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- 28. Oktober 2011 2 Min.
In Frankreich könnte es in Kürze das erste offiziell anerkannte gleichgeschlechtliche Paar in einer Ehe geben. Französischen Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft in Brest nichts dagegen, dass eine Ehe bestehen bleibt, die ursprünglich von einem Mann und einer Frau eingegangen wurde. Das könnte ein wichtiger Präzedenzfall für Schwule, Lesben und Transgender werden.
Die 41-jährige Chloe hatte vor 15 Jahren die heute 43-jährige Marie geheiratet und in den letzten Jahren eine Geschlechtsanpassung begonnen. Chloe, die mit ihrer Partnerin drei Kinder hat, sagt, Marie sei eigentlich homosexuell gewesen, habe sich dann aber in einen weiblichen Jungen verliebt. "Und dieser Junge war ich."
Die Computer-Technikerin hätte nach bisherigem Rechtsverständnis vor einer offiziellen Änderung ihres Geschlechts durch ein Gericht ihre Ehe scheiden lassen müssen. Doch die Staatsanwaltschaft hat bei einem Gerichtstermin am Donnerstag der Änderung ohne diese Bestimmung zugestimmt. Der Anwalt des Paares sagte, er sei nach der Verhandlung zuversichtlich, dass der Richter die Sache durchwinkt, das Urteil soll am 15. Dezember verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings danach, etwa nach einer Intervention des Justizministers, in Berufung gehen.
Weiterer Schritt Richtung Ehe-Öffnung
Nach der Gerichtssitzung sagte Chloe, sie sei glücklich über den Durchbruch für die Gesellschaft und Toleranz: "Ich hatte Tränen voller Freude. Das ist ein tolles Geschenk." Auch der Anwalt zeigte sich zufrieden: "Das ist ein verheiratetes Paar, das so bleibt, wie es ist. Die Geschlechtsanpassung bricht nicht den Ehebund, sie stärkt ihn."
Mit der Entscheidung sei nun auch die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare auf der Zielgeraden, findet der Anwalt. Allerdings ist dafür wohl ein Regierungswechsel nötig: Die konservative Regierung hatte im Sommer einen Gesetzentwurf der Sozialisten zur Öffnung der Ehe abgelehnt (queer.de berichtete). Und im Januar hatte der oberste französische Gerichtshof entschieden, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe kein Verstoß gegen die französische Verfassung sei (queer.de berichtete) - der Kassationsgerichtshof als Instanz zuvor hatte noch geurteilt, dass die beiden klagenden Frauen aus Reims durch das Verbot diskriminiert würden. (nb)















