Das für Voralberg zuständige Landesgericht in Feldkirch wurde Anfang des 20. Jahrhunderts erbaut (Bild: Wiki Commons / High Contrast / CC-BY-3.0-DE)
Das Landesgericht Feldkirch hat am Montag einen 17-Jährigen aus Voralberg zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt, weil der HIV-Positive ungeschützten Oralverkehr mit einem damals 15-jährigen Mädchen hatte.
Er wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten sowie versuchter falscher Beweisaussage vor Gericht bestraft; er hatte das Mädchen zuvor aufgefordert, zu behaupten, er habe ein Kondom genutzt. "Auch wenn ein Kondom verwendet worden wäre, würde dies nichts an der Strafbarkeit ändern", erklärte allerdings der Richter Othmar Kraft laut Medienberichten. Ein Ansteckungsrisiko bestehe nämlich auch bei Verwendung von Präservativen, so Kraft.
Ob der Teenager, der dem Mädchen nichts von der Infektion gesagt haben soll, in den Mund abspritzte, und ob das vor Gericht eine Rolle spielte, ist dabei den österreichischen Medien nicht zu entnehmen.
Hoffnung auf nächste Instanz
Dabei ist das Urteil der österreichischen (wie auch der deutschen) Aids-Hilfe eindeutig: Blasen ist auch ohne Kondom ok, es gilt aber: "Raus, bevor es kommt". Auch das Gesundheitsministerium Österreichs steht zu dieser Safer-Sex-Regel.
Diese Vorsicht ist im übrigen unnötig, wenn der HIV-Positive seine Viruslast im Rahmen einer Therapie unter die Nachweisgrenze drücken kann - dann ist er nicht ansteckend. Inwieweit dieser Punkt vor Gericht eine Rolle spielte, ist ebenfalls ungeklärt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Teenager kann Berufung einlegen. Vielleicht mit Erfolg: Nachdem 1999 in Kärnten ein HIV-Positiver für ungeschützten Oralverkehr verurteilt wurde, hob das Oberlandesgericht die Entscheidung mehrere Jahre später wieder auf. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte zugleich bereits 1997 klargestellt, dass ein Geschlechtsverkehr eines HIV-Positiven mit Kondom nicht strafbar sein könne. Eine "vorsätzliche Gefährdung durch übertragbare Krankheiten", die der Richter beim aktuellen Fall auch mit Kondom als gegeben ansehen würde, käme damit nicht in Betracht. (nb)
Toll! Dann kann er ja ohne Bedenken beim Bukkake mitmachen...