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  • 28. Dezember 2011 38 2 Min.

Das Ehe­gatten­splitting benachteiligt Schwule und Lesben nach altem Recht - das ist aber möglicherweise verfassungswidrig

Die Hoffnung auf Gleich­behandlung wächst: Das Finanzgericht in Köln hat entschieden, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung auch Homo-Paare das Ehe­gatten­splitting erhalten müssen.

In seinem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil argumentieren die Richter, dass in Karlsruhe anhängige Verfassungsbeschwerden von Homo-Paaren in der Sache Aussichten auf Erfolg habe. Da auch der vierte Senat des Kölner Finanzgerichtes von einer nicht rechtmäßigen Ungleichbehandlung ausgeht, müssten zu einer endgültigen Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts eingetragene Lebenspartner im Einkommensteuerrecht wie (heterosexuelle) Ehe-Leute behandelt werden. Gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts ist noch eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof möglich.

Geklagt hatte ein Homo-Paar, das seit 2006 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Das Paar hatte die Zusammenveranlagung beantragt, wodurch sich die Steuerlast erheblich reduzieren würde. Das Finanzamt lehnte das jedoch ab und versagte auch die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes. Dieser wird den Klägern nun gewährt. Das Gericht verpflichtete das Finanzamt zudem, die Ablehnung der von den Partnern gewünschten Steuerklasse IV vorläufig auszusetzen. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird Karlsruhe dann abschließend über das Ehe­gatten­splitting entscheiden.

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"

Das Kölner Gericht stützte sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr (queer.de berichtete). Darin hatte Karlsruhe argumentiert, dass die Ungleichbehandlung gegen das grundgesetzlich garantierte Diskriminierungsverbot in Artikel 3 verstößt ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). Der ebenfalls in der deutschen Verfassung erwähnte Schutz der Ehe (Artikel 6) berechtige die Bundesregierung nicht, andere Lebensformen zu benachteiligen. Dieser Artikel wird immer wieder von Unionspolitikern als Grund für die Schlechterbehandlung von Schwulen und Lesben angeführt.

Dem Gesetz nach werden eingetragene Lebenspartner derzeit im Einkommensteuerrecht wie Fremde behandelt - und müssen damit potenziell tausende von Euro mehr an Einkommensteuer zahlen als Heterosexuelle, selbst wenn diese kinderlos sind. SPD, Linke, Grüne und auch die Regierungspartei FDP haben sich in der Vergangenheit immer wieder für eine Gleichstellung im Steuerrecht ausgesprochen. Lediglich die CDU/CSU beharrt auf der Ungleichbehandlung. Unionspolitiker argumentieren, dass die Ehe eine "typische Grundlage der Familie mit Kindern" sei und daher bevorzugt werden müsse - egal, ob wirklich Kinder in der Familie lebten oder nicht. (dk)

-w-

#1 GayreporterAnonym
  • 28.12.2011, 18:33h
  • Da hätte ich vom LSVD mal eine Stellungnahme erwartet, schließlich bedeutet dies: Der heutige Tag ist die vorweg genommene vollstänidge Gleichstellung. Wir haben es geschafft.
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#2 alexAnonym
  • 28.12.2011, 18:54h
  • Antwort auf #1 von Gayreporter
  • Was haben wir geschafft? Die Gleichstellung von Hetero-und Homopartnerschaften ja. Aber die Ungleichbehandlung von Singles und Paaren bleibt. Ein Paar ohne Kinder spart jetzt noch mehr Geld als vorher (durch Zusammenlegung der Wohnung z.B., Haushaltsgemeinschaft etc.).
    Die Armut der Singles wird leider weiter steigen..
    Ich finde nur Menschen, die Kinder erziehen, sollten Vergünstigungen bekommen, das andere empfinde ich als Ungerechtigkeit.
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#3 Simon HAnonym
  • 28.12.2011, 19:11h
  • Ich halte jede Wette, dass die FDP jetzt versucht, das als ihren Erfolg zu verkaufen.

    Dabei hat sie immer wieder versagt, wenn es um dieses Thema ging. Dass sie von Gerichten dazu gezwungen werden, ist eher ein Armutszeugnis.

    Aber das wird diese verlogene FDP nicht davon abhalten, das als ihren Erfolg zu verbuchen.

    Umso wichtiger ist es, der FDP-Propaganda immer wieder die Wahrheit entgegen zu setzen.
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