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Kalifornien
Teenager erneut wegen Homo-Mordes angeklagt
- 06. Oktober 2011 2 Min.

Brandon M. hat 2008 gezielt Lawrence King erschossen, weil er mit dessen Homosexualität nicht zurecht gekommen war
Letzten Monat ist in Kalifornien der Prozess gegen einen Teenager geplatzt, der im Alter von 14 Jahren einen 15-jährigen Schwulen umgebracht hatte. Jetzt wird der Täter erneut angeklagt, ihm drohen 50 Jahre Haft.
Brandon M. hatte im Februar dieses Jahres den Achtklässler Lawrence King in seiner Schule im südkalifornischen Oxnard durch einen Kopfschuss getötet. Der Fall erregte weltweit Aufmerksamkeit, auch weil der Rechtsanwalt des Angeklagten im ersten Prozess erklärte, dass sich M. von der offenen Homosexualität Kings provoziert gefühlt habe. Die Geschworenen konnten sich aber nicht zu einem gemeinsamen Urteil durchringen - die Hälfte der Jury wollte den heute 17-Jährigen wegen Totschlags verurteilen, die anderen wegen Mordes.
Umstritten war vor allem die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, M. als Erwachsenen anzuklagen. Sogar Homo-Gruppen kritisierten, dass eine Haftstrafe von über 50 Jahren für einen 14-jährigen Täter nicht angemessen sei (queer.de berichtete). Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ventura hat am Mittwoch aber angekündigt, am Erwachsenenstrafrecht festzuhalten und M. erneut wegen Mordes anzuklagen. M. wird zwar nicht mehr beschuldigt, ein Hassverbrechen begangen zu haben. Bei einer Verurteilung wegen Mordes beträgt die Minimalstrafe aber nach wie vor 50 Jahre - ohne Chance auf eine vorzeitige Entlassung. Eine erste Anhörung ist für den 21. November angesetzt.

Das Opfer Lawrence King
Einer der Geschworenen des ersten Verfahrens erklärte nach Angaben der "Los Angeles Times", dass das Alter des Angeklagten zu großen Diskussionen innerhalb der Jury geführt habe. Aus diesem Grund hätten sich mehrere Geschworene geweigert, den Jungen wegen Mordes für ein halbes Jahrhundert ins Gefängnis zu schicken.
Nach kalifornischem Recht müssen die Geschworenen in einem Mordfall einstimmig über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden. Ist eine solche Entscheidung nicht möglich, kann der Richter das Verfahren für gescheitert erklären, die Staatsanwaltschaft hat aber dann die Chance, den Beschuldigten erneut anzuklagen. Erst nach einem Freispruch darf ein Täter nicht mehr wegen der selben Straftat angeklagt werden, selbst wenn es neue Beweise geben sollte. (dk)














