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  • 06. Oktober 2011 11 2 Min.

Das AGG schützt HIV-Positive nicht

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will das Gleich­behandlungs­gesetz nicht ändern, um die Entlassung von Menschen wegen ihrer HIV-Infektion zu verhindern, erklärte sie auf Anfrage der Linksfraktion.

Anlass der Anfrage war eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, dass die Entlassung eines HIV-positiven Chemielaboranten rechtens sei. Eine Firma hatte ihn mit Verweis auf ein positives Testergebnis bei einer betriebsärztlichen Untersuchung gefeuert (queer.de berichtete). Die Bundes­regierung sieht in diesem Fall keinen Handlungsbedarf. In der Antwort heißt es: "Die Bundes­regierung ist der Auffassung, dass mit dem AGG ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen wurde, um den europäischen Vorgaben folgend, Benachteiligungen ... zu verhindern oder zu beseitigen. Die Notwendigkeit für weitere auch gesetzgeberische Maßnahmen besteht nach Auffassung der Bundes­regierung nicht."

Linke fordert Gesetzesänderung


Barbara Höll (Linke)

"Es ist erschreckend, dass die Bundes­regierung keinen Handlungsbedarf sieht, um HIV-Positive vor skandalösen Kündigungen zu schützen", erklärte am Donnerstag die Bundestags­abgeordnete Barbara Höll, die Sprecherin für Queerpolitik in der Linksfraktion ist. "Wenn Arbeitsgerichte das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz so auslegen, dass HIV-positive Menschen nicht geschützt sind, so muss der Gesetzgeber handeln und das Gesetz so nachbessern, dass HIV-Positive vor Diskriminierung geschützt werden."

In ihrer Antwort argumentiert die Bundes­regierung, dass im Einzelfall entschieden werden muss, "ob eine HIV-Infektion die Eignung für bestimmte berufliche Tätigkeiten" einschränke. HIV-Positive könnten sich aber nicht generell auf das Merkmal Behinderung berufen, das im AGG aufgeführt wird. Grund: Eine HIV-Infektion falle nach verbreiteter Auffassung" unter die Kategorie "chronische Erkrankung" und werde im Gleich­behandlungs­gesetz nicht erwähnt. Dennoch hätten seit der Errichtung der Anti­diskriminierungs­stelle vor fünf Jahren 19 Personen um Beratung im Zusammenhang mit HIV gebeten. (dk)

-w-

#1 SebiAnonym
  • 06.10.2011, 17:41h
  • Tja, wieder mal zeigt die FDP ihr wahres Gesicht!

    Von der Union erwartet eh keiner mehr irgendwas. Aber da die FDP immer wieder erfolgreich Wähler verarscht, kann man gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass die FDP zwar immer viel labert, aber dann wenn es drauf ankommt, NICHTS tut! Oder sie tun sogar das genaue Gegenteil von dem, was sie mal versprochen haben.

    Ich hoffe, dass die FDP nie mehr genug Leute täuschen kann, um in irgendein Parlament reinzukommen.
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#2 ClaudiaAnonym
  • 06.10.2011, 17:55h
  • Die Auslegung des Arbeitsgerichts zum Allg. Gleichbehandlungsgesetz ist schon skandalös genug - schließlich argumentieren sie mit dem Gesetz, um genau das Gegenteil zu tun, als es beabsichtigt! Wirklich unverfroren.
    Was die dreckig-kotzgelbe BR betrifft: da hilft nur das Abwählen solcher widerlicher Betonköpfe. Und keine große Koalition, mit der die SPD jetzt in Berlin ihre WählerInnen verarscht!!!
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#3 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 06.10.2011, 18:06h
  • Was soll man auch von der Bundesregierung in dem Fall erwarten? Da bleibt nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte! Die Floskel "wieder zeigt die FDP ihr wahres Gesicht" zieht hier nicht mehr und ist längst abgenutzt!
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