch nicht ganz so wie erwartet. Zunächst die gute Nachricht: Als letzte der 16 deutschen Landesregierungen beschloss das grün-rote Kabinett am Dienstag, dass für Eingetragene Lebenspartnerschaften von Lesben und Schwulen künftig die Standesämter zuständig sind. Dies teilten Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Reinhold Gall (SPD) im Anschluss an die Kabinettssitzung in Stuttgart mit.

Außerdem sollen Beamte im Landesrecht rückwirkend zum 1. Januar 2009 gleichgestellt werden, so dass sie dieselben Familienzuschläge erhalten wie ihre heterosexuellen Kollegen oder auch ihren Partner bei der Krankenversicherung mitversichern können. Baden-Württemberg ist das letzte Bundesland, das die Gleichstellung einleitet.

Lob und Tadel vom Lesben- und Schwulenverband

"Endlich wird die schwere Diskriminierung lesbischer Beamtinnen und schwuler Beamter im Landesrecht bei Versorgung und Beihilfe angegangen", erklärte LSVD-Sprecher Axel Hochrein. Es gebe jedoch eine Einschränkung: "Die vorgesehene Rückwirkung nur bis zum 1. Januar 2009 steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts und des Europäischen Gerichtshofes, die eine längere Rückwirkung zwingend gebietet", erklärte Hochrein. "Der LSVD wird im weiteren Beratungsverfahren darauf pochen, dass die Rückwirkungsklausel europarechtskonform nachgebessert wird". Die angekündigte Gleichstellung muss noch vom Landtag verabschiedet werden.

Im Bundestag hatten die Grünen erst in der vergangenen Woche schwere Geschütze gegen CDU/CSU und FDP aufgefahren, weil die Berliner Regierungsparteien Eingetragene Lebenspartnerschaften im öffentlichen Dienstrecht nur rückwirkend zum 1. Januar 2009 und nicht zum 3. Dezember 2003 glechgestellt hatten. In einer Pressemitteilung sprach der Abgeordnete Volker Beck deshalb von einer "rechtsstaatlichen Bankrotterklärung".

In Baden-Würrtemberg schob Beck den Schwarzen Peter den Sozialdemokraten zu: "Der Entwurf kommt aus einem SPD-Ministerium, wahrscheinlich wurde in der Eile von einem Beamten der Entwurf der Bundes­regierung abgeschrieben", erklärte der Grünen-Abgeordnete gegenüber queer.de. Er habe noch am Mittwoch einen Brief an die Landesregierung geschrieben und hoffe auf eine Änderung im parlamentarischen Verfahren.

Schwarz-Grün, Schwarz-Rot und Rot-Rot schlagen Grün-Rot

In den Bundesländern kann man sich in Sachen Gleichstellung auf keine einzige Partei zu hundert Prozent verlassen: Bislang haben nur das rot-rote Berlin, das rot-grüne Nordrhein-Westfalen und das schwarz-rote Sachsen-Anhalt eine rückwirkende Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe zum 3. Dezember 2003 vorgenommen. Einzig das damals schwarz-grün regierte Hamburg beschloss sogar eine vorbildliche Gleichstellung zum 1. August 2001 - dem Tag, als das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat.

Stefan Mappus versus Winfried Kretschmann

Für Baden-Württemberg bedeuten die grün-roten Kabinettsbeschlüsse dennoch einen Zeitenwechsel: Bislang waren dort für die Eintragung der Lebenspartnerschaft Landkreise oder kreisfreie Städte zuständig. Das führte dazu, dass in manchen konservativen Gegenden Schwule und Lesben sich ihr Ja-Wort in der Kfz-Anmeldestelle geben mussten. Die frühere schwarz-gelbe Regierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus weigerte sich jedoch, das Standesamt wie in den anderen 15 Ländern als Eintragungsort festzulegen. Dabei ist dies seit dem 1. Januar diesen Jahres sogar im konservativen Bayern möglich. Auf Druck des Koalitionspartners FDP musste die CSU dort die Standesämter für Schwule und Lesben öffnen; die konservativen baden-württembergischen Liberalen setzten sich allerdings nicht für die Gleichbehandlung von Homo-Paaren ein.

