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- 13. März 2012 2 Min.

Im Europaparlament entscheiden 754 Abgeordnete aus 27 Ländern über die Zukunft des Kontinents (Bild: niksnut / flickr / by-sa 2.0)
Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten in einer Entschließung auf, das Erbrecht für gleichgeschlechtliche Partner in der EU über die Landesgrenzen hinaus zu respektieren.
Mit großer Mehrheit hat Straßburg am Dienstag in erster Lesung eine umfassenden Vereinfachung des europäischen Erbrechts beschlossen. Darin ist auch ausdrücklich vermerkt, dass erbrechtliche Vorschriften von Einzelstaaten in der gesamten EU geachtet werden müssen. In Erwägungsgrund 24 wird auf Artikel 21 in der 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechtecharta (Nichtdiskriminierungsartikel) hingewiesen, der die Benachteiligung auch aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbietet. Damit können Mitgliedstaaten, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht anerkennen, erbrechtliche Entscheidungen nicht mehr verhindern, wenn solche in anderen Staaten legal sind.
Der Text schafft allerdings kein neues Heiratsrecht in der Europäischen Union und lässt den Mitgliedsländer noch immer die Entscheidung, ob sie auf ihrem Staatsgebiet gleichgeschlechtliche Verbindungen anerkennen wollen oder nicht. Allerdings könnte unter diesen Bestimmungen beispielsweise ein Holländer von seinem verstorbenen italienischen Ehepartner Besitztümer in Italien erben, obgleich Italien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt. Auch verpartnerte Deutsche, die ihren Lebensabend im weniger homofreundlichen südeuropäischen Ausland verbringen wollen, können sich im Erbfall auf das Recht ihres Herkunftslandes berufen.
Lob für CDU-Politiker
"Wir freuen uns sehr, dass das Europäische Parlament an den EU-Werten der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf dem Gebiet des Erbrechts festhält", erklärte die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger im Namen der europäischen Grünen. Sie lobte insbesondere den deutschen Berichterstatter Kurt Lechner (CDU). Der Hauptautor des Entwurfs habe stets daran festgehalten, "dass die Regierungen Europas keine Diskriminierung zulassen."
Die Entschließung würde lediglich in 24 der 27 EU-Staaten gelten: Großbritannien, Irland und Dänemark haben dieser Art der Gesetzgebung grundsätzlich die Zustimmung verweigert und nutzen ihr Opt-out. (dk)















Reden tun alle, aber wie es dann wirklich in der Praxis aussieht, ist das einzige, was zählt.