https://queer.de/?14760
- 05. August 2011 2 Min.

Eine Kampagne zum Welt-Aids-Tag 2010 befasste sich mit HIV im Job (Bild: BzgA)
Ein HIV-Positiver ist wegen seiner Infektion entlassen worden. Jetzt wies das Arbeitsgericht Berlin auch noch seine Klage ab.
Von Carsten Weidemann
Sebastian F. (Name geändert) hatte sich auf den neuen Job beworben. Bei der Eckert und Ziegler EuroPet GmbH trat der 24-Jährige eine Stelle als Chemielaborant an. Noch während der Probezeit wurde eine betriebsärztliche Untersuchung durchgeführt, inklusive HIV-Test. Die Kündigung erfolgte prompt, mit Verweis auf das positive Testergebnis. Als Begründung gab das pharmazeutische Unternehmen an, es müsse seine Kunden vor einer HIV-Infektion schützen. Das wollte sich Sebastian nicht gefallen lassen und klagte vor dem Arbeitsgericht. Doch dies wies jetzt die Klage ab.
Vor allem bei der Deutschen Aids-Hilfe ist man entsetzt über diese Entscheidung. DAH-Vorstandsmitglied Winfried Holz: "Das Arbeitsgericht hat die Gelegenheit verpasst, Rechtsgeschichte zu schreiben. Es hätte bei dieser Gelegenheit klar stellen können, dass auch Menschen mit HIV und andere chronisch Kranke durch das Allgemeine Gesetz zur Gleichbehandlung (AGG) vor Diskriminierung geschützt sind." Das AGG schützt vor einer Kündigung aufgrund von Behinderungen - auch während der Probezeit.
"Das Argument, es müssten Kunden geschützt werden, ist absurd"
HIV-Infektionen oder chronische Erkrankungen werden im Gesetz zwar nicht explizit genannt, der Diskriminierungsschutz bezieht sich aber nach Auffassung der Deutschen AIDS-Hilfe auch auf Behinderungen, die durch eine HIV-Infektion entstanden sind. Das Bundesministerium für Gesundheit teilt diese Einschätzung in seinem "Bericht zum Aktionsplan zur Umsetzung der HIV/AIDS-Bekämpfungsstrategie der Bundesregierung". Und die Versorgungsämter stufen eine HIV-Infektion auch dann als zehnprozentige Behinderung ein, wenn noch keine klinischen Symptome auftreten.
Das Argument des Unternehmens, es müsse seine Kunden schützen, bezeichnet Silke Eggers, DAH-Referentin für soziale Sicherung und Versorgung, als absurd. "Es bestand keinerlei Gefahr für Kollegen oder Kunden. Im Arbeitsalltag kann HIV nicht übertragen werden. Ein HIV-Infektion ist prinzipiell kein zulässiger Kündigungsgrund", so die Expertin. Sebastian F. und sein Anwalt wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann voraussichtlich Berufung einlegen.
Links zum Thema:
» www.aidshilfe.de














