Der französische PACS ist nach wie vor eine Ehe light. (Bild: historic.brussels / flickr / by 2.0)
Die französische Version der eingetragenen Partnerschaft (PACS) reicht nicht aus, um ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten. Das sei nicht diskriminierend.
Von Carsten Weidemann
Der 1999 in Frankreich eingeführte Pacte civil de solidarité (PACS), mit der hetero- wie homosexuelle Paare sich amtlich registrieren lassen können, erlaubt keine gemeinsame Kindesadoption. Eine gesetzliche Regelung, die nach Meinung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte so in Ordnung ist. Das Gericht urteilte in dieser Woche in einem Fall, den ein lesbisches Paar aus Clamart bei Paris nach Straßburg gebracht hatte. Es lägen keine Verstöße gegen das Recht auf den Schutz der Familie und das Verbot der Diskriminierung vor, urteilte die Kleine Kammer des höchsten europäischen Gerichts.
Das Paar, heute 47 und 51 Jahre alt, lebt seit über 20 Jahren zusammen, den PACS unterzeichneten sie im Jahr 2002. Da war bereits ein Mädchen dank künstlicher Befruchtung und anonymer Samenspende zur Welt gekommen. Wenn die Partnerin nun einen Adoptionsantrag stellen würde, verlöre die leibliche Mutter dadurch ihr Sorgerecht.
Kindeswohl geht vor, doch jeder Staat könne seine Eheregelungen ändern
Das sei nicht im Interesse des Kindes, beschieden die Richter. Da diese Regelung unabhängig von der sexuellen Orientierung für alle PACS-Paare gelte, läge auch keine Diskriminierung vor. Dass die reguläre Ehe homosexuellen Paaren in Frankreich gar nicht offen steht, und es somit - anders als bei Hetero-Paaren - keine Alternative gibt, änderte die Beurteilung nicht. Denn in einem früheren Urteil hatte das Gericht bereits festgestellt, dass es kein Menschenrecht auf die Ehe gäbe. Es läge im Ermessen der einzelnen Staaten, ob sie die Ehe öffnen wollen oder nicht.
Das hatten zuletzt die Sozialisten mit einem GesetzentwurfMitte 2011 versucht (queer.de berichtete). Deren Abgeordneter Patrick Bloche sagte in der Debatte, Frankreich sei 1999 bei der Einführung der eingetragenen Partnerschaft ein Vorreiter gewesen, hinke bei der standesamtlichen Eheschließung nun anderen Ländern hinterher. Doch Justizminister Michel Mercier sagte, die Besonderheiten jeder der Rechtsformen für das Zusammenleben müssten gewahrt werden. Auch habe Frankreich nach und nach schon viel Diskriminierung abgebaut. Der Gesetzentwurf wurde abgelehnt.