https://queer.de/?14673
- 20. Juli 2011 2 Min.

Vorurteile gegen HIV-Positive sind offenbar auch unter Ärzten noch immer verbreitet
In Rheinland-Pfalz hat sich nach einem Bericht in der "Wormser Zeitung" eine Zahnarztpraxis geweigert, einen HIV-positiven Patienten zu behandeln.
Die Praxis in Osthofen bei Worms hat einen 38-Jährigen nach dessen Aussage abgewiesen, weil der Mann die Arzthelferin über seine HIV-Infektion informiert hatte. Sie hatte ihm einen Fragebogen vorgelegt, auf der er unter anderem nach seinem HIV-Status Auskunft geben musste.
Der Patient, der Zahnersatz benötigte, hat gegenüber der Lokalzeitung erklärt, er habe nach dem Rauswurf aus der Praxis aus Eigeninitiative einen Zahnarzt gefunden, der ihn behandeln wollte. Für den Patienten stellte sich aus dieser Erfahrung die Frage, wie offen er mit seiner Infektion selbst gegenüber Ärzten umgehen kann. "Zumal etwa Hepatitis viel ansteckender ist als das HIV", so der Patient. Nach dem Erscheinen des Berichtes dementierte der Zahnarzt zwar, den Mann abgewiesen zu haben. Der Patient bleibt allerdings bei seiner Version.
Es ist nicht das erste Mal, dass über einen derartigen Vorfall in der deutschen Presse berichtet wird. So wurde 2010 ein ähnlicher Fall aus Essen bekannt.
Es besteht Behandlungspflicht
Ärzte dürfen eigentlich Patienten nicht ablehnen, nur weil diese eine mit einem Stigma belegte Infektion aufweisen. So erinnert etwa die Landesärztekammer Baden-Württemberg Zahnärzte in einem Merkblatt an die Behandlungspflicht. Wenn ein Zahnarzt eine Notfallbehandlung ablehnt, mache er sich sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar.
Ablehnen darf der Arzt höchstens Patienten, wenn "Schutz- und Hygienemaßnahmen" nicht gewährleistet werden können - oder es andere schwer wiegende Gründe gibt wie ein Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Es gebe aber bei HIV keine besonderen hygienischen Anforderungen, betont etwa die Deutsche Aidsgesellschaft (DAIG) in Bonn. Tatsächlich besteht bei einer HIV-Infektion für den Zahnarzt keine reale Gefahr auf Ansteckung - außer wenn er sich das Blut des Patienten in eine offene Wunde schmiert oder mit ihm ungeschützten Sex hat.
Wer sich von seinem Arzt diskriminiert fühlt, kann sich als gesetzlich Versicherter bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren (siehe Adressen). (dk)














