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Debatte im Bundestag
Union: Kindes-Wohl statt Ehe-Öffnung
- 21. September 2011 7 Min.

Volker Beck stellte den Gesetzentwurf seiner Fraktion vor
In einem fast leeren Plenum debattierten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf der Grünen, der die Ehe für Schwule und Lesben öffnen soll. Die Union ist dagegen, die FDP druckst herum.
Von Norbert Blech
"Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen", das ist der Kernsatz, den ein Gesetzentwurf der Grünen (17/6343, PDF) ins Bürgerliche Gesetzbuch schreiben will. Die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare soll durch eine einfache Gesetzesänderung ermöglicht werden und Diskriminierungen im Steuer- und Adoptionsrecht beenden.
In der ersten Debatte zum Entwurf am Mittwoch sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck vor einem recht leeren aber lauten Parlament, es gebe keinen Grund, an verschiedenen Rechtsinstituten festzuhalten. Die Lebenspartnerschaft sei "als Kompromiss mit der Sozialdemokratie" entstanden und habe sich in den letzten Jahren fortentwickelt, auch weil Gerichte für eine Ausweitung der Rechte entschieden hätten. Schwule und Lesben hätten nun "gleiche Rechte, gleiche Würde vor dem Gesetz" verdient.
Die Öffnung der Ehe erreiche dieses Ziel ohne weitere langwierige Diskussionen und sei ein "massiver Beitrag zur Entdiskriminierung". Auch sei sie gesellschaftlich akzeptiert: In einer Umfrage hätten sich kürzlich 60,3 Prozent der Bevölkerung dafür ausgesprochen. Zuletzt ging Beck auf andere Länder in Europa ein, die die Ehe-Öffnung bereits vollzogen oder wie Großbritannien in diesen Tagen angekündigt haben.
Den Ball griff Ute Granold von der CDU auf: Sie könne deutlich mehr Länder benennen, die diesen Schritt nicht gehen. Immer wieder führe man Diskussionen über die Homo-Ehe im Bundestag, und immer wieder werde sie sagen: "Mit uns wird es weder ein Adoptionsrecht noch die Ehe geben." Die Lebenspartnerschaft sei inzwischen mit "keinerlei Diskriminierung" behaftet und die Grünen forderten in der einen Woche mal das Ehegattensplitting für Homo-Paare, in der nächsten dann die Abschaffung des Splittings überhaupt.
Dass die Öffnung der Ehe alle offenen Fragen beseitigt, wie die Grünen das wollten, sei alles andere als demokratisch und ein Problem: Das damit verbundene gemeinschaftliche Adoptionsrecht für Homo-Paate sei ein "Thema, das nicht diskutiert werden kann". Denn das Wohl der Kinder stehe vor den Interessen der Erwachsenen. Der Gesetzgeber müsse sich schützend vor die Kinder stellen, denn wie die Experten in den Ausschüssen festgestellt hätten, könne die Adoption Kindern schaden, gerade, wenn sie mit einer "Vorbelastung" wie der Freigabe zur Adoption zu kämpfen hätten. Das Eheprivileg sollte daher Vater, Mutter und Kind vorbehalten bleiben.
SPD pro Ehe-Öffnung

Die FDP-Abgeordneten taten sich mit der Begründung ihrer Ablehnung schwer
Die SPD-Abgeordnete Sonja Steffen nannte die bestehenden Ungleichbehandlungen "nicht gerechtfertigt". Ute Granold habe bei den Anhörungen nicht zugehört, die Mehrzahl der Experten sei gerade wegen des Kindeswohls FÜR ein Adoptionsrecht. Nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes durch Rot-Grün vor zehn Jahren habe sich viel bewegt, nicht zuletzt dank der Gerichte. Der derzeitige Gesetzesstand sei aber weiter "verfassungsmäßig schwierig", gerade was die Ungleichbehandlung bei der Einkommenssteuer betreffe. Eine Privilegierung der Ehe gebe das Grundgesetz nicht her, die Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare sei "in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar und wird auch beim Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben", wo entsprechende Verfahren anhängig sind. Die Öffnung der Ehe, wie sie selbst die konservativ-liberale Regierung in Großbritannien verfolge, werde lange Diskussionen unnötig machen und von ihrer Fraktion begrüßt.
