Gerichte in Deutschland müssen vergleichsweise selten über die Gültigkeit einer Wahl entscheiden (Bild: dierk schaefer / flickr / by 2.0)
In Bischofswerda muss möglicherweise die Wahl zum Oberbürgermeister vom 28. Februar 2010 wiederholt werden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht erklärte die Wahl am Dienstag für ungültig, da der später gewählte Bürgermeister Andreas Erler (CDU) mit Flugblättern über eine angebliche Homosexualität des Gegenkandidaten Jens Krauße (SPD) die Wahl unzulässig beeinflusst habe.
Rund zwei Wochen vor der Wahl waren bei einer Podiumsdiskussion entsprechende Flugblätter verteilt worden, der dafür verantwortliche Vorsitzende der lokalen CDU trat später zurück. Da Oberbürgermeister Erler die Wahl mit 2.879 zu 2.656 Stimmen relativ knapp gewann, legte der Rechtsanwalt Jürgen Neumann, ein ehemaliges CDU-Mitglied, eine Beschwerde bei der Wahlprüfungsbehörde ein, der sich 268 Bürger angeschlossen hatten.
"Ich weiß von mehreren Bischofswerdaern, die gesagt haben: Wenn der Krauße schwul ist, dann kann ich ihn nicht wählen", sagte Neumann damals im Interview mit Alles-Lausitz.de: "27 Prozent sollen bei einer Online-Befragung angegeben haben, dass sie dies beeinflusst habe. Das wären 3.000 Wähler, bei einer Stimmenmehrheit von letztlich 112. Es ist schlimm, dass so etwas überhaupt eine Rolle spielt." Auch habe sich Erler nie von der Attacke auf Krauße distanziert.
Die Wahlprüfungsbehörde entschied jedoch gegen die Beschwerde, was im September letzten Jahren vom Dresdner Verwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Abwehr von Auswüchsen des Wahlkampfs sei nicht Aufgabe der Wahlprüfung, entschieden die Richter der siebten Kammer. Auch sei der Vorfall "vor der Wahl vollständig aufgedeckt worden", damit sei dem mündigen Wähler das politische Urteil zu überlassen.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied nun hingegen, dass das Flugblatt "erkennbar den Zweck hatte, Wähler mit Vorbehalten gegen Homosexualität zu veranlassen, den Gegenkandidaten nicht zu wählen." Dieser sei mit dem Wortlaut "Ein Wahlbewerber, der den Wählern nur vortäuscht, er sei ein mit seiner Familie lebender Familienvater" auch als Lügner dargestellt worden. Angesicht des knappen Wahlausganges sei es daher ohne weiteres möglich gewesen, dass ohne diese unzulässige Wahlbeeinflussung der Gegenkandidat gewählt worden wäre.
Das Urteil kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Wiederholung wäre bereits die zweite: Ursprünglich war Erler 2008 zum Oberbürgermeister gewählt worden. Er hatte allerdings vor der Wahl auf Flugblättern und im Internet versprochen, "für jede erhaltene Stimme einen Euro für die Vereine unserer Stadt" zu spenden - eine unzulässige Wahlbeeinflussung, wie das Dresdner Verwaltungsgericht urteilte. (nb)
Die CDU ist sich auch für nichts zu schade. Keine Manipulation und Diffamierung, die die CDU nicht für sich nutzen würde.