Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?15302
  • 04. November 2011 12 2 Min.

In Wien muss ein 35-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis, weil er zwei junge Männer nach Ansicht des Gerichts beim Sex mit HIV angesteckt hatte. Seine Infektion hatte er beim ungeschützten Geschlechtsverkehr verschwiegen.

Richterin Bettina Körber vom Wiener Straflandesgericht verurteilte den Angeklagten auch zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 5.600 bzw. 4.800 Euro. Sie sprach den Angestellten der Österreichischen Bundesbahnen wegen Körper­ver­letzung mit schweren Dauerfolgen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für zu gering, während die Verteidigung einen Freispruch fordert - beide haben Berufung angemeldet. Die Höchststrafe für vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten beträgt in Österreich zehn Jahre.

Einer der Partner des Mannes infizierte sich im Alter von 18 Jahren im November 2009 bei seinem ersten Mal. Der jetzt 20-Jährige zeigte sich im Verfahren verzweifelt: "Womit hab ich das verdient? Ich hab nie wem was gemacht, war immer nett und freundlich", erklärte er nach Angaben der Nachrichtenagentur APA.

Der Angeklagte hatte alle Vorwürfe bestritten. Er erklärte, dass einer seiner Partner vor dem Sexualkontakt gesagt habe, dass er ebenfalls HIV-positiv sei. Daher sei mit seiner Einwilligung kein Kondom benutzt worden. Im anderen Fall habe er ein Kondom benutzt.

- w -

Die Richterin schenkte ihm aber keinen Glauben und befand statt dessen die Nebenkläger als "sehr glaubwürdig". Sie berief sich dabei auf einen Gerichtsmediziner, der aussagte, dass die HIV-Typen bei allen drei Männern weitgehend übereinstimmten. Der Angeklagte müsse daher zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, weil "diese Krankheit die zwei jungen Menschen ihr Leben lang begleiten wird".

In Deutschland sorgte im vergangenen Jahr der spektakuläre Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa für Aufsehen. Der Künstlerin war vorgeworfen wurde, einen Mann wissentlich mit dem HI-Virus infiziert zu haben. Das Amtsgericht Darmstadt verurteilte sie zu zwei Jahre Haft auf Bewährung (queer.de berichtete).

Die Deutsche Aids-Hilfe kritisierte damals die aggressive Strafverfolgung von HIV-Positiven scharf. Die Organisation argumentierte, dass HIV-Prävention nicht einseitig nur positiven Menschen aufgebürdet werden dürfe. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr trügen beide Partner Verantwortung dafür, für den nötigen Schutz zu sorgen, argumentierte die DAH (queer.de berichtete). (dk)

#1 Geert
#2 darkon
  • 04.11.2011, 17:04h
  • Wer heutzutage alt genug ist um Sex zu haben sollte doch schonmal etwas von HIV und den Ansteckungswegen gehört haben.
    Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und kann auf Kondome bestehen oder "Nein" sagen.

    Wenn er die beiden nicht gerade vergewaltigt hat, tragen die genauso viel "Schuld" wie der Verurteilte.
  • Direktlink »
#3 JohnAnonym
  • 04.11.2011, 17:08h
  • “dass HIV-Prävention nicht einseitig nur positiven Menschen aufgebürdet werden dürfe. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr trügen beide Partner Verantwortung..”

    Ich habe diese Argumentation der AH nie verstanden. Sie hat für mich immer implizert, dass man bewusst seine Krankheit verschweigen, oder sogar lügen kann, der andere müsse ja die Verantwortung für sich übernehmen.
    Für mich kein Plädoyer für Kommunikation und Ehrlichkeit im Miteinander.
    Es scheint eher, dass solch eine Argumentation auf anonyme Sexualkontakte, die besonders bei Homosex. üblich sind, fußt.

    Hannibal, übernehmen Sie!
  • Direktlink »

Kommentieren nicht mehr möglich
nach oben
Debatte bei Facebook

Newsletter
  • Unsere Newsletter halten Dich täglich oder wöchentlich über die Nachrichten aus der queeren Welt auf dem Laufenden.
    Email: