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Eingetragene Lebenspartnerschaft
Bundesregierung listet Benachteiligungen auf
- 06. Januar 2012 2 Min.

Heiraten dürfen Schwule und Lesben in Deutschland noch immer nicht - mit der Lebenspartnerschaft erhalten sie immerhin einen Teil der Rechte von Eheleuten, aber praktisch alle Pflichten
In der Antwort auf eine Große Anfrage der grünen Fraktion zählt die Bundesregierung die Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Eheleuten auf, sieht die Gleichstellung aber als "weitgehend verwirklicht" an.
In der 36-seitigen Antwort, die online vorliegt, zeigt die schwarz-gelbe Bundesregierung detailliert, in welchen Bereichen Eheleute noch bevorzugt werden. Viele von den Benachteiligungen betreffen dabei nur kleine Gruppen: So erhalten verpartnerte Blinde beispielsweise weniger Rechte als verheiratete Blinde - eine Lebenspartnerschaft darf zudem erst ab 18 Jahren eingegangen werden, die Ehe aber ab 16. Auch die großen Benachteiligungen - etwa im Einkommensteuerrecht - werden erwähnt.
Die Bundesregierung hat zwar in einigen Punkten erklärt, es gebe Pläne für anstehende Änderungen. Einen Fahrplan dafür gibt es in der Antwort aber nicht. Außerdem verweist Schwarz-Gelb auf die Entscheidung des Bundesvefassungsgerichts, die es abzuwarten gelte. In den vergangenen zwei Jahren hat die Merkel-Regierung wiederholt Homo-Paare gleichgestellt, nachdem Karlsruhe die Benachteiligung für verfassungwidrig erklärt hatte, etwa im Erbschaftsteuerrecht. In anderen Fällen verweist die Bundesregierung auf andere auswärtige Gründe. So schreibt sie etwa, dass die Adoption wegen des Europäischen Abkommens über die Adoption von Kindern von 1967 nur für (heterosexuell) verheiratete Paaren möglich sei. Andere Länder stört diese Spitzfindigkeit aber offenbar nicht: So hat der Unterzeichnerstaat Großbritannien eingetragene Lebenspartner im Adoptionsrecht bereits seit 2005 gleichgestellt.
Grüne fordern gleiche Rechte
Scharfe Kritik an der Antwort der Bundesregierung kommt von den Grünen: "Die Bundesregierung wartet auf weitere Ohrfeigen in Form von Urteilen durch die deutschen Gerichte", erklärte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. "Fast könnte man ihr Masochismus unterstellen, doch lustig ist diese andauernde Diskriminierung überhaupt nicht." Trotz der eindeutigen Rechtsprechung beharrten Union und FDP darauf, eingetragene Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe weiter zu benachteiligen. Außerdem sei es unfair, dass die Bundesregierung bei Pflichten eingetragene Partner in Haftung nimmt, ihnen aber die Gleichbehandlung bei den Rechten verweigert. (dk)















Ein Dokument mit 36 Seiten und dutzenden Diskriminierungen und dann wollen die uns tatsächlich weis machen, die Gleichstellung wäre weitgehen erreicht.
(Dabei betonen die auch immer wieder keine volle Gleichstellung zu wollen; die widersprechen sich also wieder mal selbst.)
Dass Union und FDP uns diskriminieren und als Menschen 2. Klasse behandeln ist das eine. Aber uns dann auch noch zu verarschen und uns für dumm zu halten, zeigt, was die von uns halten.