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Lesbische Familiengründung
Grüne fordern Recht auf künstliche Befruchtung
- 28. September 2011 2 Min.

Die künstliche Befruchtung ist in Deutschland nur verheirateten heterosexuellen Frauen gestattet (Bild: mahalie / flickr / by-sa 2.0)
Gegenwärtig haben Lesben keinen Zugang zu Samenbanken in Deutschland und müssen sich im Ausland befruchten lassen - das wollen die Grünen jetzt ändern.
Die Ökofraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem verpartnerte Lesben mit verheirateten (heterosexuellen) Frauen gleichgestellt werden sollen. Derzeit verbietet eine Richtlinie der Bundesärztekammer, Lesben künstlich zu befruchten.
Nach dem Willen der Grünen sollen außerdem künftig beide verpartnerten Lesben als Elternteile der Kinder anerkannt werden. Bislang ist die "Co-Mutter" für Kinder eine Fremde - was zu Nachteilen für das Kind etwa beim Tod der staatlich anerkannten Mutter, einer Scheidung oder bei Unterhaltsansprüchen führt.
AGG enthält Benachteiligungsverbot
"Wir meinen: Dem Staat steht es nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Frauen Familien gründen dürfen oder eben nicht", begründet der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck den Vorstoß seiner Partei. "Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen muss der Zugang zur künstlichen Befruchtung allen Frauen offenstehen." Im Antrag wird auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verwiesen, das auch ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung beinhaltet: "Daher ist eine Diskriminierung von in einer Eingetragenen Partnerschaft lebenden Frauen, wie sie in der Musterrichtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion enthalten ist, nicht zulässig", heißt es im Antrag.
Im Dezember 2010 hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage jegliche Eingriffe in die Richtlinie der Bundesärztekammer abgelehnt. Das von der FDP kontrollierte Bundesgesundheitsministerium argumentierte, es sei "nicht Sache der Bundesregierung, den Inhalt der genannten (Muster-)Richtlinie rechtlich zu beurteilen". Weiter erklärte die Regierung, man sei verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet, eine gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften und Eheleuten in der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen (queer.de berichtete).
Deutsche Lesben mit Kinderwunsch müssen gegenwärtig in liberalere Länder wie Großbritannien, Dänemark oder in die USA reisen, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. (dk)














