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Einkommenssteuer
Eingetragene Paare: Jetzt Geld beim Finanzamt sichern
- 16. März 2012 2 Min.

Schwule und lesbische Paare können jetzt Steuern sparen (Bild: Images_of_Money / flickr / by 2.0)
Nach der Entscheidung von Schäuble, auch Homo-Paaren das Steuersplitting zu gewähren, stellt sich jetzt die Frage, was zu tun ist. Tipps vom LSVD.
Von Carsten Weidemann
Anfang März konnte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) frohes aus Insiderkreisen verkünden. Im Finanzministerium hatte man sich gemeinsam mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer darauf geeinigt, auf dem Verwaltungsweg das Ehegattensplitting bei Eingetragenen Partnerschaften einzuführen. Die bislang getrennt vorgenommene Besteuerung wolle man aussetzen, wenn auch zähneknirschend, denn der Wortlaut des Einkommenssteuergesetzes nenne eindeutig Ehepaare. Andererseits scheinen die Beamten die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Besteuerung bei Eingetragenen Partnerschaften vorauszuahnen und bereiten sich vorab schon mal ganz praktisch auf diese Situation vor.
Für Paare, die unterschiedlich hohe Gehälter verdienen oder bei denen nur ein Partner arbeiten geht, steht also nun die Frage im Raum, wie sie es mit künftig mit den Steuernummern halten wollen. Das Ehegattensplitting betrachtet das Paar als Wirtschaftsgemeinschaft und errechnet aus dem Gesamteinkommen die zu zahlende Steuer. Und die fällt umso geringer aus, je größer das Gehaltsgefälle zwischen den beiden Partner ist. So würde bei einem gemeinsam veranlagten Paar, dass beispielsweise 80.000 Euro Einkommen versteuern, die Steuer rund 18.000 Euro betragen. Das ist - je nach Einkommensverteilung - eine Ersparnis von bis zu 7.400 Euro gegenüber Paaren, die getrennt voneinander veranlagt werden (Ein ausführliches Beispiel siehe im Wikipedia-Link unten).
Zusammen verpartnert, zusammen steuerlich veranlagt: So geht´s
Ist geklärt, dass das Splitting Vorteile bringt, die man nutzen möchte, ist nun der nächste Schritt etwas Formularkram. Es müssen die Steuerklassen geändert werden und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommenssteuerbescheides gestellt werden. Der LSVD hat entsprechende Unterlagen zum Herunterladen bereitgestellt. Verbandssprecher Manfred Bruns gibt den wichtigen Tipp: "Da die Steuer-Abteilungsleiter bei dieser Vereinbarung nicht unterschieden haben, ob in den Einkommensteuerbescheiden eine Erstattung oder eine Nachzahlung festgesetzt worden ist, empfehlen wir auch bei Einkommensteuerbescheiden, die auf eine Erstattung enden, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. In den Aussetzungsantrag kann man alle offenen Einkommensteuerbescheide aus den vergangenen Jahren einbeziehen, gleichgültig ob sie auf Nachforderungen oder auf Erstattungen lauten."
Wenn die Finanzämter den Aussetzungsanträgen stattgeben, müssen sie den Unterschiedsbetrag zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung "vorläufig" auszahlen. Und: Wenn Anträge auf Aussetzung der Vollziehung bereits bei den Finanzgerichten anhängig sind, sollte man die Finanzgerichte auf die neue Sachlage hinweisen, damit sie nicht jetzt noch dagegen entscheiden.















Klasse 1 = Ledige
Klasse 2 = Verheiratete und Verpartnerte
Klasse 3 = Menschen mit zweitem Arbeitsplatz
Für mich als ALG-2-Empfänger mit Nebenjob lohnt sich eine Einkommensteuererklärung nicht, da die Erstattung nur sehr niedrig ausfallen würde.