Für die FDP sprach als nächstes Stephan Thomae, der zunächst die bisherige Arbeit der Koalition lobte. Schwarz-Gelb habe für Homo-Paare zahlreiche Verbesserungen beschlossen, etwa bei der Grunderwerbssteuer und im Beamtenrecht bei Besoldung und Hinterbliebenenversorgung. Es gehe "Schritt für Schritt voran", man werde in der Koalition auf das Ehegattensplitting "hinarbeiten". Die Frage des Adoptionsrechts sehe man "entspannter als die Kollegen", sagte Thomae in Richtung Union, um dann zum zweiten Mal den Satz "Steter Tropfen höhlt den Stein" zu sagen. Die Ablehnung des Entwurfes erwähnte er nur kurz und versteckt: Die Homo-Ehe rieche wie die Ehe, schmecke wie die Ehe, es sei noch vieles mehr wie die Ehe. "Warum soll ich dann dazu Ehe sagen?"
Barbara Höll von den Linken betonte, es gehe nicht um das Wort Ehe, sondern um gleiche Rechte. Impulse für eine Verbesserung der Rechte von Lebenspartnern seien nicht von der FDP, sondern vom Bundesverfassungsgericht gekommen. Die Öffnung der Ehe, wie sie bereits ein von der Regierungskoalition abgelehnter Entwurf der Linken aus dem Vorjahr vorsah, sei der "richtige Schritt zur Gleichstellung und Beendigung von Diskriminierung". Sie sei keine "Legitimation des Bösen", wie der heutige Papst einst meinte, sondern ein "notwendiger Schritt": "Dogmatismus steht nicht über den Grundrechten."
Damit spielte die Abgeordnete auch auf den Protest gegen die Papst-Rede im Bundestag am Donnerstag an, der unter dem Titel "Keine Macht den Dogmen" steht. Einige Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken wollen der Rede fernbleiben, was gerade von Unionspolitikern heftig kritisiert wurde (queer.de berichtete). Dass die Debatte um die Homo-Ehe vor einem fast leerem Parlament stattfand, auch weil die CDU zusammen mit Bischof Robert Zollitsch zeitgleich zu einem Empfang anlässlich des Papst-Besuches ins Konrad-Adenauer-Haus geladen hatte, ist dabei eine Ironie des Tages.
Union will traditionelles Familienbild

Norbert Geis ist seit Jahren der Gegenspieler von Volker Beck
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis, ein Gegner jeglicher Rechte von Lesben und Schwulen seit Beginn der Diskussion um die Einführung der Lebenspartnerschaft, war trotzdem gekommen, um dagegen zu wettern, dass Schwule und Lesben nicht nur eine Angleichung mit der Ehe wollten, sondern sich mit dieser identifizieren wollten. Man müsse in diese Debatte das römische Recht einbeziehen, das seit über 2.000 Jahren die Vorstellung von Ehe als Verbindung von Mann und Frau präge. Auch das Bundesverfassungsgericht habe diese Ansicht, Ehe und Lebenspartnerschaft seien eindeutig verschiedene Institute. Dass die Gesellschaft mittlerweile eine Öffnung der Ehe befürworte, könne er nicht sehen: "Kein Ehepaar will sich gleichsetzen lassen mit einer gleichgeschlechtlichen Lebensform. Sie wollen sich unterschieden sehen."
Auch habe die Shell-Studie gezeigt, dass drei Viertel der Jugendlichen eine Ehe aus Mann, Frau und Kind wünschten. Diese klassische Familie gebe die Kultur weiter und müsse die Generationenfolge sichern. Daher werde sie vom Grundgesetz geschützt. Volker Beck antwortete darauf, Geis wisse nicht, in welcher Welt er lebe: Natürlich seien auch Heteros für eine Gleichstellung. Geis sei erzkatholisch und folge dem Vatikan auf den Wortlaut genau, auch sage er immer, er wolle nicht diskriminieren, habe aber bei jedem Schritt gegen die Gleichstellung gekämpft. Wenn es ihm nur darum gehe, die Institute Ehe und Lebenspartnerschaft getrennt zu halten, könne er beide zumindest inhaltlich gleichstellen, der FDP den Erfolg gönnen, so Beck schelmisch. "Wir machen dann die Ehe nach der nächsten Bundestagswahl mit den Sozialdemokraten."