Noch mehr Kritik erhielt die Mappus-Regierung wegen ihrer Weigerung, Schwule und Lesben im Beamtenrecht gleichzustellen. Hier hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 entschieden, dass eine Benachteiligung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der deutschen Verfassung verstößt (queer.de berichtete). Schwarz-Gelb hat jedoch bis zur Wahl im März 2011 an der Benachteiligung festgehalten (queer.de berichtete).

Die grün-rote Regierungskoalition unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist seit dem 12. Mai 2011 im Amt. Im Koalitionsvertrag haben die beiden Partner beschlossen, sämtliche Benachteiligungen von Schwulen und Lesben im Landesrecht abzuschaffen (queer.de berichtete).

zuletzt ergänzt am 7. Juli 2011 um 10:05 Uhr

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#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 06.07.2011, 15:49h
  • Vielen Dank, Herr Kretschmann! Endlich beenden Sie das Unrecht der ehemaligen Landesregierung aus CDU und FDP, unter dem Lesben und Schwule, Bisexuelle und Transgender so viele Jahre gelitten haben! Ihr Bundesland muß nämlich so schnell wie möglich aus der homophoben Lethargie erwachen! Es darf ganz einfach nicht sein, daß Eingetragene Partnerschaften auf irgendwelchen Feld-, Wald- und Wiesenämtern wie auf der in diesem Artikel erwähnte KfZ-Anmeldestelle geschlossen werden! An der Rückwirkung der Gleichstellung müssen Sie aber noch hart arbeiten, aber Sie schaffen das!
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#2 LorenEhemaliges Profil
  • 06.07.2011, 16:27h
  • "Das grün-rote Kabinett in Baden-Württemberg hat keine zwei Monate nach ihrer Amtsübernahme die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Landesrecht beschlossen - allerdings nur teilweise."

    Nach meinem Verständnis kann es nur eine Gleichstellung geben. Teilweise gleich kanns doch nicht geben. Insofern stelle ich fest, dass Grün-Rot in BaWü entgegen dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2011 die EU-Richtlinie 2000/78 nicht fristgerecht zum 03.12.2003 rückwirkend umsetzen will, sondern EU-Recht zu brechen beabsichtigt. Das Gesetzesvorhaben ist somit für den Zeitraum ab 01.01.2009 eine Umsetzung der EU-Vorgaben, für den Zeitraum davor bis zum 03.12.2003 schreibt es die Diskriminierung der Landesbeamten in Eingetragenen Lebenspartnerschaften indirekt fest. Da hatte ich mehr erwartet und es ist aus meiner Sicht auch mehr, nämlich die völlige Anwendung des EU-Rechts, zu fordern.

    Anmerkung der Redaktion: Du hast Recht, Loren. Wir haben die Formulierung bei der Aktualisierung des Artikels geändert.
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#3 FloAnonym
  • 06.07.2011, 17:16h
  • "Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Landesrecht beschlossen - allerdings nur teilweise."

    Aha, wenn Herr Kretschmann schon sagt, dass er uns im Landesrecht gleichstellen will, dann erwarte ich volle Gleichstellung. Und insbesondere auch die Beachtung von EU-Recht und Urteilen des Bundesverfassungsgericht, was die rückwirkende Gleichstellung betrifft.

    Außerdem erwarte ich, dass die baden-württembergischen Grünen Homophobie in den eigenen Reihen (Boris Palmer & Co) bekämpfen und das personelle Konsequenzen hat.

    Wären die Äußerungen von Palmer & Co über Migranten gefallen, säße er nicht mehr auf seinem Stuhl (zu recht)! Aber für Schwule und Lesben gelten offenbar auch bei den Grünen andere Regeln... Da dürfen Homohasser konsequenzlos gegen uns hetzen. Aber dann bei anderen Parteien den moralischen Zeigefinger heben...

    Solange Boris Palmer & Co im Amt sind, sind die Grünen für mich unglaubwürdig und solange muss ich die Linkspartei wählen.
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