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- 22. Februar 2012 2 Min.

Regenbogenfamilien sind Realität, aber für den Gesetzgeber weltweit ein Streitpunkt
Die Schweizer Regierung ist gegen ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Das äußerte der Bundesrat, also die Regierung, in einem am Mittwoch veröffentlichten Schreiben auf einen parlamentarischen Vorstoß der Rechtskommission des Ständerats (einer Art Länderkammer des Parlaments).
Zugleich spricht sich die Regierung für eine Stiefkindadoption aus, wie sie auch in Deutschland der Status Quo ist. Schwule und Lesben können so Kinder adoptieren, die der Partner mit in die Lebenspartnerschaft hereinbrachte. Es ist dabei unerheblich, ob das Kind von dem Partner gezeugt oder adoptiert wurde.
Die Entscheidung gegen ein komplettes Adoptionsrecht begründet der Bundesrat Medienberichten zufolge mit der mangelnden gesellschaftlichen Akzeptanz. Für die These muss ausgerechnet die hohe Zustimmung der Bevölkerung zu einer Volksabstimmung zum Partnerschaftsgesetz aus dem Jahr 2005 herhalten.
Denn als 58 Prozent der Wähler am 5. Juni 2005 für ein Partnerschaftsgesetz stimmten, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat, hatten diese für ein Gesetz gestimmt, dass ein Adoptionsrecht nicht vorsah. Der Bundesrat spekuliert, dass die hohe Zustimmung gerade deshalb erzielt worden sei, weil einerseits die meisten Diskriminierungen abgebaut werden konnten, zugleich aber ein Verbot von Adoption und künstlicher Fortpflanzung festgeschrieben wurde.
Die Motion der ständerätlichen Rechtskommission sei daher "nicht opportun" und abzulehnen, so die Regierung. Die kleine Kammer des Schweizer Parlaments fordert ein Adoptionsrecht für alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform; Regenbogenfamilien seien längst Realität und gehörten besser abgesichtert.
Im letzten Jahr hatte der Schweizer Nationalrat, die große Kammer des Parlaments, mit 83 zu 97 Stimmen bei acht Enthaltungen bereits gegen ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht gestimmt (queer.de berichtete). (nb)














Die Schweiz und auch Deutschland sollten endlich das gemeinschaftliche Adoptionsrecht für fremde Kinder zulassen.
In Deutschland hängt ein entsprechendes Verfahren zu diesem Thema beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes und wartet dort auf eine Entscheidung der Bundesverfassungsrichter.
Und beim Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes sind drei Verfahren zur Gleichstellung in der Einkommenssteuer rechtshängig.
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www.berliner-zeitung.de/politik/ehegattensplitting-steuervor
teil-auch-fuer-homoehen,10808018,11685120.html