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  • 27. Januar 2012 10 2 Min.

Der Angeklagte soll zwei Männer beim Cruising erschossen haben

Vor dem Landgericht Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe für einen 57-Jährigen beantragt, der in Cruising-Gebieten in Baden-Württemberg und Hessen zwei Schwule ermordet haben soll.

Oberstaatsanwalt Albrecht Braun hat nach 19 Verhandlungstagen gefordert, dass das Landgericht der baden-württembergischen Hauptstadt zudem die besondere Schwere der Schuld feststellt. Damit könnte der Angeklagte nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Außerdem soll der mutmaßliche Täter nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe zum Schutz der Öffentlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen werden, berichtet die "Stuttgarter Zeitung". Braun warf dem Angeklagten vor, willkürlich seine Opfer ausgesucht zu haben. Er sprach von einer "klaren Beweislage", die kein anderes Urteil zulasse. So habe die Polizei DNS-Spuren an den Tatorten gefunden, die dem Angeklagten zugeordnet werden könnten. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch gefällt werden.

Dem Angeklagten, einem 57-jährigen früheren Postbeamten aus Esslingen, wird vorgeworfen, im Sommer 2010 zwei Männer auf Cruising-Treffpunkten in Magstadt (Kreis Böblingen) und Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau) erschossen zu haben (queer.de berichtete). Außerdem wird ihm ein missglückter Übergriff auf einen Mann in Freudenstadt zur Last gelegt (queer.de berichtete). Er selbst schweigt zu den Taten.

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Motiv: Mordlust

Ein Fallanalytiker hat vor drei Monaten erklärt, dass der Angeklagte aus Hass auf Homosexuelle gehandelt habe (queer.de berichtete). Grund für die Wut des Angeklagten könnte eine HIV-Infektion gewesen sein. Nach Medienberichten soll er sich in Kenia mit dem Virus angesteckt haben, als der verheiratete Mann dort mehrfach fremdgegangen ist - einer der Frauen, mit denen er intim wurde, soll den Berichten zufolge ein biologischer Mann gewesen sein. Oberstaatsanwalt Braun glaubt allerdings, dass der 57-Jährige aus reiner Mordlust getötet habe, "aus Freude an der Vernichtung eines Menschen, als Zeitvertreib".

Verteidiger Peter Mende erklärte in seinem Plädoyer, dass viele Fragen offen geblieben seien. So seien die Motive weiter unklar. Außerdem passe der Übergriff in Freudenstadt nicht zu den anderen Taten. Daher beantragte er, nicht die besondere Schwere der Schuld festzustellen und den Angeklagten nicht zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung zu verurteilen. (dk)

#1 ItchebAnonym
  • 27.01.2012, 16:56h
  • "dass der Angeklagte aus Hass auf Homosexuelle gehandelt habe"

    Die Jungs im Knast werden ihm das schon austreiben ....
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#2 RacheAnonym
  • 27.01.2012, 17:05h

  • In der Hoelle soll er brennen und vorher im Knast vergammeln.
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#3 RaffaelAnonym
  • 27.01.2012, 18:51h
  • Richtig so:
    auf Mord muss lebenslange Strafe stehen. Das Opfer ist tot - für immer. Da wäre jede andere Strafe eine Verhöhnung des Opfers.
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