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- 27. Juli 2011 2 Min.

Uznach ist eine Gemeinde mit 6000 Einwohnern im Kanton St. Gallen (Bild: Wiki Commons / Dietrich Michael Weidmann / CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0GFDL)
Ein 25-Jähriger ist in der Schweiz zu 33 Monaten Haft verurteilt worden; er hatte sich an seinen schwulen Kollegen herangemacht, weil er Geld brauchte - als dieser aber nichts herausrücken wollte, wurde der Täter gewalttätig.
Ein Gericht in Uznach (Kanton St. Gallen) musste am Montag über den aus Bosnien stammenden Angeklagten entscheiden. Er kannte sein Opfer bereits mehrere Wochen vor der Tat im Oktober 2010: "Um an Geld zu kommen, spielte der Angeklagte ihm homosexuelle Gefühle vor. Das, obwohl er eine schwangere Frau in Bosnien hatte", erklärte der Staatsanwalt nach Angaben der Zeitung "20 Minuten" den Sachverhalt. Der Angeklagte verabredete sich mit seinem schwulen Opfer auf einem Parkplatz: "Nachdem die beiden Zärtlichkeiten ausgetauscht hatten, bat der Angeklagte das Opfer um Geld", so der Staatsanwalt weiter.
Als das spätere Opfer jedoch eine Zahlung ablehnte, wurde der 25-Jährige rabiat: Er hielt dem Mann ein spitzes Plastikteil an den Kopf und erklärte, es handele sich um eine Pistole. Daraufhin drohte er dem Opfer die Erschießung an, sollte er nicht seine Bankkarte inklusive PIN-Nummer herausrücken. Er fesselte sein nacktes Opfer mit einem Klebeband. Mit der Karte erbeutete er an Geldautomaten insgesamt 4000 Franken (3400 Euro). Sein Opfer saß dabei auf dem Rücksitz seines Wagens. Der Mann wurde später im 50 Kilometer entfernten Zürich freigelassen.
Weitere Kleindelikte
Der Angeklagte soll auch mehrere Kleindelikte verübt haben - so hat er etwa in Hotels oder Restaurants die Zeche geprellt. Außerdem hat er sich bei seiner Ex-Freundin und einen früheren Arbeitskollegen Geld geliehen und es nie zurückgezahlt. Er begründete seine Taten damit, dass er - obwohl er in der Schweiz aufgewachsen ist - seine Arbeitserlaubnis verloren habe und deshalb kein Geld mehr verdienen konnte.
Wegen räuberischer Erpressung und anderer Delikte erhielt er eine Haftstrafe von 33 Monaten, von denen er 16 Monate absitzen muss. Danach gilt eine Bewährungsfrist von drei Jahren. (dk)














