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- 15. Juli 2011 2 Min.

(Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)
Es steht Aussage gegen Aussage: Ein 35-Jähriger, der mit einer Frau verlobt ist, soll in seiner eigenen Wohnung einen jungen Mann vergewaltigt haben. Der Mann bestreitet die Vorwürfe.
Vor dem Landgericht Münster hat am Mittwoch der Prozess gegen den aus Afghanistan stammenden Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Presseberichten zufolge dem ehemaligen Kellner vor, das mutmaßliche Opfer im August 2010 zu sich in die Wohnung gelockt zu haben - unter dem Vorwand, ihn massieren zu wollen. Dann soll er den jungen Mann mit einem Gürtel gefesselt und zur Duldung sexueller Handlungen gezwungen haben. Das mutmaßliche Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhört.
Angeklagter: Er wollte Sex mit mir!
Der Angeklagte schildert den Vorfall anders: Er berichtet, dass er einmal in einer Schwulenkneipe gewesen und daher vom Kläger für schwul gehalten worden sei. In seine Wohnung seien die beiden um ein Uhr morgens nur gegangen, weil eine Kneipe überfüllt war und sie noch zusammen etwas trinken wollten. "Er hat dann seinen Oberkörper entblößt. Er wollte mehr. Ich wehrte mich, sagte zu ihm, dass er verschwinden soll. Dann ist er gegangen", erklärte der Angeklagte nach Angaben der "Neue Westfälische Zeitung". "Ich habe nichts getan", beteuert der Angeklagte.
Er selbst sei heterosexuell, sagte der Angeklagte weiter. Seine Verlobte war in der fraglichen Nacht mit ihren Kindern bei einer Verwandten. Er habe ihr erst zwei Wochen nach dem Vorfall von den angeblichen Annäherungsversuchen erzählt - nachdem die Polizei sich bereits bei ihm gemeldet hatte. Die Verlobte wollte sich beim Prozess nicht äußern und machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Höchststrafe für Vergewaltigung beträgt 15 Jahre. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2010 insgesamt 7.724 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung gemeldet - das sind sechs Prozent mehr als im Jahr zuvor. (cw)














