Gayromeo gilt als schwules Einwohnermeldeamt
Die Veröffentlichung neuer Geschäftsbedingungen sorgt bei den Usern der blauen Seiten für Verdruss. Jetzt reagiert "Mutti".
Eigentlich sind die sogenannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) etwas Sinnvolles. Zwei Parteien - Anbieter einer Dienstleistung und deren Nutzer - verständigen sich über die Bedingungen, unter denen sie zusammen kommen. Jeder weiß, was ihn erwartet und im Streitfall gibt es eine juristische Handhabe, anhand der sich die Streitenden auseinandersetzen. Doch was, wenn die AGBs für einen Teil der Nutzer nicht nachvollziehbar sind, man aber gezwungen ist, ihnen zuzustimmen, will man weiter die Dienstleistung nutzen. Und wie geht man damit um, dass manche der Änderungen der AGBs nicht eindeutig formuliert sind? Der Verbraucher reagiert verunsichert und empört.
In diese Falle ist gerade Gayromeo getappt. Die Art und Weise, wie diese neuen Nutzungsbedingungen eingeführt wurden und uneindeutige Formulierungen beim Copyright-Recht haben bei einem Teil der Einwohner der blauen Seiten für Unruhe gesorgt. Erstes Problem: Die neuen AGBs liegen nur noch auf Englisch vor, es gibt keine deutsche Version der "Terms of Use". Der juristische Text in einer fremden Sprache ist - gelinde gesagt - eine Herausforderung. Man muss ihm aber bis zum 29. September zugestimmt haben, sonst kann man das Portal nicht mehr weiter nutzen. Der Gayromeo-Support rät lapidar, die Übersetzungsfunktion von Google zu nutzen.
Englisch bietet Rechtssicherheit für Planetromeo
Die in Amsterdam sitzenden Planetromeo B.V., die die Plattform betreibt, bedauert, keine andere Sprachversion anbieten zu können: "Uns ist bewusst, dass eine Version allein auf Englisch kein wirklich perfekter Service ist und möchten uns dafür entschuldigen. Aber im Sinne einer echten Verbindlichkeit für alle Nutzer weltweit ist dies in unseren Augen - nach Abwägung aller Argumente - die beste Lösung", so Baguer gegenüber queer.de. Der Grund für die einsprachige Version: Rechtssicherheit bei Streitfällen. Aus Sicht der User eine einseitige und wenig nutzerfreundliche Weise, sich rechtlich abzusichern.
Ein Gayromeo-User wandte sich sogar an die Verbraucherzentrale und wollte wissen, ob es denn überhaupt zulässig sei, wenn ein in Deutschland tätiges Unternehmen keine deutsche Version anbietet. Dort formuliert man zurückhaltend: "Ob man ... soweit gehen darf, vom Kunden zu verlangen, dass er sich eines Dritten als Dolmetscher bedient, um die rechtsgeschäftlichen, ihm aber nicht von vornherein verständlichen Erklärungen des AGB-Verwenders nachvollziehen zu können, erscheint zweifelhaft und ist abzulehnen", erklärte Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin im Blog "Steffen030".
Gayromeo tritt in die Facebook-Falle
Mutti muss bei den AGBs nacharbeiten...
Das zweite Problem: Die Regelung der Copyright-Rechte. In der alten Version war es eindeutig aufgeteilt: Die von Gayromeo geschaffenen Bestandteile der Plattform sind deren geistiges Eigentum, die von den Usern eingestellten Texte und Bilder gehören nur den Nutzern. In den neuen AGBs will Planetromeo die Nutzungsrechte weitestmöglich übertragen bekommen, unter anderem auch für "Promotion- und Marketingzwecke". Mit so einer Rechtsabtretung wäre es theoretisch möglich, demnächst mit seinen privaten Nacktfotos in Anzeigen für Gayromeo irgendwo anders aufzutauchen. Auch wenn das blaue Einwohnereldeamt sicherlich nicht vorhat, das Vertrauen seiner Nutzer durch eine solche Maßnahme zu zerstören, die AGBs lassen hier viel Spielräume für einen möglichen nicht gewollten Gebrauch.
Als Facebook vor einigen Monaten ebenfalls versuchte, sich die Rechte an den Inhalten ihrer User per AGB unter den Nagel zu reißen, war der Proteststurm groß, das weltweit größte Social Network musste zurück rudern. Auch im Hinblick auf die Diskussion um Datenschutz und Persönlichkeitsrechten, die in Deutschland besonders intensiv geführt wird, finden viele Gayromeo-Besucher das Vorgehen der Portalbetreiber für unsensibel.
Inzwischen bemüht sich Gayromeo um Schadenskontrolle: "Wir werden auch weiterhin keine deiner Daten an Dritte verkaufen, vermieten oder mit diesen Handel betreiben, ohne vorher deine ausdrückliche Zustimmung dazu eingeholt zu haben", heißt es von dort. So sei die Nutzung der Bilder nur in Verbindung mit der Website gestattet - und Gayromeo müsse alle Rechte haben, da beispielsweise ein Bericht über die "Gewinner des Ostereier-Spieles ... streng betrachtet als 'Promotion und Marketing' ausgelegt" werden könne. Wo diese Rechte letztendlich enden, sagen die "Terms of Use" freilich nicht.
hoffentlich kann ich bald etwas kritischeres diesbezüglich bei Euch lesen . .
.P.S. oder müßt Ihr aus ökonomischen Gründen Rücksicht üben ? ?