Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?14987
  • 17. September 2011 7 2 Min.

Brandstiftung kann nach § 306 StGB mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden

In Reutlingen wurde ein schwuler Brandstifter zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Von Carsten Weidemann

Dramatischer Gerichtsprozess in Reutlingen: Trotz Geständnis, Zusammenbruch und Tränen im Gerichtssaal veurteilte ein Schöffengericht einen heute 30 Jahre alten Mann zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Der Grund für die Zündel-Tat: Seine Tante hatte ihn gegenüber der Familie als homo­sexuell geoutet.

Laut einem Bericht des Schwäbischen Tagblatts ist der Brandstifter kein unbeschriebenes Blatt. Seit seinem 17. Lebensjahr stand er bereits über ein Dutzend Mal vor Gericht. Zuletzt wurde er unter anderem wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - mit der Auflage, eine Drogentherapie zu durchlaufen. Statt dessen quartierte er sich allerdings bei seiner Tante in Reutlingen ein.

Die Tante plauderte sein Coming-out aus

Das familiäre Zusammenleben blieb nicht ohne Reibungen: Die Tante habe ihn nur ausgenutzt, argumentierte der Anwalt des 30-Jährigen vor Gericht, im Gegenzug habe er einige ihrer Wertsachen versetzt. Besonders schlimm sei es für ihn aber geworden, als sie der Familie erzählte, dass er schwul ist. Daraufhin sei er umgehend ausgezogen. Der Tante gegenüber hatte sich der schwule Mann überhaupt erstmals geoutet.

Als der Neffe einige Wochen später seine Sachen im Haus der Tante abholten wollte, während diese bei der Arbeit war, musste er feststellen, dass sie das Schloss hatte austauchen lassen. Daraufhin sei er ausgerastet, habe die Kellertür eingetreten und mit Grillanzündern auf allen drei Etagen Feuer gelegt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 300.000 Euro.

Das Handeln des Brandstifters sei von "schierer Rache und verletzter Eitelkeit" geprägt, erklärte Richter Eberhard Hausch in seiner Urteilsbegründung. Die Zeit im Gefängnis solle der 30-Jährige für eine Ausbildung wie für eine Therapie nutzen. Darüber hinaus gab ihm der Richter auf den Weg, er solle die "Schuld nicht bei anderen suchen".

#1 HeidiAnonym
#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 17.09.2011, 16:28h
  • Dieser Mann hat eine beispiellose und kriminelle Karriere eingeschlagen und daraus keine Lehren gezogen. Hoffentlich bringt ihn die Haftstrafe so schnell wie möglich wieder auf die richtige Bahn!
  • Direktlink »
#3 beobachter-2Anonym
  • 18.09.2011, 01:56h
  • Das war sicher keine leichte Entscheidung für die Tante, ihn in Anbetracht der kriminellen Karriere bei sich einziehen zu lassen. Trotzdem nenne ich es hochgradig instinktlos, wenn sie das, was er ihr im Vertrauen mitteilt, in der Verwandtschaft breit tritt. Seine Wut ist daher für mich nachvollziehbar. Und so, wie er nun mal ist, was er kann und nicht kann, hat er gehandelt. Ein Haus zündet sich eher an als eine Mietwohnung, er hatte nichts mehr, sie war reich aber voller Kälte, hatte ein ganzes Haus ...
  • Direktlink »