Brandstiftung kann nach § 306 StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden
In Reutlingen wurde ein schwuler Brandstifter zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Von Carsten Weidemann
Dramatischer Gerichtsprozess in Reutlingen: Trotz Geständnis, Zusammenbruch und Tränen im Gerichtssaal veurteilte ein Schöffengericht einen heute 30 Jahre alten Mann zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Der Grund für die Zündel-Tat: Seine Tante hatte ihn gegenüber der Familie als homosexuell geoutet.
Laut einem Bericht des Schwäbischen Tagblatts ist der Brandstifter kein unbeschriebenes Blatt. Seit seinem 17. Lebensjahr stand er bereits über ein Dutzend Mal vor Gericht. Zuletzt wurde er unter anderem wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - mit der Auflage, eine Drogentherapie zu durchlaufen. Statt dessen quartierte er sich allerdings bei seiner Tante in Reutlingen ein.
Die Tante plauderte sein Coming-out aus
Das familiäre Zusammenleben blieb nicht ohne Reibungen: Die Tante habe ihn nur ausgenutzt, argumentierte der Anwalt des 30-Jährigen vor Gericht, im Gegenzug habe er einige ihrer Wertsachen versetzt. Besonders schlimm sei es für ihn aber geworden, als sie der Familie erzählte, dass er schwul ist. Daraufhin sei er umgehend ausgezogen. Der Tante gegenüber hatte sich der schwule Mann überhaupt erstmals geoutet.
Als der Neffe einige Wochen später seine Sachen im Haus der Tante abholten wollte, während diese bei der Arbeit war, musste er feststellen, dass sie das Schloss hatte austauchen lassen. Daraufhin sei er ausgerastet, habe die Kellertür eingetreten und mit Grillanzündern auf allen drei Etagen Feuer gelegt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 300.000 Euro.
Das Handeln des Brandstifters sei von "schierer Rache und verletzter Eitelkeit" geprägt, erklärte Richter Eberhard Hausch in seiner Urteilsbegründung. Die Zeit im Gefängnis solle der 30-Jährige für eine Ausbildung wie für eine Therapie nutzen. Darüber hinaus gab ihm der Richter auf den Weg, er solle die "Schuld nicht bei anderen suchen".