Wegen Beleidigung muss ein 52-Jähriger eine Geldstrafe zahlen - er hatte einen Angestellten im Düsseldorfer Bürgerbüro als "schwulen Kölner" bezeichnet.
Der Vorfall ereignete sich bereits vor zwei Jahren, am Donnerstag war die Beleidigung Thema im Düsseldorfer Amtsgericht. Die Staatsanwältin warf dem gebürtigen Essener nach Angaben der "Rheinischen Post" vor, den Angestellten öffentlich beleidigt zu haben. Der Mann wollte sich im Einwohnermeldeamt ummelden, war aber stark alkoholisiert mit Schnapsflasche im Bürgerbüro erschienen. Weil er laut krakeelte, forderte ihn der 48-jährige Mitarbeiter auf, Rücksicht zu nehmen. Daraufhin machte sich der 52-Jährige über den goldenen Ohrring des Mitarbeiters lustig. Er pöbelte ihn an: "Ich reiß dir deinen schwulen Ohrring raus. Kannst ruhig die Polizei holen, du schwuler Kölner".
Per Strafbefehl wurde der Mann daraufhin zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á fünf Euro verurteilt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Im Amtsgericht entschuldigte er sich für seinen Ausfall im Bürgerbüro und erklärte, er habe damals Alkohol und Drogen konsumiert und sei nur bedingt schuldfähig. Er wies auch darauf hin, dass er bereits eine einjährige Haftstrafe wegen eines anderen Deliktes absitzt. Insgesamt hat der Beschuldigte bereits 32 Vorstrafen auf dem Kerbholz, die meisten davon wegen Ladendiebstahl.
Seinem Wunsch nach Einstellung des Verfahrens wollte die Staatsanwältin nicht nachkommen. Daraufhin akzeptierte er die Strafe. Sollte er die 300 Euro nicht aufbringen können, kann er alternativ auch weitere 60 Tage hinter Gittern verbringen.
Die lokalen Medien nahmen den Fall eher amüsiert zur Kenntnis: So zitierte das Portal "Der Westen" einen Besucher des Prozesses mit den Worten: "Schwul geht ja noch, aber bei ,Kölner' hört der Spaß auf!". Die Kölner Boulevardzeitung "Express" machte das Urteil am Freitag gleich zur Titel-Geschichte. (dk)