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- 26. September 2011 2 Min.

Verpartnerte Beamte sollen ab 2009 die gleiche Vergütung wie ihre verheirateten Kollegen erhalten (Bild: viZZZual.com / flickr / by 2.0)
Wie erwartet hat der Bundesrat am Freitag die Gleichstellung von verpartnerten Beamten mit ihren verheirateten Kollegen gebilligt - allerdings nicht rückwirkend bis 2003.
Damit erhalten verpartnerte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst den gleichen Familienzuschlag wie Heterosexuelle in einer Ehe, denen selbst bei Kinderlosigkeit derzeit pro Jahr mehr als 1.200 Euro an Extra-Vergütung zusteht. Auch bei der Hinterbliebenenversorgung und der Beihilfe (Krankenversicherung) werden Schwule und Lesben gleichgestellt.
Allerdings erfolgt die Gleichstellung nur zum 1. Januar 2009. Experten wie der LSVD-Sprecher Manfred Bruns haben jedoch darauf hingewiesen, dass die Regierung laut EU-Recht Beamte ab 2003 gleichstellen muss. Grund: In diesem Jahr trat die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78 in Kraft, die besagt, dass Schwule und Lesben nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung im Arbeitsleben benachteiligt werden dürfen. Auch die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, zeigte nach der Entscheidung im Bundesrat Unverständnis über die späte Gleichstellung. "Es kann nicht sein, dass Lesben und Schwule sich jedes Recht einzeln einklagen müssen", kritisierte Lüders. Eine Gerichtsentscheidung hat es schon für die Landesbeamten in Hessen gegeben: Im vergangenen Jahr hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, dass die Gleichstellung ab 2003 erfolgen muss - und nicht wie von der schwarz-gelben Regierung beschlossen erst ab 2010 (queer.de berichtete).
Sachsen als einziges Bundesland gegen Gleichstellung
Bislang haben 15 der 16 Bundesländer die Gleichstellung im Beamtenrecht vollzogen oder angekündigt. Nur Schwarz-Gelb in Sachsen weigert sich bislang noch, verpartnerte Beamte wie ihre verheirateten Kollegen zu behandeln. Zudem haben mehrere Landesregierungen eine Gleichstellung rückwirkend bis 2003 abgelehnt, darunter auch Grün-Rot in Baden-Württemberg (queer.de berichtete). (dk)















ABER es ist gleichwohl ein wichtiger Erfolg, den die FDP und Kauch durchgesetzt haben. Darauf wurde die ganze Zeit während der Grossen Koalition daraufhin gearbeitet, aber die SPD hat es damals gegen die CDU nicht durchgesetzt; der Machterhalt war der SPD in der Grossen Kolaition wichtiger, als mit Koalitionsbruch zu drohen.
Daher halte ich homopolitisch NICHTS von Grossen Koalitionen, denn dann "verzieht sich die SPD in ihr Schneckenhaus" und läßt sich nicht blicken.
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Doch vollends loben, kann man die FDP nicht; solange sie die versprochene Gleichstellung in der Einkommenssteuer nicht durchsetzt, hat sie es nicht verdient, 2013 gewählt zu werden.
Also Herr Kauch, wenn Sie 2013 Erfolg haben wollen, dann müssen sie die Gleichstellung in der Einkommenssteuer durchsetzen. Ansonsten dürften die GRÜNEN ihnen die Wahlstimmen streitig machen.