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- 22. November 2011 2 Min.

Das Gratisblatt "20 Minuten" ist die meistgelesene Tageszeitung der Schweiz. Die Ausgaben in Genf und Waadt erscheinen auf Französisch
Der Schweizer Presserat rügte die Recherchemethoden der Tageszeitung "20 minutes" gegenüber einem Genfer Poltiker.
Ende April 2011 berichtete das französischsprachige Blatt über den suspendierten Lehrer und nebenamtlichen Abgeordneten im Genfer Stadtparlament. Laut dem Bericht hatte der Betroffene via einer Gay-Website Avancen gegenüber einem 15-jährigen Jugendlichen gemacht. Hinter dem angeblichen Jugendlichen steckte allerdings ein verdeckt recherchierender Mitarbeiter von "20 minutes".
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war der Lehrer aufgrund eines gegen ihn laufenden Administrativverfahrens suspendiert. "20 minutes" illustrierte den Artikel mit einem Screenshot der Website, der einen Auszug auf dem geführten Chat und ein gepixeltes Foto des Politikers zeigt.
Der Schweizer Presserat hält es nach einer Entscheidung vom Dienstag für unlauter im Sinne von Ziffer 4 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten", einen bereits suspendierten Lehrer via einer Gay-Website in der Weise von "20 minutes" aktiv zu ködern. Er erinnerte daran, dass eine verdeckte Recherche nur ausnahmsweise, unter strengen Voraussetzungen zulässig ist. Erforderlich ist ein den Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigendes, überwiegendes öffentliches Interesse an den Informationen, die sich zudem nicht auf andere Weise beschaffen lassen.
Presserat vermisst öffentliches Interesse an der Recherche
Im konkreten Fall fehlt es nach Auffassung des Presserats nicht nur an einem überwiegenden öffentliches Interesse an der Recherche. "20 minutes"" hätte insbesondere auch gestützt auf das Verhältnismässigkeitsprinzip auf die Veröffentlichung verzichten müssen, da der suspendierte Lehrer zum Zeitpunkt der Publikation seinen Rückzug aus der Politik bereits angekündigt hatte.
Darüber hinaus habe "20 minutes" auch die Ziffern 3 (Unterschlagung wichtiger Informationen») und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der Erklärung verletzt. Der Bericht unterließ es, eine Passage aus dem Chat zu erwähnen, der die Vorwürfe relativiert hätte. Ungerechtfertigt war es nach Auffassung des Presserats schließlich auch, den Namen des Genfer Abgeordneten und Lehrer in einem Kontext zu erwähnen, der nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit diesen Funktionen steht. (cw/ots)















"Die Sendung „Tatort Internet“ hatte einem Lehrer Sex mit einem 13-Jährigen versprochen, ihn so in eine Falle gelockt und an den Pranger gestellt...
Der Pädagoge bekam am Freitag eine Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung, weil er nach Überzeugung eines Berliner Amtsgerichts im Juni 2010 aus Cottbus nach Berlin angereist war, um Sex mit einem 13-jährigen Jungen zu haben."
www.handelsblatt.com/panorama/aus-aller-welt/lehrer-wegen-mi
ssbrauch-versuchs-verurteilt/5864468.html