Bereinigte zumindest eine "Gemeinheit" des Gesetzgebers: Österreichs VfGH-Präsident Gerhart Holzinger (Bild: VfGH/Achim Bieniek)
Die Verfassungsrichter wiesen eine Klage eines verschiedengeschlechtlichen Paares ab, hoben aber zumindest das Bindestrichverbot für Homosexuelle auf.
Von Carsten Weidemann
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag die Klage eines Mannes und einer Frau, die eine Eingetragene Partnerschaft eingehen wollten, abgewiesen. Die Richter sahen in dem Sondergesetz für schwule und lesbische Paare weder eine Diskriminierung noch einen Verstoß gegen die Verfassung: "Es liegt - auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - innerhalb des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers, wenn er für verschiedengeschlechtliche Paare die Ehe und für gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Partnerschaft vorsieht", heißt es in einer Stellungnahme auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs.
In der Alpenrepublik wurde erst im Januar 2010 nach jahrelangem politischen Streit ein Rechtsinstitut für schwule und lesbische Paare eingeführt, das jedoch viel weniger Rechte und Pflichten als die Ehe umfasst (queer.de berichtete). Ein Ansturm auf die "Homo-Ehe" ist deshalb erwartungsgemäß ausgeblieben. Das klagende Hetero-Paar aus dem oberösterreichischen Linz will sich dennoch verpartnern. Es sieht in dem Gesetz eine Ungleichbehandlung und wollte mit seinem Vorhaben dagegen protestieren.
Verfassungsrichter: Bindestrichverbot ist diskriminierend
Unterdessen gaben die österreichischen Verfassungsrichter einer anderen Beschwerde in Zusammenhang mit der eingetragenen Partnerschaft statt und hoben das so genannte Bindestrichverbot auf. Verpartnerte Schwule und Lesben haben nun einen Anspruch darauf, dass zwischen den beiden Namen ein Bindestrich gesetzt wird. Die bisherige Handhabung, die Namen - im Gegensatz zu jenen von heterosexuellen Eheleuten - ohne Bindestrich zu schreiben, sei diskriminierend, so die obersten Richter. Sie folgten damit der Argumentation des Klägers, dass der fehlende Bindestrich automatisch ein Outing bedeute.
"Das Verbot eines Bindestrichs bei einem gemeinsamen Doppelnamen war eine Bosheit des Gesetzesgebers", begrüßte Bundesrat Marco Schreuder die Entscheidung der Verfassungsrichter. Der offen schwule Grünen-Politiker rechnet zudem mit weiteren Klagen: "Wenn die Regierung zahlreiche Diskriminierungen, Ungleichbehandlungen und Gemeinheiten ins EP-Gesetz schreibt, darf sie sich über weitere Klagen nicht wundern. Man könnte der Justiz viel Zeit und Arbeit sparen, indem Diskriminierungen schon von der Politik beseitigt werden, was leider mit der traditionell homophoben ÖVP nicht möglich zu sein scheint."