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- 25. August 2004 1 Min.
Berlin Mehrere NS-Opfergruppen sollen eine höhere Entschädigung erhalten, berichtet die Nachrichtenagentur epd. Die Koalitionsfraktionen hätten sich mit dem Bundesfinanzminister verständigt, die Leistungen für homosexuelle NS-Opfer, Zwangssterilisierte, Wehrmachtsdeserteure und Kinder von Euthanasie-Opfern zu erhöhen, zitiert die Agentur die zuständigen Abgeordneten von SPD und Grünen, Marga Elser und Volker Beck. Zwangssterilisierte sollen vom 1. September an statt bislang rund 61 Euro unabhängig von ihrem Einkommen 100 Euro monatlich erhalten. Bei Euthanasie-Geschädigten, Homosexuellen und Zwangssterilisierten, die sich in sozialen Notlagen befinden, soll die Einkommensgrenze, ab der Geld gezahlt wird, um knapp 47 Euro erhöht werden. Zudem werden ab 2005 auch Wehrmachtsdeserteure und Schwule auf Grund des Gesetzes zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezogen. Für die Entschädigung von Kindern, deren Eltern im Nationalsozialismus ermordet wurde, wird die Altersgrenze angehoben. Bislang erhielten die hinterbliebenen Kinder der Euthanasie-Opfer nur Geld, wenn sie beim Tod des Elternteils noch keine 21 Jahre alt waren. Jetzt werden sie auch entschädigt, wenn sie nicht älter als 27 Jahre waren. SPD und Grüne wollten sich dafür einsetzen, die Hilfen für die kommenden Jahre zu sichern und weiter zu verbessern, sagten Beck und Elser. Die Unterstützung der heute noch lebenden NS-Opfer habe eine hohe Priorität. (pm/epd)














