Günter Krings will, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassung ernst nimmt (Bild: Armin Linnartz / CDU)
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft scharf kritisiert. In einem FAZ-Interview sagte der Bundestagsabgeordnete aus Mönchengladbach: "Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst genommen werden - auch vom Bundesverfassungsgericht."
Der "besondere Schutz von Ehe und Familie", wie er in Artikel 6 des Grundgesetzes festgehalten werde, müsse als "zentrale Aussage" berücksichtigt werden. "Wir brauchen Richter, die die Verfassung ernst nehmen", sagte der 42-Jährige in Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichts zur Homo-Ehe.
In einem noch unveröffentlichten Beitrag für eine Festschrift zum 80. Geburtstag des Staatsrechtslehrers Karl Heinrich Friauf wirft Krings insbesondere dem Ersten Senat in Karlsruhe vor, "nun den Weg für die völlige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft" zu bereiten und dabei "die exzeptionelle Schutzanordnung des Art. 6 Abs. 1 GG" zu ignorieren. Der Senat lasse "die Norm, soweit sie sich auf die Ehe bezieht, leer laufen".
Entscheidung zur Hinterbliebenenrente
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Bild: RoBi/PD)
Krings kritisiert besonders den Beschluss des Senats zur Ausweitung der Hinterbliebenenrente auf Lebenspartnerschaften. In der Geschichte der Karlsruher Rechtsprechung sei "keine andere Verfassungsnorm erkennbar, die das Gericht hat so obsolet werden lassen", wie die zum besonderen Schutz von Ehe und Familie. Genügten dem Gericht sonst so unbestimmte Begriffe wie das Sozialstaatsgebot, um Ungleichbehandlungen und Eingriffe zu rechtfertigen, so solle das bei Artikel 6 nicht der Fall sein. Es sei die Entscheidung des Grundgesetzes, eine ganz bestimmte Lebensform zu fördern. "Nicht die Entscheidung der Verfassung für den besonderen Schutz der Ehe, sondern das einfache Recht muss sich vor der Verfassung rechtfertigen."
Krings, der auch Honorarprofessor an der Universität zu Köln ist, hatte die Karlsruher Entscheidung bereits Anfang des Jahres in einem Artikel der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" kritisiert. Anstatt die Lebenspartnerschaft an Artikel 6 zu messen, werde der Artikel 3, also der Gleichbehandlungsparagraf des Grundgesetzes bemüht, obwohl er die sexuelle Orientierung gar nicht umfasst. Auch ginge mit der Privilegierung einer Lebenspartnerschaft die Benachteiligung anderer Lebensformen einher.
Dass das Bundesverfassungsgericht den besonderen Schutz von Ehe und Familie minder obsolet macht, wie Krings schreibt, geht allerdings auf das erste Urteil des Gerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2002 zurück. Der Schutz stehe einer völligen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe nicht im Wege, die Ehe seie aus Verfassungsgründen nicht zwingend "mehr zu schützen sei als andere Lebensgemeinschaften", urteilten die Richter damals. Spätere Entscheidungen sind eine Konsequenz daraus.
Der ehemalige Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte 2002 eine abweichende Meinung veröffentlicht, weil das Gericht es sich bei der Begründung sehr leicht gemacht, den besonderen Schutz als Strukturprinzip nicht gewürdigt habe - letztlich hätte seiner Meinung nach nur eine Verfassungsänderung zur gleichgestellten Homo-Ehe führen können. Durch die mehrheitliche Entscheidung des Gerichts haben sich aber die Maßstäbe verschoben. Inzwischen hält das CDU-Mitglied Papier eine weitere Gleichstellung für zwingend. Krings hingegen, so fasst das Portal anwalt24.de seinen Aufatz zusammen, "stellt sich sehr konservativ dar und will an alten Gegebenheiten festhalten".
Krings auch gegen Adoptionsrecht, Anti-Diskriminierung
Krings hatte bereits Anfang August zum zehnten Jubiläum der Homo-Ehe gesagt, dass die Unterschiede zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft "sich auch im Gesetz widerspiegeln" müssten. Eine Gleichstellung stehe folglich "nicht auf der Agenda der Koalition" (queer.de berichtete). 2010 lehnte er auch ein gemeinsames Adoptionsrecht für Homo-Paare ab. Zusammen mit seiner Kollegin Andrea Voßhoff erklärte er, die Union wolle nicht die "Bedürfnisse und Interessen der Erwachsenen" befriedigen, sondern sorge sich "ausschließlich um das Wohl der betroffenen Kinder".
Die Ablehnung des Adoptionsrechts sei eine Entscheidung aus "Gründen des Kindeswohls", zumal Ehe und Familie laut Grundgesetz unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stünden, Schwule und Lesben aber die Voraussetzungen für eine Familie nicht erfüllen würden: "Diesen Schutzauftrag nehmen wir ernst", so die CDU-Politiker damals (queer.de berichtete).
Krings gehörte auch zu den Kritikern eines Antidiskriminierungsgesetzes. Nachdem die Große Koalition 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete, kritisierte er, "dass die SPD sich weitaus stärker durchgesetzt hat als wir". (nb)
die labern immer viel von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung, unabhängige Justiz, etc. so lange ihnen die Ergebnisse passen.
Aber wehe, dabei ergibt sich mal was, was denen nicht in den Kram passt - dann wird gelästert was das Zeug hält. Da mischt sich dann auch Politik in Justiz ein, was zutiefst undemokratisch und sehr gefährlich ist.
Aber das interessiert die Union nicht. Für ihr Weltbild ist denen alles recht, egal, wie undemokratisch das ist und wie sehr das Gesetze missachtet.