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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Homofeindliche Hetzrede darf bestraft werden
- 10. Februar 2012 2 Min.

Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg ist es, die 47 Unterzeichnerstaaten zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu bewegen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Schweden nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt, weil es Hassrede gegen Schwule und Lesben unter Strafe stellt.
Im Fall Vejdeland und andere vs. Schweden bestätigten die europäischen Richter ein Urteil gegen vier Rechtsextremisten der "Nationell Ungdom" (Nationale Jugend). Die Männer hatten 2004 homophobe Flugblätter an einer Schule in Söderhamn verteilt und wurden deshalb 2006 höchstrichterlich zu Geldstrafen zwischen umgerechnet rund 200 und 2.000 Euro verurteilt; einer der Beklagten erhielt eine Bewährungsstrafe.
Der Menschengerichtshof stellte in seinem einstimmigen Urteil fest, dass diese Strafe keinen Bruch der Europäischen Menschenrechtskonvention darstelle, die in Artikel 10 die freie Meinungsäußerung garantiert. Der Richter bestätigten, dass die Aussagen ernste und vorurteilsbehaftete Behauptungen darstellten, die selbst angesichts des Fehlens eines unmittelbaren Aufrufs zu Hasstaten bestraft werden könnten. Der Gerichtshof betonte, Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung wiege ebenso schwer wie Diskriminierung aufgrund von Rasse, Herkunft oder Hautfarbe. Es war das erste Mal, dass sich die europäischen Richter ausdrücklich mit dem Thema Hassrede gegen sexuelle Minderheiten beschäftigten.
Homosexualität als "abartige sexuelle Neigung" bezeichnet
Die Flugblätter der Rechtsextremisten bezeichneten Homosexualität als "abartige sexuelle Neigung" mit "moralschädigender Auswirkung auf die Substanz der Gesellschaft". Sie enthielten auch die Behauptung, Homosexualität sei verantwortlich für die Entwicklung von HIV und Aids. Zudem versuche "die Homosexuellenlobby", Pädophilie zu verharmlosen.
Die Homo-Gruppe ILGA-Europe bezeichnete die Entscheidung als "ausgesprochen wichtiges und bahnbrechendes Urteil", wie Co-Vorsitzender Martin Christensen erklärte: "Viele Jahrzehnte lang waren lesbische, schwule, bisexuelle, Trans*- und Intersex-Menschen einer Lawine beleidigender, unbegründeter, diskriminierender und diffamierender Rhetorik ausgesetzt", erklärte Christensen. "Das ist ein ernstes Signal an viele Organisationen und Einzelpersonen in ganz Europa, die nicht damit aufhören, diffamierende und beleidigende Aussagen über LGBTI-Menschen zu machen."
Gemäß Artikel 43 und 44 der Konvention ist dieses Kammerurteil nicht endgültig. Während der Dreimonatsperiode nach Urteilsverkündung kann jede Seite verlangen, dass der Fall der Großen Kammer des Gerichtshofs vorgelegt wird.
Auch in anderen Ländern sind Homo-Hasser bereits wegen schwulenfeindlicher Hetze verurteilt worden. So sprach eine Jury in England im vergangenen Monat drei Muslime schuldig, die auf Flugblättern die Todesstrafe für Homosexualität gefordert hatten (queer.de berichtete). Hier wird in Kürze das Strafmaß verkündet. Den Männern drohen bis zu sieben Jahre Haft. (dk)















Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen und es ist gut, dass dies auch im Verhältnis zur sexuellen Orientierung von Menschen nunmehr bestätigt wird.