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Erneuter Erfolg
US-Gericht erklärt Ehe-Verbot für verfassungswidrig
- 23. Februar 2012 2 Min.

Das USA-weite Verbot der Homo-Ehe wackelt
Zum zweiten Mal hat ein US-Bundesgericht das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als Verstoß gegen die Verfassung gewertet.
Bundesrichter Jeffrey S. White hat in San Francisco entschieden, dass das 1996 in Kraft getretene "Gesetz zur Verteidigung der Ehe" (Defense of Marriage Act, DOMA) gegen den 5. und 14. Zusatzartikel in der US-Verfassung verstößt. Beide Artikel untersagen Diskriminierung von US-Bürgern. Das von Präsident Bill Clinton vor 16 Jahren unterzeichnete Gesetz besagt jedoch, dass Washington nur Ehen anerkennen darf, die zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen worden sind.
Geklagt hatte die bei einem Bundesberufungsgerichtshof angestellte Anwältin Karen Golinski. Grund: Ihr Arbeitgeber verweigerte ihr unter Verweis auf DOMA die Krankenversicherung für ihre Ehefrau. Heterosexuell verheiratete Ehepartnern wurde jedoch die Mitversicherung grundsätzlich gewährt.
Richter White argumentierte in seiner schriftlichen Begründung, dass das Gesetz lediglich "subjektive moralische Glaubenssätze" widerspiegele, die dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprächen. "Die Tradition alleine ist keine ausreichende Begründung für ein Gesetz", erklärte White in seiner Urteilsbegründung.
Verfassungsartikel gegen Rassismus hilft Homo-Paaren

Klägerin Karen Golinski und ihre Ehefrau
Insbesondere der 14. Zusatzartikel ist für die Entscheidung maßgebend. Er hat bereits zuvor wiederholt zu einer fortschrittlicheren Rechtsprechung geführt. Eingeführt nach dem amerikanischen Bürgerkrieg, sollte der echt abstrakt formulierte Artikel seit 1868 garantieren, dass Schwarzen nicht wegen ihrer Rasse die US-Staatsbürgerschaft verweigert werden kann. Später half dieser Verfassungszusatz auch Frauen und Homosexuellen: Mit diesem Artikel wurde 1973 die Abtreibungsverbote für verfassungswidrig erklärt ("Roe v. Wade"). 2003 entschied der Supreme Court schließlich, dass auch Sex-Verbote für Schwule und Lesben verfassungswidrig sind ("Lawrence v. Texas"). Zu diesem Zeitpunkt hatten noch 14 der 50 US-Bundesstaaten sogenannte "Sodomy Laws".
Damit wird DOMA bereits zum zweiten Mal von einem Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt. Bereits Mitte 2010 entschied ein Bundesgericht in Boston, dass DOMA verfassungswidrig ist - auch damals ging es um eine verweigerte Krankenmitversicherung (queer.de berichtete). Dieser Fall wird derzeit in einem Bundesberufungsgericht beraten. Erst nach dessen Entscheidung könnte er dem Supreme Court, dem obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, vorgelegt werden, der eine endgültige Entscheidung trifft.
Nach der Entscheidung aus Boston hatte es Präsident Barack Obama abgelehnt, DOMA weiterhin vor Gericht zu verteidigen. Daraufhin hat das von den Republikanern kontrollierte Repräsentantenhaus seine Mittel zur Verteidigung des Gesetzes aufgestockt (queer.de berichtete).
Konservative Politiker bemängeln in den USA immer wieder, dass Richter sich in politische Entscheidungsfindungen einmischen würden. Der Präsidentschaftskandidat Rick Santorum hat deshalb bereits angekündigt, im Falle seiner Wahl mehrere Gerichte abschaffen zu wollen. Die jetzige Entscheidung wurde allerdings nicht von einem "linken" Richter erlassen: Jeffrey White war vor knapp einem Jahrzehnt vom republikanischen Präsidenten George W. Bush ernannt worden. (dk)














