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  • 16. März 2012 11 2 Min.

Schwule und lesbische Paare können jetzt Steuern sparen (Bild: Images_of_Money / flickr / by 2.0)

Nach der Entscheidung von Schäuble, auch Homo-Paaren das Steuersplitting zu gewähren, stellt sich jetzt die Frage, was zu tun ist. Tipps vom LSVD.

Von Carsten Weidemann

Anfang März konnte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) frohes aus Insiderkreisen verkünden. Im Finanzministerium hatte man sich gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer darauf geeinigt, auf dem Verwaltungsweg das Ehe­gatten­splitting bei Eingetragenen Partnerschaften einzuführen. Die bislang getrennt vorgenommene Besteuerung wolle man aussetzen, wenn auch zähneknirschend, denn der Wortlaut des Einkommenssteuergesetzes nenne eindeutig Ehepaare. Andererseits scheinen die Beamten die noch ausstehende Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts bezüglich der Besteuerung bei Eingetragenen Partnerschaften vorauszuahnen und bereiten sich vorab schon mal ganz praktisch auf diese Situation vor.

Für Paare, die unterschiedlich hohe Gehälter verdienen oder bei denen nur ein Partner arbeiten geht, steht also nun die Frage im Raum, wie sie es mit künftig mit den Steuernummern halten wollen. Das Ehe­gatten­splitting betrachtet das Paar als Wirtschaftsgemeinschaft und errechnet aus dem Gesamteinkommen die zu zahlende Steuer. Und die fällt umso geringer aus, je größer das Gehaltsgefälle zwischen den beiden Partner ist. So würde bei einem gemeinsam veranlagten Paar, dass beispielsweise 80.000 Euro Einkommen versteuern, die Steuer rund 18.000 Euro betragen. Das ist - je nach Einkommensverteilung - eine Ersparnis von bis zu 7.400 Euro gegenüber Paaren, die getrennt voneinander veranlagt werden (Ein ausführliches Beispiel siehe im Wikipedia-Link unten).

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Zusammen verpartnert, zusammen steuerlich veranlagt: So geht´s

Ist geklärt, dass das Splitting Vorteile bringt, die man nutzen möchte, ist nun der nächste Schritt etwas Formularkram. Es müssen die Steuerklassen geändert werden und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommenssteuerbescheides gestellt werden. Der LSVD hat entsprechende Unterlagen zum Herunterladen bereitgestellt. Verbandssprecher Manfred Bruns gibt den wichtigen Tipp: "Da die Steuer-Abteilungsleiter bei dieser Vereinbarung nicht unterschieden haben, ob in den Einkommensteuerbescheiden eine Erstattung oder eine Nachzahlung festgesetzt worden ist, empfehlen wir auch bei Einkommensteuerbescheiden, die auf eine Erstattung enden, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. In den Aussetzungsantrag kann man alle offenen Einkommensteuerbescheide aus den vergangenen Jahren einbeziehen, gleichgültig ob sie auf Nachforderungen oder auf Erstattungen lauten."

Wenn die Finanzämter den Aussetzungsanträgen stattgeben, müssen sie den Unterschiedsbetrag zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung "vorläufig" auszahlen. Und: Wenn Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bereits bei den Finanzgerichten anhängig sind, sollte man die Finanzgerichte auf die neue Sachlage hinweisen, damit sie nicht jetzt noch dagegen entscheiden.

