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  • 28. September 2011 27 2 Min.

Die künstliche Befruchtung ist in Deutschland nur verheirateten heterosexuellen Frauen gestattet (Bild: mahalie / flickr / by-sa 2.0)

Gegenwärtig haben Lesben keinen Zugang zu Samenbanken in Deutschland und müssen sich im Ausland befruchten lassen - das wollen die Grünen jetzt ändern.

Die Ökofraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem verpartnerte Lesben mit verheirateten (heterosexuellen) Frauen gleichgestellt werden sollen. Derzeit verbietet eine Richtlinie der Bundesärztekammer, Lesben künstlich zu befruchten.

Nach dem Willen der Grünen sollen außerdem künftig beide verpartnerten Lesben als Elternteile der Kinder anerkannt werden. Bislang ist die "Co-Mutter" für Kinder eine Fremde - was zu Nachteilen für das Kind etwa beim Tod der staatlich anerkannten Mutter, einer Scheidung oder bei Unterhaltsansprüchen führt.

AGG enthält Benachteiligungsverbot

"Wir meinen: Dem Staat steht es nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Frauen Familien gründen dürfen oder eben nicht", begründet der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck den Vorstoß seiner Partei. "Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen muss der Zugang zur künstlichen Befruchtung allen Frauen offenstehen." Im Antrag wird auch auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verwiesen, das auch ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung beinhaltet: "Daher ist eine Diskriminierung von in einer Eingetragenen Partnerschaft lebenden Frauen, wie sie in der Musterrichtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion enthalten ist, nicht zulässig", heißt es im Antrag.

Im Dezember 2010 hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage jegliche Eingriffe in die Richtlinie der Bundesärztekammer abgelehnt. Das von der FDP kontrollierte Bundesgesundheitsministerium argumentierte, es sei "nicht Sache der Bundesregierung, den Inhalt der genannten (Muster-)Richtlinie rechtlich zu beurteilen". Weiter erklärte die Regierung, man sei verfassungsrechtlich nicht dazu verpflichtet, eine gesetzliche Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften und Eheleuten in der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen (queer.de berichtete).

Deutsche Lesben mit Kinderwunsch müssen gegenwärtig in liberalere Länder wie Großbritannien, Dänemark oder in die USA reisen, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. (dk)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 28.09.2011, 13:49h
  • Das Recht wurde jahrzehntelang vorenthalten und muß endlich in Deutschland legalisiert werden!
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 28.09.2011, 14:19h
  • Die Forderung der GRÜNEN ist vollkommen berechtigt und längst hätte auch diese selbstverständliche Forderung lesbischer Frauen erfüllt werden müssen.

    Die homosexuelle Paarbeziehung haben CDU und FDP im Unterschied beispielsweise zum Vatikan akzeptiert und haben diese Paarbindung mit rund 90 Prozent der Rechte der Ehe ausgestattet.

    Aber sobald sich das Thema um Kinder in homosexuellen Paarbeziehungen dreht, geht die CDU auf die Barrikaden und die FDP schafft es dort nicht sich durchzusetzen.

    GLeiches beobachtet man bei der Forderung im Adoptionsrecht und bei der Gleichstellung in der Einkommenssteuer; wobei gerade das Thema Gleichstellung in der Einkommenssteuer dann besonders schändlich für die CDU/CSU ausfällt, da Ehegattensplitting und Steuerklassenwahlrecht nicht an dem Vorhandensein von Kindern ausgerichtet sind und auch heterosexuelle Ehepaare ohne Kinder diese einkommenssteuerlichen Vorteile erhalten.

    Sollte Merkel 2013 kippen, dann dürfte die letzten Forderungen aus den Reihen der homosexuellen Menschen erfüllt werden:

    1. GLeichstellung in der EInkommenssteuer /Eheöffnung

    (Ehegattensplitting, Steuerklassenwahlrecht, Verdopplung von Sparerfreibeträgen, mittelbare Riesterförderung, usw.)
    --> läßt sich auch und einfacher über die Eheöffnung erreichen

    2. Gleichstellung im Adoptionsrecht (Adoptionsvermittlungsgesetz):gemeinschaftliche Adoption nichtleiblicher Kinder

    3. Recht auf künstliche Befruchtung für lesbische Frauen

    4. Ergänzung von Artikel 3 GG

    5. Modernes Transsexuellengesetz mit Einarbeitung der Urteile des BVerfG

    6. Homosexualität als Unterichtsstoff an Schulen (--> ist Aufgabe der Bundesländer)

    7. Recht auf Leihmutterschaft
    Das Thema ist zwar innerhalb der homosexuellen Aktivisten umstritten, aber ich beispielsweise befürworte Leihmutterschaften (für schwule Paare/Paare, die keine Kinder bekommen können)

    8. Verbesserung des GLeichbehandlungsgesetzes (Ende der Kirchenklausel für kirchliche Arbeitgeber;längere Klagefristen)

    Das sind so ungefähr die noch ausstehenden LGBT-Forderungen im Jahre 2011 in Deutschland.
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#3 Lapushka
  • 28.09.2011, 14:49h
  • Verbieten und auf der anderen Seite über Bevölkerungsschwund heulen. Lächerlich.

    Wenn die so viel Interesse am Überleben des deutschen Volkes haben, dann sollten sie jedem der sich für die Elternschaft entscheidet dankbar sein und nicht auch noch Steine in den Weg legen.
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