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  • 13. September 2011 12 2 Min.

Ein Wiener Gericht hat einen 29-Jährigen zu 20 Jahren Haft verurteilt, weil er seinen 48-jährigen Nachbarn mit zehn Messerstichen getötet hatte - der Täter erklärte, er habe in Notwehr gehandelt, weil sein Opfer ihn unsittlich berührt haben soll.

Der Vorfall ereignete sich am 18. Februar im Wiener Bezirk Hietzing. Der arbeitslose Installationstechniker Stefan S. erklärte im Verfahren, er sei damals gegen 1 Uhr morgens in alkoholisiertem Zustand zu seinem Nachbarn gegangen, mit dem er auch befreundet gewesen sei. Allerdings habe er Angst vor schwuler Anmache gehabt und deshalb ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser mitgenommen - nur zur Verteidigung, wie S. beteuerte.

Er gab dann an, dass das spätere Opfer Thomas B. ihn unsittlich berührt habe. "Ich war in Panik, und es hat mir, ehrlich gesagt, auch gegraust", erklärte der Täter im Verfahren nach Angaben der Nachrichtenagentur APA. Wegen der Fummeleien habe er unkontrolliert auf den Nachbarn eingestochen. Dabei verletzte er Lunge, Herz und die Hauptschlagader, so dass der Notarzt nichts mehr für das Opfer tun konnte.

Täter ist voll zurechnungsfähig

Ein Gerichtspsychiater attestierte dem Täter zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung, allerdings sei er zur Tatzeit voll zurechnungsfähig gewesen. Er habe vom Tatabend auch trotz seines erheblichen Alkoholkonsums keine Erinnerungslücken.

Die Freundin des Angeklagten beschreibt die Beziehung der Nachbarn als kompliziert: "Es war schon ein bisserl eine eigenartige Freundschaft, vor allem materiell", sagte die 47-Jährige. Sie glaubt nicht, dass der Nachbar versucht hat, ihren Freund zu verführen: "Homosexuelle Übergriffe sind völlig ausgeschlossen, dazu wäre er viel zu ruhig und zurückhaltend gewesen."

In den letzten Jahren hat es immer wieder Prozesse gegeben, in denen sich der Täter auf eine "Gay Panik"-Verteidigung berief. Diese Strategie besagt, dass die aggressive Homosexualität des Opfers den Täter zur Tat gezwungen habe. Insbesondere in den USA waren eine solche Verteidigung immer wieder erfolgreich - so wurde etwa 2009 ein Mann aus Chicago freigesprochen, obwohl er einen Schwulen mit 61 Dolchstichen getötet hatte (queer.de berichtete). (dk)

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#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 13.09.2011, 13:56h
  • Lebenslänglich wäre besser gewesen! Wann fällt denn die Justiz dort endlich mal ein vernünftiges Strafmaß???
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#2 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 13.09.2011, 15:50h

  • Ich denke das Urteil ist schon richtig, wenn man ihn denn auch wirklich 20 lange Jahre hinter Gittern schmoren lässt.
    Kommt der raus, hat er schon Pension, vermutlich eine sehr, sehr kleine Rente. Was für ein armseeliges, verpfuschtes Leben!
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#3 schwulenaktivist
  • 13.09.2011, 15:55h
  • Antwort auf #1 von FoXXXyness
  • Es ist interessant, wie die Leute immer lebenslänglich fordern, wenn sie sich schämen, die Todesstrafe zu fordern.
    Jemand der das einfach so postet, muss wohl selber ein Problem haben. Er fragt sich aber nie, wieso er selber nicht in so einem Gremium sitzt...
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