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- 13. Juli 2011 3 Min.

Der Bundesfinanzhof in München (Bild: Wiki Commons / AHert / CC-BY-SA-3.0)
Der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass der Ausschluss von verpartnerten Schwulen und Lesben beim Ehegattensplitting rechtmäßig ist.
Das oberste Gericht für Steuerangelegenheiten erklärte, es gebe in einem Fall aus Niedersachsen "ernstliche Zweifel", ob die Nichtanerkennung des Ehegattenzuschlags für ein verpartnertes Paar rechtens ist. Die am Mittwoch bekannt gegebene Entscheidung wurde am 23. Mai gefällt.
Geklagt hatte eine Frau, die sich am 29. Dezember 2008 mit ihrer Freundin verpartnerte und für das ganze Jahr die Zusammenveranlagung beantragte. Das Finanzamt lehnte dies unter Berufung auf bestehende Gesetze ab und berechnete ihr rund 5.000 Euro mehr an Einkommensteuer. Die Frau bekam in erster Instanz beim Finanzgericht recht, der die augenblickliche Gesetzgebung für verfassungswidrig hielt (queer.de berichtete). Das Finanzamt legte daraufhin aber Einspruch ein. Diesen wies der Bundesfinanzhof nun aus formalen Gründen zurück.
Union als einzige Fraktion im Bundestag gegen Gleichbehandlung

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben ab, weil "beim Ehegattensplitting die Förderung der Ehe" im Vordergrund stehe. (Bild: Medienmagazin pro / flickr / by 2.0)
Derzeit wird dem Gesetz nach das Ehegattensplitting nur heterosexuell Verheirateten gewährt. SPD, Grüne, FDP und Linkspartei wollen Schwule und Lesben in diesem Punkt gleichstellen, nur CDU/CSU lehnen das ab. Unionspolitiker argumentieren, dass die Ehe eine "typische Grundlage der Familie mit Kindern" sei und daher bevorzugt werden müsse - egal, ob wirklich Kinder in der Familie leben oder nicht. Zuletzt lehnten die unionsgeführten Länder vergangenen Monat im Bundesrat die Gleichstellung ab (queer.de berichtete). Im Bundestag votiert stets die schwarz-gelbe Mehrheit gegen die Gleichstellung.
"Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kommt einer weiteren Aufforderung an die Regierungskoalition gleich, eingetragene Lebenspartnerschaften im Einkommenssteuerrecht endlich mit Ehegatten gleichzustellen", erklärte Manfred Bruns, der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). Immerhin stehe nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 fest, dass der Bund Schwule und Lesben auch beim Einkommensteuerrecht gleichstellen müsse. Damals entschied das oberste deutsche Gericht, dass die grundlose Benachteiligung von verpartnerten Schwulen und Lesben gegenüber verheirateten Heterosexuellen gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstößt (queer.de berichtete). Da sich das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall aber mit der Hinterbliebenenrente beschäftigte und nicht mit dem Steuerrecht, müssen verpartnerte Paare weiterhin gegen die Benachteiligung klagen. Es wird erwartet, dass die obersten Richter dieses oder nächstes Jahr über das Steuersplitting entscheiden werden.
Ungleichbehandlung "vermehrt Arbeitsbelastung der Finanzämter"
Viele Betroffene beantragten bei ihren Finanzämtern bereits die vorläufige Aussetzung der Ablehnung ihrer Zusammenveranlagung. Dieses Verhalten hat der Bundesfinanzhof jetzt ausdrücklich gebilligt. "Aufgrund dieser Entscheidung können Lebenspartner jetzt ihre Gleichstellung praktisch durchsetzen, indem sie die Aussetzung ihre Einkommensteuerveranlagung als Ledige beantragen", erklärt Bruns. "Damit wird die Weigerung der Koalition, das Einkommensteuerrecht zu ändern, immer sinnloser. Sie vermehrt nur die Arbeitsbelastung der Finanzämter." Wer die Zusammenveranlagung nicht beantragt, kann dies übrigens nicht nachträglich tun - selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die augenblickliche Rechtslage für verfassungwidrig erklären sollte. (dk)
Mehr zum Thema:
» Kommt die Gleichstellung im Steuerrecht? (25.10.10)















"Die Union sinkt im Vergleich zur Vorwoche um zwei Punkte auf 31 Prozent, die FDP gibt einen Punkt ab und liegt mit vier Prozent wieder unter der Fünfprozenthürde für den Einzug in den Bundestag.
Die SPD gewinnt einen Punkt hinzu und kommt auf 24 Prozent. Sie liegt den Angaben zufolge erstmals seit Anfang April wieder vor den Grünen, die bei 23 Prozent verharren.
Die Linke klettert um einen Punkt auf zehn Prozent."