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Trotz EU-Antidiskriminierungsrichtlinie

Gericht: Keine Gleichstellung ab 2003

  • 28. September 2011 13 2 Min.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts muss der Kläger auf viele tausend Euro verzichten

Das hessische Verwaltungsgericht in Kassel hat entschieden, dass ein verpartnerter Beamter keinen Anspruch auf eine rückwirkende Gleichstellung mit seinen heterosexuellen Kollegen ab 2003 hat, sondern erst ab 2009.

Ein Oberstudienrat aus Frankfurt hatte auf Auszahlung des Familienzuschlags rückwirkend bis 2003 geklagt. Er hatte argumentiert, dass ab diesem Zeitpunkt die EU-Anti­diskriminierungsrichtlinie 2000/78 in Kraft getreten ist, die Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung verbietet. Das Land Hessen hat aber seine Beamten erst ab April 2010 gleichgestellt.

In seiner Entscheidung ordnete der Verwaltungsgerichtshof nun die Auszahlung des Zuschlags ab Juli 2009 an. Der Vorsitzende Richter argumentierte, dass ab diesem Zeitpunkt eine Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts Gültigkeit erlangt hatte, in der Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt worden war (queer.de berichtete). Die Karlsruher Richter argumentierten damals mit dem Grungesetzartikel 3, der besagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".

Geht EU-Recht vor?

Der Kläger hatte im Verfahren jedoch erklärt, dass die EU-Richtlinie schon 2003 in Deutschland hätte umgesetzt werden müssen. Daher sei eine Ungleichbehandlung ab diesem Zeitpunkt verboten. "Nach meiner Auffassung geht das EU-Recht vor", sagte die Rechtsanwältin des Klägers nach Angaben der "FAZ". Sie bezog sich im Prozess auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mai diesen Jahres: Die Luxemburger Richter haben in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein verpartnerter früherer Verwaltungsangestellter der Stadt Hamburg wegen der EU-Richtlinie ab 2003 die gleichen Rentenansprüche erhalten muss wie sein heterosexuell verheirateter Kollege (queer.de berichtete).

Die deutschen Richter haben in den letzten Jahren meist das Europarecht anerkannt: So hatte das Verwaltungsgericht in Wiesbaden im letzten Jahr noch entschieden, dass die EU-Richtlinie die Gleichstellung ab 2003 verlangt - und diese auch von Hessen akzeptiert werden muss (queer.de berichtete).

Eine Revision wurde vom Kasseler Gericht nicht zugelassen. Für den Oberstudienrat bedeutet die Niederlage einen herben finanziellen Verlust: Statt 8000 Euro, wie es seinen verheirateten heterosexuellen Kollegen zugestanden hätte, erhält er lediglich gut 1000 Euro für die Zeit zwischen Juli 2009 und April 2010. (dk)

-w-

#1 JoonasAnonym
  • 28.09.2011, 17:43h
  • Nicht das erste mal, dass deutsche Provinzgerichte vor lauter Homophobie sogar EU-Recht missachten!!

    Man sollte deswegen bis vors Bundesverfassungsgereicht und notfalls den Europäischen Gerichtshof gehen!

    Diese Homophobie muss gestoppt werden und es muss ein für alle mal letztinstanzlich geregelt werden!
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#2 TImm JohannesAnonym
  • 28.09.2011, 17:51h
  • Auch das ist wiederum ein Thema, das vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls dann vor den Europäischen Gerichtshof gehört. Dem klagenden Oberstudienrat kann man nur raten, sich hochzuklagen.

    ---------

    Wenn man aber die Rückwirkung ausser Acht läßt, dann ist es gut, das zumindest nunmehr der Bund und alle Bundesländer ihre Beamten ausser Sachsen und Baden-Württemberg gleichgestellt haben (Baden-Württemberg hat es bereits angekündigt). Bin mal gespannt, wann das Bundesland Sachsen als letztes Bundesland reagiert ???
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#3 eu-watchAnonym
  • 28.09.2011, 17:56h
  • Antwort auf #1 von Joonas
  • die diktatur der finanzmärkte setzt die eu in allen belangen stets in kürzester zeit durch.

    bei grundlegenden menschenrechten sieht das logischerweise ganz anders aus.
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