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Happy Together, Teil 14
Höchste Zeit, seine Liebe zu verlassen?
- 09. Oktober 2011 3 Min.

"Just Divorced" - Gerade geschieden (Bild: Wiki Commons / Jennifer Pahlka / CC-BY-SA-2.0)
Beziehungen beginnen und sie enden irgendwann. Vor allem bei registrierten Partnerschaften gibt es einen festen Weg hinaus. Teil 14 unserer Beziehungsserie.
Von Carsten Weidemann
Manchmal geht es einfach nicht mehr weiter in der Beziehung und man muss einen Schlussstrich ziehen. Das schmerzt, das ist nicht einfach, und es heißt mitunter auch eine Menge Arbeit, vor allem, wenn das Paar eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist. Es gibt keine offiziellen Daten darüber, nach welcher Zeit beziehungsweise wie viele schwule oder lesbische Paare ihre Beziehung wieder beenden, erfassbar sind nur die registrierten Partnerschaften. Einen kleinen Anhaltspunkt liefert zum Beispiel die Statistik des NRW-Gesundheitsministeriums, die anlässlich des 10. Jahrestags der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in diesem Sommer veröffentlicht wurde. In NRW wurden bis heute rund 11.000 Partnerschaften registriert, jede zehnte davon wurde aber wieder amtlich getrennt.
Die Gründe, warum man sich trennt, sind völlig unterschiedlich. Die Vorstellungen von einem gemeinsamen Leben stellen sich als zu unterschiedlich heraus oder sie ändern sich komplett im Laufe der Zeit. Enttäuschungen lassen die Liebe erkalten, die Beziehung wird nicht mehr als Bereicherung des eigenen Lebens empfunden. Beziehungen zu leben und zu pflegen, das ist ein lebenslanger Lernprozess, bei dem man zwangsläufig Fehler macht, die ebenfalls zu einem Ende führen können. Der Schritt, mit der Beziehung abzuschließen und getrennte Wege zu gehen, ist meist eine hochemotionale Angelegenheit und auch danach nicht einfach, weder für den Verlassenen, noch für den, der verlässt. In vergangenen Folgen unserer Beziehungs-Kolumne haben wir bereits ein paar Tipps zu diesem Prozess gegeben.
Eingetragene Lebenspartnerschaft wieder ausgetragen
Schwerpunkt heute soll der Weg sein, den die 1.000 Paare in NRW bereits gegangen sind, die Scheidung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Auflösung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft sind in den vergangenen Jahren denen angepasst worden, die für die Scheidung einer bürgerlichen Ehe gelten. In Kürze die wichtigsten Schritte: Man benötigt einen Anwalt, der für das Gericht die entsprechenden Unterlagen aufbereitet und die Parteien vertritt. Das Paar muss erklären, dass es bereits eine Weile getrennt lebt, unabhängig davon, ob der Lebenspartner in eine eigene Wohnung gezogen ist oder nicht. Das Gericht prüft, ob es einen Lebenspartnerschaftsvertrag gibt, der die Vermögensverhältnisse regelt, und wie mit gemeinsamen beziehungsweise getrennten Besitztümern umzugehen ist.
Ist die Scheidung durch, flattern die Rechnungen dafür ins Haus. Wie hoch die Anwalts- und Gerichtsgebühren sind, das bemisst sich nach den Einkommen der Getrennten. Eine Scheidung ist aber auch für Menschen möglich, die wenig Geld haben oder Sozialleistungen beziehen. Entsprechende Anträge auf Reduzierung oder Befreiung der anfallenden Kosten können gestellt werden. Natürlich wünscht sich jede/r, dass die Partnerschaft hält, ganz besonders an dem Tag, an dem man vor dem Standesamt aufrauscht. Und dennoch macht es Sinn, sich schon mal in Gedanken mit dem Szenario zu beschäftigen, dass es auseinander gehen könnte. Entsprechende Verträge zur Vermögensregelung sind ebenso sinnvoll, wie Erklärungen im Falle von Krankheit oder Tod. Informiert euch ausführlich vorab bei Experten, oder besucht die Website des LSVD, die einen sehr guten Überblick über die diversen Aspekte der Lebenspartnerschaft aufgelistet haben.
Links zum Thema:
» LSVD-Ratgeber zum Lebenspartnerschaftsrecht














