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Keine Ausnahmen für Fundamentalisten

Europa-Richter: Sexualkunde ist Pflicht!

  • 23. September 2011 14 2 Min.

Was die Kids nicht im Unterricht lernen, lernen sie in Filmen wie "Another Gay Movie"

Eltern dürfen nicht aus religiösen Erwägungen ihre Kinder vom Sexualkundeunterricht befreien lassen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Geklagt hatten fünf Ehepaare aus Salzkotten (Nordrhein-Westfalen), die einer baptistischen Freikirche angehören. Sie wollten ihre Kinder von Sexualkunde fernhalten, weil sie das Lehrbuch für pornografisch und unchristlich hielten. Sie kritisierten insbesondere, dass darin nicht nur die heterosexuelle Ehe als mögliche Form des Zusammenlebens gezeigt werde. Außerdem wollten sie verhindern, dass ihre Kinder am Theaterprojekt mit dem Titel "Mein Körper gehört mir" teilnehmen. Das Projekt sollte die Kinder für das Thema sexueller Missbrauch durch Fremde oder Familienmitglieder sensibilisieren.

Die Eltern wollten erstmals 2005 ihre Kinder, damals Viertklässler, vom Sexualkundeunterricht befreien lassen. Deutsche Gerichte bestätigten aber stets die Ansicht der Schule, dass der Unterricht Pflicht für alle sei. 2009 scheiterten sie mit einer Klage beim Bundes­verfassungs­gericht. Weil die Eltern mehrfach Geldstrafen wegen Verletzung der Schulpflicht nicht zahlen wollten, erhielten sie Gefängnisstrafen von bis zu 43 Tagen.

Klage "offensichtlich unbegründet"

Der Menschenrechtsgerichtshof wies die Klage nun als offensichtlich unbegründet zurück. Die deutsche Schulpflicht habe die Aufgabe, Kinder zu integrieren und Parallelgesellschaften vorzubeugen, erklärten die Straßburger Richter. Die Bundesländer hätten das Recht, den Kindern "notwendiges Wissen" beizubringen, damit sie ihre eigenen moralischen Ansichten formen könnten. Eltern würden in der Menschenrechtskonvention nicht davor geschützt, dass ihre Kinder mit anderen Meinungen konfrontiert werden würden.

In den Ländern gibt es immer wieder Diskussionen um den Sexualkundeunterricht, auch ob in diesem Rahmen Homosexualität behandelt werden soll. Laut einer Untersuchung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden weniger als die Hälfte aller Schüler im Sexualkundeunterricht über Homosexualität aufgeklärt (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 herve64Ehemaliges Profil
  • 23.09.2011, 13:34h
  • Die Bundesländer haben m. E. nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Kindern "notwendiges Wissen" beizubringen, damit sie ihre eigenen moralischen Ansichten formen können. Auf dem Bildungssektor wird ohnehin generell zu wenig getan für meinen Geschmack.
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#2 ManuelAnonym
  • 23.09.2011, 14:01h
  • Bravo!

    Es kann nicht sein, dass Kindern Bildung verwehrt wird, nur weil Eltern Bildung schädlich finden.

    Jetzt muss dieses Urteil auch in Deutschland umgesetzt werden, wo zahlreiche muslimische Mädchen wegen ihrer Eltern nicht am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen dürfen.
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#3 unkownAnonym
  • 23.09.2011, 14:19h
  • Wissen ist die notwendige Basis, um sich ein eigenes Urteil bilden zu können. Aufklärung ist der Grundstein für Mündigkeit und Selbstbestimmung. Dass das Menschen, die einer Religion folgen, die von ihnen ein striktes Befolgen moralischer Vorgaben ohne Hinterfragen verlangt nicht passt, verwundert nicht.
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