https://queer.de/?15854
Antwort auf Kleine Anfrage
Linke fordert Asyl für Schwule und Lesben aus Verfolgerstaaten
- 31. Januar 2012 2 Min.

Barbara Höll ist lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion
Die Linkspartei möchte durchsetzen, dass allen ausländischen Schwulen und Lesben in Deutschland Asyl gewährt wird, wenn ihr Heimatland Homosexualität unter Strafe stellt.
Wie die beiden Parlamentarierinnen Ulla Jelpke und Barbara Höll am Dienstag mitteilten, seien in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei bereits Fortschritte zu sehen, die allerdings nicht weit genug gingen: "Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität Angst vor Verfolgung haben, immer dann Schutz zu gewähren ist, wenn ihre sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität im Herkunftsland strafrechtlich kriminalisiert wird", so Jelpke und Höll in einer gemeinsamen Erklärung. Nach Angaben der Bundesregierung wird eine Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität im Asylverfahren nur selten vorgetragen. "Angesichts der geringen Zahl von Betroffenen fordert Die Linke eindeutige Regelungen, die den Betroffenen tatsächlich Asylrecht gewährt", erklärten die Politikerinnen weiter.
Die Bundesregierung schreibt in der Antwort auf die 13 Fragen der Linksfraktion: "Bei glaubhaft gemachter Homosexualität stellt das [Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] im Rahmen einer Prognoseentscheidung fest, ob eine Entdeckung der Homosexualität im Herkunftsland beachtlich wahrscheinlich ist und ob der Betreffende deshalb mit asylerheblicher Verfolgung rechnen muss." Für Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland aus religiösen Gründen verfolgt werden würden, fänden vergleichbare Grundsätze Anwendung.
Bundesregierung hat keine Übersicht über Verfolgerstaaten
Derzeit läge der Bundesregierung keine "erschöpfende, alle Staaten der Erde erfassende Übersicht über die Strafbarkeit von Homosexualität" vor, heißt es weiter. Diese Übersicht wäre wegen der "sich ständig ändernden Gesetzgebung und Rechtsprechung" nur eine Momentaufnahme und könnte die "in vielen Ländern herrschenden Diskrepanz zwischen Vorschriften und dem alltäglichen
Umgang mit sexueller Orientierung/Identität nicht gerecht" werden.
Deutsche Gerichte sehen derzeit die Illegalität von Homosexualität nicht automatisch als Asylgrund für Schwule und Lesben an. So belehrte ein Münchener Gericht im Juni 2011 eine lesbischen Asylsuchende aus Uganda, dass sie "bei zurückhaltendem Verhalten keine Übergriffe" zu befürchten habe. Dabei droht bereits jetzt das ugandische Strafgesetzbuch Schwulen und Lesben mit einer lebenslangen Haftstrafe. Im Parlament wird derzeit zudem über die Einführung der Todesstrafe für "schwere Homosexualität" debattiert (queer.de berichtete).
Eine im November 2011 veröffentlichte niederländische Studie kam zu dem Ergebnis, dass die europäische Asylpolitik verfolgte sexuelle Minderheiten nicht ausreichend schützt (queer.de berichtete). Dabei wurde auch Deutschland kritisiert, weil es auch Staaten als angeblich sichere Länder eingestuft hatte, in denen Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden können. (dk)













