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Infektion verschwiegen

Prozess gegen schwulen HIV-Positiven

  • 12. Oktober 2011 74 2 Min.

Was wird Justitia tun? (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)

In Wien steht ein 35-Jähriger vor Gericht, weil er zwei junge Männer bei ungeschütztem Sex angesteckt haben soll, einen der beiden bei seinem ersten Mal - dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Der mutmaßliche Täter, ein Angestellter der Österreichischen Bundesbahnen, ist seit Anfang Juni wegen Wiederholungsgefahr in Haft. Bislang hat es drei Verhandlungstage im Straflandesgericht gegeben, der vierte findet am Mittwoch statt. Dem Mann wird nach ORF-Angaben vorgeworfen, seinen Partnern nichts von seiner HIV-Infektion erzählt, aber trotzdem ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben. Dadurch habe er zwei Männer mit dem Virus infiziert.

Der erste Vorfall soll sich nach Angaben des Klägers im November 2009 ereignet haben. Der jetzt 20-Jährige hat als Zeuge ausgesagt: "Es kann nur von ihm sein. Ich hatte vorher ja nichts, keinen richtigen Sex. Ich hab' mir nicht gedacht, dass das jemand mit Absicht verbreiten kann". Sein Arzt hatte Anzeige gegen den Sex-Partner seines Patienten erstattet.

Der 35-Jährige wies alle Anschuldigungen zurück. Er erklärte, dass einer seiner Partner vor dem Sexualkontakt gesagt habe, dass er ebenfalls HIV-positiv gewesen sei. Daher sei mit seiner Einwilligung kein Kondom benutzt worden. Im anderen Fall erklärte der Angeklagte, dass ein Kondom benutzt worden sei.

Schwere Körperverletzung

Das Gericht wirft dem Angeklagten absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen und vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten vor. Die Höchststrafe liegt hier bei zehn Jahren Haft.

In Deutschland kam es im vergangenen Jahr zu einem spektakulären Fall, in der der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa vorgeworfen wurde, einen Mann wissentlich mit dem HI-Virus infiziert zu haben. Sie erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung (queer.de berichtete). Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte die aggressive Strafverfolgung von HIV-Positiven scharf. Die Organisation argumentierte, dass HIV-Prävention nicht einseitig nur positiven Menschen aufgebürdet werden dürfe. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr trügen beide Partner Verantwortung dafür, für den nötigen Schutz zu sorgen, argumentierte die DAH (queer.de berichtete). (dk)

#1 HannibalEhemaliges Profil
  • 12.10.2011, 17:13h
  • Frechheit! Da gehören ja wohl immer zwei dazu! Wer unsafen Sex betreibt, soll sich gefälligst nicht wurden, wenn er sich infiziert. Sonst will doch jeder so schlau und selbstbestimmt sein, aber wenns dann mal schief geht, sind natürlich die anderen schuld! Niemand ist verpflichtet, seine Sexpartner über den eigenen Serostatus zu informieren. Moralisch, besser ethisch, ist das natürlich was anderes. Das sollte jeder mit seinem Gewissen abmachen.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
#3 MedAnonym
  • 12.10.2011, 17:53h
  • Eigentlich ist die Sache ganz einfach: wer unsaferen Sex macht kennt die Gefahr. Anders würde ich die Sache interpretieren, wenn der Angeklagte eine HIV Infektion verneint, obwohl der Partner danach gefragt hat.
    Außerdem darf man auch nicht vergessen: bei den heutigen Medikamenten und gewissenhafter Einnahme kann kaum eine Infektion erfolgen. Sollte der Aneklagte vom seiner Infektion berits länger gewusst haben, keine medikamentöse Therapie gemacht haben und trotzdem ungeschützten Verkehr gemacht haben, ist ein Vorsatz zumindest nicht mehr ganz auszuschließen.
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