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 17.03.2012, 00:37h
  • Das Ehegattensplitting soll endlich mal abgeschafft und die Steuerklassen reformiert werden! Wofür braucht man fünf Steuerklassen (Klasse 2 wurde ja schon vor Jahren abgeschafft)? Ausreichen würden schon drei:

    Klasse 1 = Ledige
    Klasse 2 = Verheiratete und Verpartnerte
    Klasse 3 = Menschen mit zweitem Arbeitsplatz

    Für mich als ALG-2-Empfänger mit Nebenjob lohnt sich eine Einkommensteuererklärung nicht, da die Erstattung nur sehr niedrig ausfallen würde.
  • Direktlink »
#2 stromboli
  • 17.03.2012, 05:51hberlin
  • Antwort auf #1 von FoXXXyness
  • nachdenkenswert!
    aber warum nicht gleich den richtigen schritt machen:
    klasse 1= jederman/frau
    klasse2= erziehende oder pflegende
    klasse3= niedriglohngruppen
  • Direktlink »
#3 Timm JohannesAnonym
  • 17.03.2012, 07:30h
  • @Foxxy

    Erstmal wiedereinmal sehr gute Tips vom LSVD und Manfred Bruns

    Der LSVD ist und bleibt die stärkste Interessenvertretung homosexueller Paare und Regenbogenfamilien.

    Was aber deine Bemerkung zur Abschaffung vom Ehegattensplitting angeht, die teile ich nicht.

    Homosexuelle Paare aber auch heterosexuelle Paare, die zum Standesamt gehen, nehmen viele Pflichten auf sich, die den Staat finanziell massiv entlasten, was bei Singles wie Dir, stromboli oder mizzi nicht der Fall ist.

    Bei sämlichen Sozialleistungen HartzIV, Wohngeld, Sozialhilfe, usw. wird das Einkommen des Partners mitangerechnet, so dass der Staat wesentliche Gelder bei Paaren sich spart. Beim Single muss er zahlen, wenn der HARTZIV, Wohngeld, Sozialhilfe, usw. bekommt.

    Ähnliches gilt, wenn DU oder andere Singles krank oder zum Pflegefall wird. Wer pflegt dich dann, kauft für Dich ein, putzt dir den Hintern, wenn Du bettlägerig wirst ??? Es macht der Staat, weil Du als Single im Alter ("Eltern sind dann meistens tot") keine Kinder hast und auch keinen Dich liebenden Partner, der die Pflege üebernimmt. Dann gehst Du ins Altenheim/Pflegeheim und der Staat muss dies finanzieren. Bei Paaren hingegen opfert sich oftmals der liebende Partner für den anderen auf und gibt seine berufliche Existenz und oftmals auch seine ganzes Privatleben auf, nur um bei dem kranken/zu pflegenden Partner zu sein, damit es ihm besser geht.

    Daher der Staat spart massiv (!), wenn sich in unserer Gesellschaft Zweierbeziehung bilden, die im Leben füreinander Verantwortung und Sorge zueinander tragen.

    UND daher ist es aus Gerechtigkeitsgründen vollkommen richtig und gerecht, wenn diese Paare im Vergleich zu Singles finanziell seitens der Einkommenssteuer bessergestellt werden.

    Ich halte es daher für richtig, wenn FDP und CDU/CSU hier am Ehegattensplitting festhalten, damit Zweierbeziehungen in unserer Gesellschaft sich bilden und nicht überall Singlehaushalte entstehen, wo keiner mehr für den anderen Sorge trägt, wie dies gerade in Grosstädten oftmals der Fall ist.

    Daher ist es auch ein Fehler der Linken und leider auch der Grünen, wenn sie das Ehegattensplitting abschaffen, weil sie dadurch das Singletum fördern und gleichzeitig auch noch den Staat finanziell schädigen, weil dann viel weniger Menschen als Verantwortungsgemeinschaft zum Standesamt gehen.

    Daher bin ich klar dafür, dass das Ehegattensplitting für Zweierbeziehungen beibehalten wird und obendrauf gibt es natürlich für jeden Erziehungsberechtigten mit Kindern natürlich Kindergeld/steuerliche Kinderfreibeträge.

    Und es ist vollkommen daneben, dass Du, stromboli und Co. hier homosexuellen Paaren die gerade erst errungenen 145 Millionen Euro aus der Einkommenssteueer wegnehmen wollt.

    Bei Dir spricht da der Single und hier bei mir aber spricht das schwule, verpartnerte Paar.
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