Papst Benedikt XVI. will in seinen mehrheitlich steuerfinanzierten kirchlichen Einrichtungen weder Geschiedene noch verpartnerte Schwule und Lesben dulden (Bild: Peter Nguyen Minh Trung / flickr / by 2.0)
Ein Düsseldorfer Chefarzt darf von seinem kirchlichen Arbeitgeber nicht grundsätzlich entlassen werden, weil er eine zweite Ehe eingegangen ist - dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat auch Auswirkungen auf Schwule und Lesben.
Die Richter erklärten am Donnerstag in Erfurt, dass eine Wiederheirat zwar weiterhin als Loyalitätsverstoß gelte. Allerdings rechtfertigt dies nicht automatisch die Kündigung. Sie argumentierten, dass das weitreichende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit den Freiheitsrechten der Arbeitnehmer abgewogen werden müssten.
Im vorliegenden Fall geht es um einen katholischen Mediziner, der seit 2000 als Chefarzt für ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf gearbeitet hat. 2005 trennte er sich von seiner Ehefrau und lebte anschließend zwei Jahre lang mit einer neuen Partnerin zusammen. Das Paar heiratete 2008. Als sein Arbeitgeber von der Wiederheirat erfuhr, feuerte er den Arzt wegen unkatholischen Verhaltens.
Die Richter hielten diese Kündigung aus drei Gründen für nicht zumutbar. Zum einen stellt das Krankenhaus auch nichtkatholische Ärzte ein, die sich nicht an das Moraldiktat halten müssen - und misst daher grundlos mit zweierlei Maß. Zweitens habe der Arbeitgeber bereits seit Jahren gewusst, dass der Mann in einer nichtehelichen Gemeinschaft lebt. Drittens greife die Kirche in sein Privatleben ein und schränke insbesondere den im Grundgesetz geschützten Wunsch des Arztes und seiner neuen Ehefrau ein, in einer geordneten Ehe zusammenleben zu dürfen.
Der Lesben- und Schwulenverband rät nach dem Urteil allen Betroffenen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung von einem kirchlichen Arbeitgeber gefeuert werden sollen, sich gegen die Entlassung zu wehren. Bislang hatte der LSVD wegen der kirchenfreundlichen deutschen Rechtsprechung nur geraten, für eine gute Abfindung zu kämpfen.
Eingriff in die Privatsphäre manchmal zulässig
Einfluss auf das Urteil dürfte eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im letzten Jahr gehabt haben: Damals entschieden die Straßburger Richter, dass ein Organist nicht nur wegen einer außerehelichen Beziehung entlassen werden darf (queer.de berichtete). Die Kirche könne kein "eindeutiges Versprechen" abverlangen, nach einer zerbrochenen Beziehung ein enthaltsames Leben zu führen, hieß es damals. Dieses Eingriff in die Privatsphäre könne nur verlangt werden, wenn die Person die Kirche nach außen repräsentiere. So scheiterte in Straßburg die Klage eines früheren Pressesprechers der Mormonenkirche, der ein außereheliches Verhältnis hatte.
Ein Freibrief für Geschiedene oder Homosexuelle ist auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht: Weiterhin muss ein Gericht prüfen, ob eine Kündigung aufgrund eines "unkatholischen" Privatlebens zumutbar ist. Burkhard Göpfert, der Anwalt der katholischen Klinik, erklärte daher nach dem Urteil triumphierend, dass sich an der Ausgangslage nicht viel geändert habe: "Der Kündigungsgrund nach Wiederheirat besteht fort", erklärte er nach der Entscheidung. Der Anwalt des Arztes erklärte hingegen, dass es künftig "keinen Kündigungsautomatismus" mehr gebe.
Die kirchlichen Arbeitgeber genießen in Deutschland einen Sonderstatus. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte gelten daher für Angestellte von evangelischer oder katholischer Kirche nur eingeschränkt. 1985 hatte das Bundesverfassungericht den Kirchen weitgehend einen Freibrief gegeben, aus moralischen Gründen Angestellte zu feuern - etwa bei Scheidung oder einer Abtreibung. Auch in anderen Bereichen haben kirchliche Angestellte weniger Rechte als Kollegen in der Privatwirtschaft - beispielsweise dürfen sie keine Betriebsräte gründen. Diese Rechtstellung ist durch Staatsverträge geregelt, die meist aus der Zeit der Weimarer Republik und aus dem Dritten Reich stammen. Der arbeitnehmerfeindliche Sonderstatus betrifft dabei eine große Zahl von Angestellten: In Deutschland sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber. (dk)
So sind sie halt, die Experten in Sachen "Nächstenliebe" ^^