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- 02. September 2011 2 Min.

Brandon M. muss sich womöglich in einem neuen Verfahren einer neuen Jury stellen
Beim Prozess gegen einen Jugendlichen, der mutmaßlich aus Schwulen-Hass einen Mitschüler erschossen hatte, konnten sich die Geschworenen nicht auf ein Strafmaß verständigen.
Der 14-jährige Brandon M. hatte im Februar 2008 seinen 15-jährigen Mitschüler Lawrence King während einer Unterrichtsstunde in der Junior High School in Oxnard im Süden Kaliforniens erschossen. Brandon fühlte sich nach Angaben der Verteidigung von der offenen Homosexualität von King provoziert. Ein langwieriger Prozess gegen den inzwischen 17-Jährigen ist am Donnerstag gescheitert: Die Jury konnte sich nicht einigen - sieben Geschworene wollten den Täter wegen Totschlags verurteilen, fünf wegen Mordes.
Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob sie ein weiteres Verfahren gegen M. anstrengt oder versucht, mit der Verteidigung einen Deal auszuhandeln. Die Ankläger standen während des Verfahrens zuvor in der Kritik, weil sie den Täter, obwohl er zur Tatzeit gerade 14 geworden ist, wegen der Schwere des Verbrechens als Erwachsenen angeklagt hat. Wenn er wegen Mordes schuldig gesprochen worden wäre, wäre die Minimalstrafe 50 Jahre Haft ohne Chance auf eine vorzeitige Entlassung gewesen. Bei Totschlag hätte das Strafmaß zwischen vier und elf Jahren betragen. Selbst Homo-Gruppen kritisierten 2008 die Entscheidung, den Teenager wie einen Erwachsenen zu behandeln (queer.de berichtete).
Jay Smith, ein Vertreter der Homo-Gruppe Rainbow Alliance, für die sich auch das Opfer King engagiert hatte, fordert ein weiteres Verfahren: "Ich will Gerechtigkeit für die King-Familie. Ich weiß aber nicht, ob 50 Jahre im Gefängnis angemessen sind, denn der Täter war ja auch nur ein Kind."

Das Opfer Lawrence King versteckte seine Sexualität in der Schule nicht - und wurde deshalb umgebracht.
Die Verteidigung benutzte im Prozess die umstrittene Gay-Panic-Strategie - sie argumentierte, dass das Opfer den Täter provoziert und sogar sexuell belästigt habe. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Angeklagten dagegen als weißen Rassisten, der auch Schwule aus ideologischen Gründen hasse. In seinem Zimmer war zuvor Nazi-Literatur gefunden worden.
Klar wurde im Prozess, dass M. in einem schwierigen Umfeld aufgewachsen war. Zeugen sagten aus, dass M.s 2009 verstorbener Vater seinem Sohn seit frühester Kindheit beigebracht habe, Homosexuelle als Untermenschen anzusehen. Sein Vater musste auch zeitweise wegen Körperverletzung ins Gefängnis, seine Mutter soll jahrelang drogenabhängig gewesen sein. Deshalb, so argumentiert die Verteidigung, sei eine Gefängnisstrafe von über 50 Jahren unfair gewesen. (dk)














