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  • 22. Januar 2012 37 2 Min.

In Sachsens evangelischen Pfarrhäusern werden wohl auch weiterhin keine Regenbogenfahnen geschwenkt

In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens dürfen schwule und lesbische Pfarrer künftig zusammen mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben - aber nur wenn sie verpartnert sind und der gesamte Kirchenvorstand zustimmt.

"In versöhnter Verschiedenheit beieinander bleiben", überschrieb die Kirchenleitung ihren am Samstag auf einer Klausurtagung gefundenen Kompromiss, dem ein heftiger innerkirchlicher Streit zum Thema Homosexualität vorangegangen war (queer.de berichtete). Nur durch ein gegenseitiges Respektieren und Achten der jeweils anderen Auffassung könnten diese gegensätzlichen Auffassungen überwunden werden, erklärte Landesbischof Jochen Bohl im Anschluss an die Tagung.

Bohl hoffe, "dass die Christinnen und Christen in den Kirchgemeinden unserer Landeskirche diese Entscheidung der Kirchenleitung mittragen werden". Zudem meinte der Bischof in einer auf der Kirchen-Homepage veröffentlichten Erklärung, er sei überzeugt, "dass homo­sexuell geprägte Menschen, mit denen wir in der Gemeinschaft der Kirche verbunden sind, als Schwestern und Brüder im Glauben akzeptiert werden".

Willkür und Gnade statt Recht und Toleranz


Glaubt, dass "homosexuelle geprägte Menschen" als "Schwestern und Brüder im Glauben" akzeptiert werden: Landesbischof Jochen Bohl

Wörtlich heißt es in dem Beschluss der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens: "Die Landeskirche behält sich vor, in Einzelfällen gleich­geschlechtlichen Paaren das gemeinsame Leben im Pfarrhaus zu gestatten. Dies setzt die einmütige Zustimmung des zuständigen Kirchenvorstandes zwingend voraus und ist nur bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich."

Für die wenigen schwulen und lesbischen Pfarrer, die diese Ausnahmeregelung vermutlich in Anspruch nehmen dürfen, bedeutet die Regelung im Klartext, dass ein ständiges Damoklesschwert über ihrem Familienleben schweben wird: Verscherzen sie es sich es auch nur mit einem einzigen Mitglied des Kirchenvorstands, muss der Partner eventuell wieder ausziehen.

Dass in Sachsens Evangelisch-Lutherischer Kirche kein wirklich "bedeutsamer" Beschluss getroffen wurde, wie es etwa Spiegel.de weismachen will, zeigt auch das Bekenntnis zu einer heterosexuellen Leitkultur, das dem faulen Kompromiss vorangestellt wurde: "Die Kirchenleitung bekräftigt die bleibende Bedeutung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild des Zusammenlebens von Frau und Mann." (cw)

#1 TadzioScot
  • 22.01.2012, 11:43h
  • Ich wiederhole mich hier nur mal kurz :
    Was hat man darüber zu entscheiden ???

    Wir Schwulen sind numal,
    genauso wie die Heten,
    Lebewesen auf dieser Erde,
    die man achten sollte,
    so wie wir sind.

    Wir sind Geschöpfe dieser Erde
    und Überbevölkerungs-Technisch,
    sogar gelebter Umweltschutz !

    Man hat nicht darüber zu entscheiden
    ob es richtig oder fasch ist, wie wir sind etc.pp...

    Wer das macht, macht sich Verdächtig...

    Wir Schwulen sollten Gleichberechtigt behandelt werden, in allen bereichen !

    Nieder mit der Schwulen-Unterdrückung !
    Echte Freiheit für Schwule ! Jetzt und sofort !

    Kampf gegen Unterdrückung,
    immer und überall, TROTZ ALLEDEM !
  • Direktlink »
#2 MarcoAnonym
  • 22.01.2012, 11:43h
  • "Wenn ich mit Menschen- und mit Engelzungen redete, und hätte der Liebe nicht, so wäre ich ein tönend Erz oder eine klingende Schelle. Und wenn ich weissagen könnte und wüßte alle Geheimnisse und alle Erkenntnis und hätte allen Glauben, also daß ich Berge versetzte, und hätte der Liebe nicht, so wäre ich nichts. Und wenn ich alle meine Habe den Armen gäbe und ließe meinen Leib brennen, und hätte der Liebe nicht, so wäre mir's nichts nütze." (1. Korinther 13, 1-3)

    Dass es nicht nur die Liebe zwischen zwei Menschen (egal welcher sexuellen Orientierung) gibt, sondern auch freundschaftliche und Nächstenliebe, das scheint wieder einmal der Kirchenleitung entgangen zu sein. Sie hat sich wieder dem Volksdruck gebeugt, statt sich auf die biblischen Botschaft zu berufen:

    "Meister, welches ist das größte Gebot im Gesetz? Jesus sprach zu ihm: «Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Gemüt.» Das ist das erste und größte Gebot. Ein anderes aber ist ihm gleich: «Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.» An diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten." (Matthäus 22, 36-40)

    Solange die Kirche (und ihre Möchtegerngläubigen) nicht nach dieser Botschaft leben will, hat sie meiner Meinung nach nichts von der christlichen Lehre verstanden.
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#3 Geert
  • 22.01.2012, 12:45h
  • Der Beschluss wird hier nicht richtig wieder gegeben.
    Selbstverständlich geht es nur darum, dass bei der Einstellung des Pfarrers der gesamte Kirchenvorstand einstimmig entscheidet.
    Falls es später personelle Änderungen im Kirchenvorstand gibt, so haben diese natürlich keinerlei Einfluss mehr auf die Situation des schwulen Pfarrers.
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