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Bei einem Zivilprozess vor dem Augsburger Landgericht wurden einem Mann 75.000 Euro zugesprochen, weil er von seinem Partner mit HIV infiziert wurde.

Der Angeklagte hatte gestanden, mit seinem Partner ungeschützten Sex gehabt zu haben, obwohl er von seiner HIV-Infektion wusste. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Der Kläger, ein 31-jähriger Türke, erklärte während des Prozesses, dass das Paar anfangs Kondome benutzt habe. Später verzichteten beide einvernehmlich auf den Schutz, nachdem der Angeklagte seinem Partner versichert hatte, HIV-negativ zu sein. Deshalb ist der Mann bereits vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher gefährlicher Körper­ver­letzung zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Im Zivilprozess forderte der Kläger nun 200.000 Euro Schmerzensgeld. "Er hat mich systematisch angesteckt und zugesehen, wie ich krank wurde", begründete er die Forderung. "Ich habe ihm vertraut, er hat immer gesund ausgesehen. Ich hätte nie gedacht, dass er krank ist". Das Gericht schlug schließlich einen Vergleich von 75.000 Euro vor, den beide Parteien akzeptierten. Außerdem muss der Angeklagte künftige "materielle Schäden" des Klägers tragen.

Angeklagter ist pleite

Es ist allerdings unklar, ob der Kläger das Geld sehen wird, denn sein Ex-Partner lebt derzeit von Sozialhilfe. Er könnte das Geld erst zahlen, wenn er wieder finanziell auf die Beine kommt, etwa durch eine Erbschaft.

Für den Kläger hatte die Infektion dramatische Folgen: "Meine Mutter und meine Schwester reden nicht mehr mit mir, ich darf meine Nichte nicht mehr berühren. Ich werde überall erniedrigt, habe öfters gedacht, ich bringe mich um", erklärte er. Er verlor nach der Infektion seinen Job und lebt derzeit lebt von einer kleinen Rente und einer Opferentschädigung.

Die Deutsche Aids-Hilfe hat in der Vergangenheit die aggressive Verfolgung von HIV-Positiven verurteilt. Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Nadja Benaissa erklärte die DAH, dass die HIV-Prävention nicht einseitig nur positiven Menschen aufgebürdet werden dürfe. Bei einvernehmlichem Geschlechtsverkehr trügen beide Partner Verantwortung dafür, für den nötigen Schutz zu sorgen (queer.de berichtete).

Erst vor zwei Wochen wurde ein 35-Jähriger in Wien zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, weil er zwei junge Männer mit HIV infiziert hatte (queer.de berichtete). (dk)

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#1 Mister_Jackpot
  • 17.11.2011, 12:44h
  • Ich habs immer gesagt: AUCH in einer Beziehung besteht Gummipflicht. Da gäbs für mich keine Ausnahme. Vertrauen ist zwar ganz toll, aber 100 Prozentiges vertrauen gibt es nicht auf dieser Welt. Wenn auch nur 0,000001 Prozet Zweifel bleiben heisst es: GUMMIS BENUTZEN. Alles andere ist naiv und dumm. Der Mann tut mir zwar leid aber allein die Aussage der andere hätte "nicht krank ausgesehen" spricht Bände.
    Wie dem auch sei...diese Krankheit ist wirklich das allerletzte...man kann sie nicht sehen und sie ist daher ein unsichtbarer Feind, der einen überall erwischen kann...selbst in einer angeblich monogamen Beziehung. Und wenn hier jemand jetzt mit dem Vertrauens Bla Bla kommt, dem kann ich nur absolute Naivität und Unverantwortlichkeit für die eigene Gesundheit bescheinigen.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 17.11.2011, 18:22h
  • Erst gab es einen ähnlichen Fall in Ösiland, jetzt in Deutschland! Hier gestaltet sich es etwas anders, da beide ja in einer Beziehung miteinander lebten. Trotzdem ist das Urteil nachvollziehbar. Mir tut das Opfer leid!
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#3 MarcAnonym
  • 17.11.2011, 21:46h

  • Bei allem gebotenen Mitleid mit dem Kläger - auch bei ihm liegt eine gewisse "Mitschuld". Natürlich hätte er auf einen Test oder generell auf Kondome bestehen müssen.

    Aber genauso lag der Angeklagte in der Pflicht, seinen Partner über seine Krankheit und das damit verbundene Risiko aufzuklären.

    Das Urteil finde ich am Ende gerecht, und doch sind beide Opfer. Tragisch, diese Krankheit.
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