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- 03. März 2012 3 Min.

Für verpartnerte Schwule und Lesben wird die Einkommensteuererklärung künftig noch komplizierter (Bild: Thomas Brenner / flickr / by-sa 2.0)
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gibt halb nach: Eingetragene Lebenspartner werden nach LSVD-Informationen beim "Ehegattensplitting" im Verwaltungsweg ab sofort mit verheirateten Heteros gleichgestellt.
Von Carsten Weidemann
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Steuerverwaltungen der Bundesländer haben sich nach Informationen des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschlands (LSVD) darauf geeinigt, künftig auch Eingetragenen Lebenspartnern das so genannte Ehegattensplitting zu gewähren.
Bislang wurden verpartnerte Schwule und Lesben bei der Einkommensteuer wie Ledige behandelt (Steuerklasse I/I), während gemischgeschlechtliche Ehegatten eine Zusammenveranlagung beantragen können (Steuerklasse III/V). Dieses so genannte Ehegattensplitting bringt umso mehr Vorteile, je unterschiedlicher die Einkommen der Partner sind. Verdienen beide gleich gut, bringt das Ehegattensplitting nichts.
Gerichtsurteile führten zum Sinneswandel
Eingetragene Lebenspartner mit unterschiedlichem Einkommen versuchen seit Langem, mit Hilfe von Anträgen auf Änderung ihrer Steuerklassen und auf Zusammenveranlagung sowie anschließenden Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung der Ablehnung ihrer Anträge in den Genuss des Splittingsverfahrens zu gelangen. Die Referenten der Steuerverwaltungen der Länder hatten sich noch im vergangenen Jahr bei ihrer routinemäßigen Zusammenkunft mit dem Bundesfinanzministerium darauf geeinigt, alle Aussetzungsanträge von Lebenspartnern abzulehnen. Inzwischen haben aber immer mehr Finanzgerichte solchen Aussetzungsanträgen stattgegeben (queer.de berichtete).
Aus diesem Grund habe man sich bei dem Treffen in der vergangenen Woche darauf verständigt, solchen Anträgen in Zukunft stattzugeben - dies will zumindest der LSVD aus sicherer Quelle erfahren haben. Eine offizielle Verlautbarung des Finanzministeriums gibt es dazu bislang nicht. "Eine Finanzbeamtin hat einem LSVD-Mitglied erzählt, sie sei gerade dabei, seine Steuerklassen und die seines Mannes im Weg der Aussetzung der Vollziehung von I/I in III/V zu ändern", erläuterte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Die Beamtin habe erklärt, dies sei "auf Länderebene beschlossen" worden, aber mit dem Zusatz, dass "die §§ 26, 26 b EStG (Zusammenveranlagung) weiterhin nicht für Lebenspartner gelten".
Manfred Bruns: Es wäre einfacher, das Gesetz zu ändern

Gab dem Druck schwul-lesbischer Paare nach: Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) (Bild: World Economic Forum / flickr / by-sa 2.0)
Der LSVD geht nun davon aus, dass die Finanzämter bundesweit Anträgen von Lebenspartnern auf Änderung ihrer Steuerklassen von I/I in III/V nicht mehr ablehnen, sondern im Wege der Aussetzung der Vollziehung stattgeben werden. Dasselbe gelte für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Nachforderungen aus Einkommensteuerbescheiden, durch die Lebenspartner entgegen ihrem Antrag nicht zusammen wie Ehegatten, sondern getrennt als Ledige zur Einkommensteuer veranlagt worden sind.
Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden, die auf eine Erstattung enden, haben dagegen laut LSVD "wahrscheinlich nach wie vor keine Aussicht auf Erfolg". Manfred Bruns nennt den Grund: "Denn bei ihnen ist nach dem Gesetz eine Aussetzung der Vollziehung nur zulässig, wenn sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint. Die lassen sich in der Regel nicht nachweisen."
Was verpartnerte Schwule und Lesben nun unternehmen sollten, erläuterte Bruns im jüngsten LSVD-Newsletter: "Wenn Eingetragene Lebenspartner ihre Steuerklassen ändern lassen, werden ihre Arbeitgeber nur noch die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an die Finanzämter abführen. Bei der nachfolgenden Einkommensteuerveranlagung im nächsten Jahr werden die Lebenspartner dann aber nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige zur Einkommensteuer veranlagt, weil die §§ 26, 26b EStG weiterhin nicht für sie gelten. Da aber ihre Arbeitgeber nur die geringere Lohnsteuer für Ehegatten an das Finanzamt abgeführt haben, werden die Einkommensteuerbescheide auf Nachzahlungen enden. Dann können die Lebenspartner beantragen, die Vollziehung der Nachforderung auszusetzen mit der Folge, dass sie die Nachzahlung nicht zu bezahlen brauchen."
Für den LSVD ist mit dieser Änderung der Verwaltungspraxis die Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht "praktisch erreicht". "Wenn wir alle nicht so hartnäckig gewesen wären, hätten wir das niemals erreicht", sagte Manfred Bruns. Der LSVD-Sprecher schränkte allerdings ein: "Als Bürger fragt man sich natürlich, warum ein solch kompliziertes und für alle Beteiligte arbeitsaufwendiges Verfahren? Es wäre doch viel einfacher, das Gesetz zu ändern. Aber das lehnt die CDU/CSU nach wie vor ab."















Rechtssicherheit und Gleichstellung sieht anders aus!