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Indizierter Song der "White Aryan Rebels"
Homo-Hass bei Youtube: Das Portal lässt sich Zeit
- 20. Februar 2012 5 Min.

Ein Screenshot, den es in Deutschland nicht geben dürfte
Trotz Beschwerden ist ein alter Neonazi-Song online, in dem zur Erschießung von Prominenten aufgerufen wird. Die Behörden versagen erneut.
Von Norbert Blech
"Die Kugel ist für Dich: Alfred Biolek". So lautet nur eine Zeile aus einem Song der "White Aryan Rebels". Das Lied aus dem Album "Noten des Hasses" hatte im Jahr 2000 für Aufregung gesorgt, weil zahlreichen Prominenten damit quasi der Tod angedroht wird - aus klaren antisemitischen, homophoben und rassistischen Gründen.
So werden nach dem wiederholten Satz "Die Kugel ist für Dich" unter anderem Michael Friedmann, Mo Asumang, Lilo Wanders und Hella von Sinnen benannt. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährende Medien indizierte 2001 den Song, einige Beteiligte wurden später verurteilt.
Nun ist das Lied seit einigen Wochen wieder bei Youtube verfügbar - und der Konzern hat seit mindestens zehn Tagen nicht auf User-Beschwerden reagiert. Das ist gerade in diesen Tagen, in denen eine Gedenkveranstaltung für die Opfer der Zwickauer Zelle ansteht, kaum auszuhalten.
Verfassungsschutz ließ die Sache laufen
Dabei ist gerade "Die Kugel ist für Dich" ein sehr bekannter Song, denn er steht für ein Versagen der Behörden, wie es im Fall der Zwickauer Zelle eine traurige Fortsetzung fand: Zwei Beteiligte am Zustandekommen des Albums stellten sich später als V-Männer heraus. Der Brandenburger Verfassungsschutz war im Vorfeld über die geplante CD genauestens informiert, ohne einzuschreiten; er gab dem V-Mann Toni S., der an Produktion und Vertrieb beteiligt war und das mit Hakenkreuzen verzierte Booklet herstellte, sogar Tipps, wie er sich vor Strafverfolgung schützen konnte, stellte ihm einen PC zur Verfügung.
Obwohl die Verföffentlichung des Albums die Öffentlichkeit damals schockierte, ging die Unterstützung auch weiter, als eine zweite Auflage geplant war. Kurz vor der erneuten Veröffentlichung nahm die Berliner Polizei nach Ermittlungen des Landeskriminalamts einige Beteiligte fest, darunter den V-Mann; ein Schritt, den das Land Brandenburg darauf noch kritisierte - man verliere so eine wichtige Quelle.
Toni S., der auch am Vertrieb anderer rechtsradikaler CDs beteiligt war, wurde wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt und nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, weil dem Richter nichts anders übrig blieb, als das Verhalten des Verfassungsschutzes als strafmildernd zu werten. Das Land Brandenburg verschickte nach der Verurteilung eine Pressemitteilung, "die Verbreitung verfassungswidriger Propagandamittel" habe "der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen" gedient, der Zweck das Mittel gerechtfertigt.
Durch Ermittlungen in einer anderen Sache wurde später ein weiterer V-Mann, diesmal vom Bundesamt für Verfassungsschutz, enttarnt, der ebenfalls am Vertrieb der CD beteiligt war. Dafür und wegen Waffenbesitzes wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Ein Berliner Neonazi, der der maßgebliche Musiker, Texter und Produzent der CD gewesen sein woll, wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Erneutes Versagen der Behörden
Trotz dieser Vorgeschichte sind von den "Noten des Hasses" bei Youtube derzeit zwei Songs verfügbar. Das Portal bietet in der rechten Spalte Vorschläge mit weiteren Liedern an, darunter weitere rechtsradikale wie ein ebenfalls indizierter Song der Gruppe "Zillertaler Türkenjäger".
"Die Kugel ist für Dich" wurde am 18. Januar 2012 hochgeladen, hatte bislang mit rund 500 Aufrufen eher mäßigen Erfolg. Nutzer "bruno24911" lud bis Ende Januar ganze 49 Videos hoch, darunter weitere teils indizierte rechtsradikale Musik samt Hakenkreuzen auf den Covern, ein Video vom Reichsparteitag 1934, ein Propaganda-Zeichentrickfilm der Nazis und Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels. Einige der Videos sind ohne eine weitere Angabe der Gründe in Deutschland nicht verfügbar. "Die Kugel ist für Dich" ist hingegen weiterhin ansehbar - obwohl sich vor zehn Tagen bereits mindestens ein User bei dem Portal beschwerte, mit einem Hinweis auf die Indizierung des Liedes.
Man kann bei Youtube Videos als "unangemessen" melden, auch aufgrund von Hass oder gewalttätigem Inhalt. Auffällig ist, dass pornographische Inhalte relativ schnell von Youtube gelöscht werden, ebenso wie auch nur leicht "freizügige" Videos. Es mag am Sitz des Unternehmens in den USA liegen, dass Youtube (wie auch Apple) besonders prüde reagiert, während es die Meinungsfreiheit oft höher bewertet als den Schutz von Minderheiten.
Doch zugleich blockt der Konzern auch Musikvideos aus (oft vermeintlichen) Copyright-Gründen mit einem automatischen Filtersystem. Wieso klappt das nicht mit indizierten Hass-Songs, die übrigens nach geltendem Recht und Vereinbarungen auch nicht in der Google-Suche auftauchen sollten, was bei "Die Kugel ist für Dich" passiert? Nimmt der Konzern deutsche Maßstäbe zu wenig ernst?
Zugleich müssen sich die deutschen Behörden fragen lassen, warum sie in Fragen von Erotik und Pornographie deutschen Webmastern Bedingungen abverlangen, die Seiten wie Gayromeo ins benachbarte Ausland getrieben haben, zugleich aber eine erneute Verbreitung von indizierter Musik nicht bemerken und beanstanden - und das gerade in diesem Fall. Wenn man bedenkt, dass die CD vorab hätte gestoppt werden können und welche Kritik das nach sich zog, ist das kaum verständlich.
Für aufmerksame User kann das nur bedeuten, Hass-Inhalte in sozialen Netzwerken zu melden und öffentlich zu machen. Vor kurzem berichteten wir erneut über homophobe E-Books bei Amazon (queer.de berichtete) - der Buchhändler hat "LGBT going to Hell" inzwischen aus dem Angebot genommen. (nb)
Update, 21.2.: Youtube hat das Video inzwischen entfernt, offenbar auch nach weiteren Beschwerden von Queer.de-Usern. Vielen Dank dafür.














Woran mag das wohl liegen?