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- 29. November 2011 2 Min.

Anfang Januar 2011 erhielt ein 24-jähriger Chemielaborant in Berlin wegen seiner HIV-Infektion die Kündigung. Nach einer ersten Niederlage vor Gericht geht er nun in Berufung.
Sebastian F. (Name geändert) ist Anfang Januar nach knapp zwei Monaten als Angestellter der pharmazeutischen Firma Eckert und Ziegler EuroPet GmbH während seiner Probezeit gefeuert worden. Er klagte gegen die Kündigung, verlor aber zunächst vor dem Arbeitsgericht (queer.de berichtete). Nun soll das Landesarbeitsgericht erneut über den Fall entscheiden.
F.s früherer Arbeitgeber hatte von der Infektion während einer betriebsärztlichen Untersuchung erfahren. Als ein HIV-Test verlangt wurde, sagte F. dem Arzt, dass er positiv sei. Kurz darauf erhielt er die fristlose Kündigung - mit Verweis auf die HIV-Infektion. Der Arbeitgeber sah durch diese die Gesundheit seine Kunden gefährdet - "ohne jede rationale Grundlage", wie die Deutsche Aids-Hilfe erklärte.
Beim Arbeitsgericht klagte F. unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gegen die Kündigung. Sein Argument: Das 2006 in Kraft getretene Gesetz untersagt eine auf Diskriminierung beruhende Entlassung auch während der Probezeit. Zwar ist eine HIV-Infektion nicht ausdrücklich als Diskriminierungsmerkmal erwähnt, F. berief sich jedoch auf das Merkmal "Behinderung". Das Arbeitsgericht wies den Fall jedoch ab - es äußerte sogar Verständnis für die Sorge des Arbeitgebers, dass HIV-Positive die Kunden des Unternehmens in Gefahr bringen könnten.
Deutsche Aids-Hilfe fordert Einschreiten der Bundesregierung
Um ähnlichen Fällen vorzubeugen, fordert die Deutsche Aids-Hilfe die Bundesregierung auf, chronische Erkrankungen im AGG ausdrücklich als potenziellen Diskriminierungsgrund zu benennen. Die Bundesregierung lehnt eine solche Ergänzung des AGG bisher ab, obwohl sie damit nach Ansicht der DAH Rechtssicherheit für Menschen mit HIV und andere chronisch Kranke schaffen könnte. In der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion argumentierte die Bundesregierung vergangenen Monat, dass im Einzelfall entschieden werden muss, "ob eine HIV-Infektion die Eignung für bestimmte berufliche Tätigkeiten" einschränke. Eine HIV-Infektion falle "nach verbreiteter Auffassung" unter die Kategorie "chronische Erkrankung" und nicht unter "Behinderung" (queer.de berichtete).
Für die Deutsche Aids-Hilfe ist diese Argumentation unverständlich: "Im Arbeitsalltag ist HIV nicht übertragbar, unter Laborbedingungen schon gar nicht. Eine Gefährdung von Kollegen oder sogar Kunden des Unternehmens hat zu keinem Zeitpunkt bestanden", erklärte DAH-Vorstand Tino Henn. Er verwies darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium in einem Bericht zum HIV-Aktionsplan diese Einschätzung teile. Daher müsse die Entscheidung revidiert werden, um Menschen mit HIV nicht grundsätzlich vom Arbeitsleben auszuschließen.
Mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts wird erst 2012 gerechnet. (cw/dk)

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