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- 25. November 2011 3 Min.

Peter Müller arbeitete vor seiner Politikkarriere für vier Jahre als Richter (Bild: Wiki Commons / Alexander Kowalski / CC-BY-SA-2.5)
Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, der das Thema Homosexualität früher zur Polarisierung nutzte, wechselt in den zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Von Norbert Blech
Der Bundesrat hat am Freitag den ehemaligen Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller (CDU), zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Der 56-Jährige wird damit im nächsten Jahr Nachfolger von Udo Di Fabio im zweiten Senat. Dort sind derzeit drei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofes anhängig, der die steuerliche Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Ehe gebilligt hatte.
Die Union hatte das Vorschlagrecht für den Posten, nach ursprünglichen Bedenken der Ministerpräsidenten der Opposition wurde Müller am Freitag einstimmig gewählt. Der verheiratete Vater dreier Kinder war, nach Studium der Rechts- und Politikwissenschaft in Bonn und Saarbrücken, zwischen 1986 und 1990 Richter an einem Amts-, später an einem Landgericht. Als er 1990 von der Jungen Union in die CDU wechselte, ließ er sich für die Arbeit in der Politik beurlauben. Von September 1999 bis zu seinem Rücktritt 2011 regierte er das Saarland zunächst mit absoluter Mehrheit, seit zwei Jahren mit der ersten Jamaika-Koalition auf Länderebene. Bereits zum Rücktritt wurden Gerüchte laut, er könnte nach Karlsruhe wechseln.
Sofort folgte Kritik aus der Opposition (sowie, eher leise, aus Karlsruhe). So habe Müller kaum fachliche Qualifikation, außerdem habe er als Politiker zu vielen Themen eine feste Meinung gehabt (und nebenbei die Abwahl des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender vorangetrieben; über die Nähe des Rundfunks zur Politik muss demnächst das Bundesverfassungsgericht entscheiden, allerdings der erste Senat). Befürworter argumentierten, Müller könne den Richtern andere Einblicke in politische Themen bringen.
Homosexualität als politischer Spielball

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird derzeit renoviert, auch personell. Am Freitag wählte der Bundesrat auf Vorschlag der Union zudem die 52-Jährige Sibylle Kessal-Wulf in den zweiten Senat, sie war zuvor Richterin am Bundesgerichtshof
Ein Beispiel für ein politisches Thema, das Müller eher zur eigenen Profilierung als sinnvoll nutzte, ist die Homo-Politik. So hatte er erst vor einem Jahr gesagt, ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sei "keine gute Idee". Es gebe "keine zwingende Begründung für ein unbegrenztes Adoptionsrecht, also auch solcher Kinder, die nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis zu einem der gleichgeschlechtlichen Partner stehen" (queer.de berichtete).
Müller begründete dies mit Artikel 6 des Grundgesetzes. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Das ist auch im Adoptionsrecht zu beachten", so der damalige Ministerpräsident. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2001 geurteilt, dass der Artikel auch einer völligen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft nicht im Weg stehe. Karlsruhe hat sich darauf in den letzten Jahren in Entscheidungen, die die Lebenspartnerschaft voran brachten, immer wieder berufen. Politiker der Union, darunter Müller, haben das immer wieder ignoriert.
2008 stellte das Saarland noch unter CDU-Alleinregierung Lebenspartner im Beamtenrecht gleich, allerdings mit Ausnahme des Familienzuschlags (den ihnen wenige Monate zuvor auch eine Kammer des zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts nicht anerkennen wollte). 2006 hatte Peter Müller gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz gestänkert, das nicht über EU-Vorgaben hinaus gehen sollte. Das hieß damals, dass er unter anderem Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht im Zivilrecht schützen wollte. In diesem Jahr stimmte Müller allerdings für eine von der Jamaika-Koalition eingebrachte Verfassungsänderung, mit der Diskriminierung auch aufgrund der sexuellen Identität im Saarland verboten wird (queer.de berichtete).
In der Frage der Gleichstellung im Steuerrecht hatte Müller übrigens zuletzt eine liberale Meinung geäußert: Als sich Finanzminister Schäuble vor einem Jahr gegen die Gleichstellung aussprach, sagte sein Parteifreund im "Spiegel", es gehe beim Splitting um die gemeinsame Besteuerung von Ehepartnern als Wirtschaftsgemeinschaft. "Unter diesem Blickwinkel gibt es natürlich gute Argumente dafür, dass auch gleichgeschlechtliche Paare in den Genuss des Ehegattensplittings kommen." (queer.de berichtete)















Müller ist nicht nur homophob, sondern selbst in Karlsruhe hält man ihn für ungeeignet. Wie schon im Artikel steht: er hat kaum fachliche Qualifikationen, er hat die Unabhängigkeit der Medien ad absurdum geführt, er hat zu vielen Dingen Vorurteile und festgelegte Meinungen, etc.
Das ist wieder mal keine fachliche, sondern eine politische Entscheidung. Nach den diversen Blamagen der letzten Jahre will sich Schwarz-Gelb die Gerichte durch eigene Marionetten gefügig machen.