Als letzter Redner lobte Michael Kauch von der FDP noch einmal die Leistungen der Regierungskoalition - einige Verbesserungen hätten bereits im Koalitionsvertrag gestanden, noch bevor es dazu ein Urteil gab. "Und eine Magnus-Hirschfeld-Stiftung haben sie zehn Jahre lang nicht hinbekommen", kritisierte er die Opposition. Bei der Einkommenssteuer sei er "zuversichtlich, noch in dieser Legislaturperiode zu einem Ergebnis zun kommen." Die Bevölkerung sehe die Homo-Ehe entspannter, als es diese Debatte im Bundestag erahnen lasse. So sprächen seine Bekannten von seiner Ehe und seinem Ehering, erzählte der verpartnerte Abgeordnete. Man werde den Weg der Gleichstellung weitergehen, so Kauch, aber auf "rechtlich sicherem Terrain" - so die zweimalige Kurzbegründung einer Ablehnung des Antrags. Er werde sich "aber als erstes freuen", wenn es am Ende Ehe heißt.
Der Entwurf
Mit der Öffnung der Ehe soll laut dem Gesetzentwurf die Möglichkeit zur Eintragung einer Lebenspartnerschaft wegfallen. Bestehende Lebenspartnerschaften können vor dem Standesbeamten in eine Ehe umgewandelt werden, wobei sich der Beginn der Rechte und Pflichten auf den Beginn der Lebenspartnerschaft verlegt. Auch Ausländer können eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen, die Pflicht zur Vorlage von Dokumenten aus dem Heimatland über mögliche Ehehindernisse soll entfallen, wenn dort keine Homo-Ehe möglich ist. Rechte von Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen von der Neuregelung unberührt bleiben.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht früher die Ehe als Verbindung von Mann und Frau angesehen, heißt es in dem Entwurf, es habe aber inzwischen eine gleichgeschlechtliche Ehe für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Der Wandel des Eheverständnisses, der sich auch in der Gesellschaft vollzogen habe, belege auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetzes aus dem letzten Jahr, dass eine Änderung des Geschlechts möglich machte, ohne vorher eine Scheidung zu verlangen. Obwohl Karlsruhe dem Gesetzgeber die Möglichkeit gab, hierauf mit einer Änderung des Familieninstituts zu reagieren und damit die "strikte Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehe zu verteidigen", wurde der vom Gericht kritisierte Passus einfach gestrichen. "Es gibt infolgedessen in Deutschland schon jetzt legale gleichgeschlechtliche Ehen."
Links zum Thema:
» Protokoll der Plenardebatte (ab Seite 14861)















Aus den Forderungen von DKP queer:
Alle auf Freiwilligkeit und Einvernehmen beruhenden Beziehungen zwischen Menschen sind gleichberechtigt zu behandeln
• Alle freiwillig eingegangenen Beziehungen zwischen Menschen in welcher Konstellation
auch immer, egal ob in einer Ehe oder nicht, sind gleichberechtigt zu behandeln.
• Wir lehnen das Lebenspartnerschaftsgesetz als “Ehe light” ab.
• Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Umsetzung einer EU-Richtlinie, sieht aus, wie sexuelle Emanzipation, zielt aber eigentlich, wie alles in der EU, auf europaweite
Durchsetzung der Kapitallogik ab. Notwendig ist ein viel weiter gehender tatsächlich durchsetzbarer Schutz vor Diskriminierung.
• Der Artikel 6.1 GG (Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.) ist ersatzlos zu streichen; die steuerliche Ungleichbehandlung ist zu beenden.
• Nicht nur die Ehe und die Familie herkömmlicher Art, sondern auch andere
Beziehungsgemeinschaften, in denen Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, sind gleichberechtigt zu behandeln und im Grundgesetz unter den Schutz der staatlichen Ordnung zu stellen.
• Bundesweit ist einheitlich sicherzustellen, dass Partnerschaften vor dem Standesamt geschlossen werden können.
Das Kindeswohl muss an erster Stelle bei allen staatlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen stehen
• Wir fordern notwendige Änderungen im Adoptionsrecht dahingehend, dass weder der Sexualität noch dem Familienstand beim Sorgerecht für Kinder und bei der Adoption eine Bedeutung zugemessen wird.
• Gemeinschaftliche Adoption muss uneingeschränkt ermöglicht werden.
• Es sind Stellen zu schaffen, in denen jugendliche Opfer sexueller Diskriminierung einen Schutzraum finden, sollte sich ihr Umfeld gegen sie wenden
Isses denn so schwer?